An ISO 9241 fuehrt kein Weg vorbei

27.05.1994

Arbeitgeber werden zu einer Arbeitsplatzanalyse verpflichtet, um sicherzustellen, dass die eingesetzte Software dem Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes entspricht und den Beschaeftigten weder ueber- noch unterfordert. Dadurch soll vernuenftigerweise erreicht werden, dass sich der Benutzer nicht - wie heute oft ueblich - seiner Software anpassen muss, sondern dass diese ihm beim Erledigen seiner Aufgaben hilft, ohne eine Aenderung des Arbeitsablaufs zu erfordern. Was duerfen Arbeitnehmer von ihrer Software verlangen? Das Programm muss in der Regel sowohl Auswahlmenues als auch eine Befehlssprache zur Verfuegung stellen, damit Anfaenger und Fortgeschrittene gleichermassen damit zurechtkommen. Ausserdem muss es so robust sein, dass es auch bei Fehlbedienung nicht abstuerzt, und so schnell, dass Benutzer waehrend der Wartezeiten nicht von ihrer Arbeit abgelenkt werden. Die Eignung eines Programms fuer einen Arbeitsplatz ist anhand folgender Leitfragen ueberpruefbar: Wie gut laesst sich das Arbeitsziel mit der Software umsetzen (Effektivitaet)? Wie hoch ist dabei der benoetigte Aufwand (Effizienz)? Wie gerne wird die Software fuer diese Aufgabe eingesetzt (Zufriedenheit)? Schneidet ein Produkt bei diesen Fragen unbefriedigend ab, kann ein Arbeitnehmer, der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Berufsgenossenschaft den Kauf einer geeigneteren Software verlangen. Welche Konsequenzen ergeben sich hierbei fuer Arbeitgeber? Wo bisher bereits anhand der individuellen Erfordernisse eines Arbeitsplatzes ueber die anzuschaffende Software beraten wurde, wird sich nicht viel aendern. Anders sieht es fuer Unternehmen aus, in denen auch heute noch konzernweite Einheitsentscheidungen getroffen werden, ohne die Beduerfnisse des jeweiligen Arbeitsplatzes zu beruecksichtigen. Fuehlt sich dort ein Anwender durch die Software behindert und kann glaubhaft machen, dass sich ein anderes Programm fuer seine Anforderungen eignet und effizienteres Arbeiten erlaubt, muss der Arbeitgeber seine Entscheidung anhand der individuell durchgefuehrten Arbeitsplatzanalyse begruenden. Die Frage, ob die EU-Richtlinie nun in betriebswirtschaftlicher Hinsicht mehr Vor- oder Nachteile bringt, laesst sich wie folgt beantworten: Software wird jetzt danach beurteilt, ob sie der anstehenden Aufgabe jeweils angemessen ist, und nicht danach, ob sich durch ihren flaechendeckenden Einsatz sogenannter Wildwuchs beseitigen laesst. Diese neue Sichtweise kann eine spuerbare Effizienzsteigerung zur Folge haben. Die Investition weniger Stunden fuer eine Arbeitsplatzanalyse duerfte sich schnell amortisieren. Denn Software, die auf einen Arbeitsplatz zugeschnitten ist, reduziert die Schulungs- und Betreuungskosten und ist gleichzeitig fuer den Anwender ueberschaubarer, was letztlich zu einem wirksameren Einsatz fuehrt. Fuer die Softwarehersteller bedeutet die Richtlinie, dass sie mit ihren Programmen die Forderungen der Ergonomienorm ISO 9241 erfuellen muessen. Arbeitgeber brauchen nur noch das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes mit dem (vom Hersteller gelieferten) Eignungsprofil der Software nach ISO 9241 zu vergleichen, um eine rechtlich gesicherte Entscheidung zu treffen. Obwohl fuer Softwarehersteller nicht rechtsverbindlich, duerfte sich die ISO-9241-Konformitaet aufgrund entsprechender Kundenforderungen bald als De-facto-Standard etablieren. Denn wem nuetzt eine Software, die zwar verkauft, in Firmen von den Angestellten aber nicht benutzt werden darf?