Blick an die Nasdaq

AOL: Was kommt nach Harry Potter?

07.12.2001
Christian Struck*

Harry Potter ist derzeit in aller Munde, was hauptsächlich dem Produzenten AOL Time Warner zugute kommt. Die Verfilmung des ersten Buches um den kleinen Zauberschüler schlug gleich zu Beginn alle Rekorde an den Kinokassen. Dies hat AOL allerdings auch bitter nötig. So konnte die Internet-Sparte des Medienkonzerns zwar jüngst melden, erstmals mehr als 32 Millionen Nutzer zu haben, dies liegt jedoch unter den Erwartungen. Ein starkes Wachstum wäre zwingend erforderlich, um die hohe Börsenbewertung rechtfertigen zu können.

Im Gegensatz zu anderen führenden Internet- und Medienfirmen wie Yahoo oder Disney sind die Kursrückgänge der AOL-Aktie bisher moderat ausgefallen. Dies überrascht ein wenig, da auch AOL die Einsparungen in Werbeetats und das sinkende Verbrauchervertrauen zu spüren bekommt.

Darüber kann auch der Erfolg mit Harry Potter nur kurzfristig hinwegtäuschen. Bei Quartalsumsätzen von zuletzt knapp über neun Milliarden Dollar (plus sechs Prozent) schrieb das Unternehmen tiefrote Zahlen, auch wenn das Ebitda von 2,46 Milliarden Dollar die hohe operative Ertragskraft zeigt. Doch auch die Bilanz von AOL überzeugt nicht richtig: Der Bilanzsumme von 209 Milliarden Dollar steht ein Eigenkapital von 154 Milliarden Dollar gegenüber, wovon 127 Milliarden auf Goodwill-Werte, etwa aus der Time-Warner-Übernahme, entfallen.

Da der jüngste Kassenschlager in den Kinos nur zeitlich begrenzte Einnahmen verspricht und AOL verpflichtet ist, bis Ende 2002 die Bertelsmann-Anteile an AOL Europe für 6,75 Milliarden Dollar zu übernehmen, erscheint das Chance-Risiko-Verhältnis wenig überzeugend. (rs)

*Stephan Hornung und Christian Struck sind Analysten der CMW GmbH in München. Die hier veröffentlichten Informationen beruhen auf Quellen, die wir für vertrauenswürdig und zuverlässig halten. Trotz sorgfältiger Quellenauswahl und -auswertung können wir für Vollständigkeit, Genauigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Angaben eine Haftung nur insoweit übernehmen, als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Haftung begründen. Jede darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Für Angaben Dritter übernehmen wir kein Obligo, Aktienanlagen sind durch stärkere Kursschwankungen gekennzeichnet.