Redwood-Kunde sollte bei Wechsel der Rechnerarchitektur zahlen

Anwender wehrt sich erfolgreich gegen dubiose Lizenzierungspraxis

11.01.2002
BONN (mo) - Weil der Bonner Verlagsdienstleister Presse Service Bonn GmbH von einer HP 9000 auf ein Intel-basierendes Linux-System umstellen wollte, verlangte der Tool-Anbieter Redwood die Neulizenzierung seiner Software, obwohl ein Betriebssystem-Wechsel im Softwarevertrag explizit eingeschlossen ist. Das Landgericht Düsseldorf hat dem einen Riegel vorgeschoben.

Der Presse Service Bonn, ein Unternehmen der Rentrop-Gruppe, hat im Rahmen der Euro-Einführung seine Individualanwendung von einer HP 9000 unter HP-UX auf Intel unter Linux umgestellt. In diesem Zuge mussten auch die Systemprogramme und Tools migriert werden.

"Während uns zum Beispiel Oracle sofort ein vernünftiges Upgrade im Rahmen der Wartung anbot, weigerte sich Redwood, dies zu tun", erinnert sich Bodo Mann, Geschäftsführer beim Presse Service Bonn. Der Job-Scheduler von Redwood ist aber ein wesentlicher Bestandteil des für die Abonnementverwaltung benötigten Programms. Der Kunde erhielt von Redwood eine Rechnung über die Neulizenzierung des Nachfolgeprogramms "Cronacle 5" in Höhe von 100000 Euro. Die Begründung: Der Systemwechsel sei nicht über die Wartung abgedeckt.

Das wollte Mann nicht hinnehmen. Im Wartungsvertrag ist eindeutig geregelt, dass eine Lizenz auch auf ein anderes Betriebssystem übertragen werden kann und nur der Differenzbetrag zwischen der alten und der neuen Lizenz fällig wird. Auch das Upgrade auf eine neue Version ist in der Wartung enthalten. "Also haben wir Redwood vor dem Landgericht Düsseldorf zur Herausgabe von Cronacle 5 verklagen müssen", so Mann.

Dort argumentierte Anjo de Heus, Vice President Business Development bei der Redwood International Business Group in Düsseldorf, zwar sei der Betriebssystem-Wechsel über die Wartung abgedeckt, nicht jedoch der Umstieg auf neue Hardware.

Dieser Auffassung mochte sich das Landgericht Düsseldorf aber nicht anschließen. Der Wortlaut der Regelung im Lizenzvertrag unterscheide nicht zwischen einer Übertragung der Lizenz auf ein anderes Betriebssystem und einem geänderten Betriebs- und Computersystem, legte es in seinem Urteil vom 28. November 2002 fest (Aktenzeichen: 2a O 316/01). Redwood wurde verpflichtet, Cronacle 5 für Linux auf Intel zur Verfügung zu stellen und bei der Migration zu helfen.

Damit hat das Gericht für Rechtssicherheit gesorgt. Ähnliche Formulierungen wie Redwood verwenden nämlich viele Softwarehersteller, die auf mehreren Plattformen nutzbare Programme anbieten.