Antrag auf Finanzamtauskunft schnell einreichen

05.12.2006
Steuerzahler müssen künftig für so genannte verbindliche Auskünfte des Finanzamts bezahlen. Das Portal "Steuer-Office.de" der Haufe Mediengruppe erklärt, was bei der neuen Ergänzung der Abgabenordnung zu beachten ist.

Der Regelung zufolge können Finanzbehörden auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf erhebliche steuerliche Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Da die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskunft eine individuelle Leistung der Finanzbehörde darstelle und nicht die Steuererhebung und -festsetzung betreffe, sei es sachgerecht, dafür eine Gebühr zu erheben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Als Mindestgegenstandswert werden 5000 Euro angesetzt, wobei eine Gebühr in Höhe von 121 Euro anfallen würde.

Die Regelung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung des Jahressteuergesetzes 2007 im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies wird voraussichtlich in den kommenden Tagen sein. Allerdings ist den Experten von Steuer-Office.de zufolge aber noch nicht gesagt, ob die Erhebung der Gebühr vom Zeitpunkt der Antragstellung oder Antragsbearbeitung abhängt. Sie empfehlen daher, Anträge auf verbindliche Auskunft unverzüglich beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Weitere Informationen zu der neuen Regelung finden Sie im Portal für Steuerberatung Steuer-Office.de.