Gefährlichstes Moment von Informationssystemen:

Anpassung an fremdgesetzte Verhaltensnormen

28.09.1979

MÜNCHEN (bi) - In den "staubfreien Höhen" des Grundgesetzes bewegte sich der Vortrag von Professor Hans Peter Bull, des Bundesbeauftragten für Datenschutz, im zweiten Teil des Seminars "Öffentliche Verwaltung" auf der SYSTEMS in München. Er begrüßte es einesteils, daß das Bundesland Nordrhein-Westfalen als erstes und bisher einziges ein Grundrecht auf Datenschutz in seine Verfassung aufgenommen habe, sieht aber vorerst dieses Beispiel nicht als nachahmenswert für die Bundesrepublik insgesamt. Subjektive Begründung:" Mir ist es Wichtiger, daß die Bundesregierung mir Personal für die Kontrolltätigkeit bewilligt, als die Aufnahme des Datenschutzrechtes in die Verfassung."

Bull hofft, daß die öffentliche Diskussion zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in erster Linie praktische Streitfragen einer Lösung näher bringt. Die Energie sollte darauf verwendet werden, ein Verbot zum Erstellen von Persönlichkeitsbildern zu erwirken und ein allgemeins Akteneinsichtrecht, wie in Schweden und den USA bereits verwirklicht, durchzusetzen, "eine Art Revolution für viele Verwaltungen".