ZZF-Zulassungsbedingungen vorerst nur für 2400S nach CCITT-Empfehlung V.26:\ Transparenz im Modem-Markt erst Ende '87

05.06.1987

Im Zusammenhang mit den neuen Datex-P-Gebühren, die seit dem 1. April 1987 gültig sind, müssen Anwender berücksichtigen, daß auch für die Datenübertragung in Fernsprechnetzen seit kurzem neue Rahmenbedingungen gelten. Auch diese Rahmenbedingungen müssen in die Konzeption des unter wirtschaftlichen Aspekten "richtigen" Kommunikationssystems mit einfließen. Bernhard langen faßt die Aspekte zum neuen Modemkonzept der Post im folgenden zusammen.

Die Deutsche Bundespost sah sich in den letzten Jahren verstärkt der Kritik ausgesetzt, ihre Monopolstellung im Bereich der Zulassung von Telefon-Modems nicht aufgeben zu wollen. Dabei kam diese Kritik nicht nur von inländischen Nutzern, die auf aus ihrer Sicht überhöhte monatliche Grundgebühren verwiesen, sondern auch aus anderen europäischen Ländern. Während es im europäischen Ausland bereits seit langem Praxis ist, auch private Modems anschließen zu können, sind in Deutschland erst in jüngster Zeit die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, zukünftig auch privaten Modemherstellern, sowohl inländischen wie ausländischen, freien Zugang zu diesem zukunftsträchtigen Markt bieten zu können. Diese rechtlichen Grundlagen basieren auf der am 1. Dezember 1986 in Kraft getretenen 30. Änderungsverordnung zur Fernmeldeordnung.

Weil der Postverwaltungsrat diesen Entwurf zunächst ablehnte, mußte durch einen Kabinettsbeschluß am 16. Juli 1986 eine mögliche Klage der Europäischen Gemeinschaft in Brüssel abgewendet werden.

Welche Bedeutung hat nun das neue, am 1. Dezember 1986 in Kraft getretene Modem-Konzept für den Anwender?

Zunächst einmal existieren seit Ende 1986 drei Klassen von Modemtypen:

-Posteigenes Modem. Nach wie vor kann ein Anwender ein posteigenes Modem gegen eine monatliche Grundgebühr bei der Post mieten. Der Unterhalt geschieht durch die Deutsche Bundespost. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, daß bestimmte, bisher als posteigene überlassene Modems gegen eine ermäßigte Gebühr bis zum 31.12.1987 auch teilnehmereigen überlassen werden.

-Teilnehmereigene Modems überläßt die Post dem Anwender gegen eine einmalige Gebühr. Für den Anschluß und den Unterhalt ist weiterhin die Post zuständig. Wirtschaftlich interessant könnte hier das Angebot der DBP sein, teilnehmereigene Modems auch zurückzunehmen. Der Teilnehmer erhält dann ein Rücknahmeangebot von der DBP, dessen Konditionen sich primär an der bisherigen Laufzeit des Überlassungsvertrages mit der DBP orientieren.

-Private Modems, die der Anwender auf dem freien Markt entweder kauft oder mietet. Diese privaten Modems müssen aber nach wie vor von der Deutschen Bundespost für den Anschluß an das öffentliche Telefonnetz zugelassen werden. Im Klartext heißt das: Ohne das ZZF (Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen) läuft nichts. Im Rahmen einer Tagung des FTZ in Darmstadt erklärte das FTZ, technische Spezifikationen für Zulassungsbedingungen für zirka 70 Prozent der in Deutschland genutzten Modems bis zum 31.10.1987 vorzulegen. Oder andersherum ausgedrückt: Bis auf das Modem 2400 S nach CCITT-Empfehlung V.26, 2400 Bit/sec halbduplex, liegen zur Zeit keine Zulassungsbedingungen für andere Modems vor, das heißt, daß voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres 1987 die für die Kaufentscheidung des Anwenders notwendige Transparenz geschaffen werden kann, welche privaten Modems der jeweilige Anbieter vom ZZF zugelassen sind. Der Unterhalt dieser privaten Modems geschieht ausschließlich durch Privatunternehmungen.

Neue Gebühren auch für die Wartung

Für die Wartung jedes Modems an einem Telefonanschluß (unabhängig davon, ob es post-, teilnehmereigen oder privat ist) gelten ebenfalls neue Gebühren. Zunächst wird je Modern eine monatliche Grundgebühr von 5 Mark fällig und deckt auf seiten der DBP den zentralen Prüfaufwand ab (zum Beispiel für das Data-Test-Center, DTC, in Frankfurt).

Nutzt ein Anwender ein post- oder teilnehmereigenes Modern, hat er grundsätzlich die Wahl zwischen monatlich fixen Unterhaltungsgebühren oder jeweils fixen einmaligen Unterhaltungsgebühren, die dann fallweise anfallen. Die monatlich fixe Unterhaltungsgebühr beträgt 3 Mark pro Monat. Hat ein Anwender sich für die jeweils festen einmaligen Unterhaltungsgebühren entschieden, so wird je Entstörungsleitung durch die DBP ein Betrag von 100 Mark und für die Wegekosten ein Betrag von 65 Mark von 100 Mark das attraktivere Angebot für den Anwerder darstellen wird.

Die untenstehende Tabelle zeigt im Überblick die Wahlmöglichkeiten und Kosten eines Anwenders, der ein MDB 1200-03 nutzen will. (Beispiel wurde modifiziert entnommen aus Informationsbroschüren der DBP.)

Für den Anwerder eine Reiche von Vorteilen

Insgesamt gesehen bringt das neue Modem-Konzept der DBP für den Anwerder eine Reihe von Vorteilen:

1) Es ist zu erwarten, daß in naher Zukunft preisgünstige private Modems angeboten werden zum Beispiel Modems für 1200 bit/s, vollduplex nach V.22 mit automatischer Wahl nach

V.25 erwartet, die kompatibel mit den bisherigen Postmodems sind und deren Kaufpreis lediglich etwa 500 Mark betragen soll.

2) Die Kosten für einzelne Modemtypen sind zum Teil beträchtlich gesenkt worden. So beträgt zum Beispiel die monatliche Miete für ein "Standardmodem" der Post, das D1200S mit Hilfskanal nach CCITT-Empfehlung V.23, statt bisher 100 Mark nur noch 50 Mark monatlich. Ein Überblick über die wichtigsten neuen Gebühren ist in der großen Tabelle zusammengefaßt.

3) Darüber hinaus bietet die DBP in Konkurrenz zum freien Markt günstige Konditionen für die Überlassung teilnehmereigener Modems. Die Entscheidungs- und Nutzungmöglichkeiten für den Anwender sind auf der Basis der 29. und 30. Änderungsverordnungen nicht nur wesentlich erweitert und verbessert worden, sondern diese Verordnungen gingen einher mit zum Teil erheblichen Gebührensenkungen. Es bleibt nur zu wünschen, daß die Zulessungsrichtlinien für den Anschluß privater Modems möglichst schnell vorliegen werden.

4) Im Einklang mit sinkenden Modem-Kaufpreisen und -Mietgebühren sinken ebenfalls die Kaufpreise für Akustikkoppler beträchtlich. Vom ZZF zugelassene Akustikkoppler sind heute bereits ab zirka 250 Mark am Mark erhältlich.

Dipl. Kfm. Bernhard Langen, Geschäftsführer Cognit GmbH, Köln.