Regelungen bei Überstunden

Wie viele dürfen angeordnet werden und wie sind sie zu bezahlen?

23.01.2014 von Dr. Christian und Christian Salzbrunn
In Deutschland werden von Seiten der Arbeitnehmer jährlich Milliarden Überstunden geleistet. Da stellt sich die Frage, inwieweit Arbeitgeber überhaupt berechtigt sind, Überstunden anzuordnen und ob diese von ihnen vergütet werden müssen.

Neben der offiziellen Anzahl an Überstunden, die die Arbeitnehmer leisten, gibt es noch eine Grauzone von nicht registrierter Überstunden - und deren Anzahl liegt sehr viel höher. Ihre praktische Bedeutung für das Erwerbsleben ist damit erheblich.

Foto: Steve Cukrov - shutterstock.com

Grundsätzlich sind Überstunden Überschreitungen der durch einen Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit. Ob ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, richtet sich insbesondere danach, ob der abgeschlossene Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag (d. h. bei Tarifgebundenheit der Parteien) oder eine Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung vorsehen.

Ohne eine ausdrückliche kollektiv- oder individualrechtliche Vereinbarung ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nur verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitzeit zu erbringen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden existiert nicht, sie folgt auch nicht aus dem in § 106 GewO verankerten Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Notfall und Abwehr von Gefahren

In solchen Fällen kann sich zunächst nur ausnahmsweise aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben. Dies gilt vornehmlich für Notfälle oder sonstige außergewöhnliche – für den Arbeitgeber nicht vorhersehbare – Fälle, die zur kurzfristigen Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz erheblicher betrieblicher Interessen erforderlich sind. Des Weiteren kann sich gegebenenfalls durch eine Auslegung des Arbeitvertrages eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben.

Erforderlich sind dann jedoch Anhaltspunkte, die sich aus der Betriebsüblichkeit oder aus der Art der übernommenen Arbeitsaufgaben ergeben können. Insoweit ist bei gut dotierten Führungskräften oder leitenden, außertariflichen Angestellten davon auszugehen, dass sie sich zu einem höheren Maß an Arbeitsleistung verpflichtet haben, auch wenn dies vertraglich unter Umständen nicht ausdrücklich normiert ist.

Die Sache mit der Anordnung

Dagegen enthalten viele Arbeitsverträge die ausdrückliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, auf Aufforderung durch den Arbeitgeber Überstunden zu leisten. An diesen individualvertraglichen Regelungen bestehen grundsätzlich keine Bedenken, soweit die Grenze des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nicht überschritten wird. Gleiches gilt für Regelungen zur Ableistung von Überstunden in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Sind also entsprechend den vorstehenden Grundsätzen von Seiten des Arbeitnehmers Überstunden zu leisten, darf sich dieser derartigen Anordnungen des Arbeitgebers nicht widersetzen. Ansonsten können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen berechtigt sein. Allerdings verletzt der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dann nicht, sofern die Anordnung zur Leistung von Überstunden die Höchstgrenzen zulässiger Arbeit nach dem Arbeitszeitgesetz verletzt. Der § 3 S. 2 ArbZG, von dem nur in ganz außergewöhnlichen Fällen abgewichen werden darf, bestimmt, dass die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern – leitende Angestellte ausgenommen – maximal zehn Stunden beträgt.

Die Interessen sind abzuwägen

Anordnungen, die hierüber hinausgehen, verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot und können somit von Arbeitnehmern sanktionslos verweigert werden. Zudem haben Arbeitgeber bei der Anweisung von Überstunden auch die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten, wonach die beiderseitigen Interessen angemessen abzuwägen sind. Wo hier allerdings die Grenzen für die jeweils berechtigten Belange zu ziehen sind, kann aber kaum vorhergesagt werden.

Unabhängig von der Problematik, ob Überstunden vom Arbeitnehmer überhaupt zu leisten sind, stellt sich die weitere Frage, inwieweit angefallene Überstunden zu vergüten oder auszugleichen sind. Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenvergütung besteht nicht. Auch hier gilt zu differenzieren, ob im konkreten Arbeitsverhältnis entsprechende Regelungen vorhanden sind oder nicht.

Auf der nächsten Seite geht es u.a. um die Frage nach bezahlten Überstunden.

Überstunden – wenn die Regelung fehlt

Besteht keine ausdrückliche Regelung und erbringt der Arbeitnehmer dennoch mehr Arbeitsstunden als ursprünglich vertraglich vereinbart, wird die Vertragsauslegung regelmäßig ergeben, dass die geleisteten Überstunden zu vergüten sind. Im Stundenlohnbereich wird die Vergütung mit dem jeweiligen Grundlohn anzusetzen sein.

Bei der Vereinbarung eines Monatslohns unter gleichzeitiger Festlegung einer Arbeitszeit kann dagegen geschlussfolgert werden, dass sich die Vergütung nur auf die Leistungen innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit bezieht. Von daher sind Überstunden mit dem auf eine Arbeitsstunde entfallenden Anteil des Monatsgehalts zu vergüten.

Die Höhe der einzelnen Zuschläge

Ob darüber hinaus noch ein Zuschlag für die geleisteten Überstunden zu zahlen ist, hängt allein davon ab, wie dies zuvor in dem jeweiligen Betrieb so gehandhabt worden ist und damit als stillschweigend vereinbart gelten kann oder wie dies in der jeweiligen Branche praktiziert wird. Im Zweifel schuldet der Arbeitgeber jedoch keinen Überstundenzuschlag.

Demgegenüber enthalten viele Arbeitsverträge und viele Tarifverträge dezidierte Regelungen darüber, ob und wie Überstunden gegenüber dem Arbeitnehmer ausgeglichen werden müssen. Üblich ist es, für Überstunden an Werktagen einen Zuschlag von 25 Prozent, für Überstunden an Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag von 50 Prozent zum vereinbarten Lohn zu gewähren. Es kann aber auch geregelt sein, dass die geleisteten Überstunden durch Freizeit auszugleichen sind. Dann findet eine Vergütung in Geld nicht statt.

Pauschale Vergütung bedenklich

Häufig enthalten Arbeitsverträge Regelungen, wonach eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit einem bestimmten Pauschalgehalt abgegolten ist. Ist dabei die Anzahl der Überstunden ausdrücklich begrenzt und bewegt sich die Begrenzung im Rahmen des geltenden Arbeitszeitgesetzes, scheint eine solche Regelung zulässig zu sein. Höchstrichterlich ist diese Frage aber noch nicht abschließend geklärt.

Äußerst bedenklich sind jedoch Klauseln, die sämtliche anfallenden Überstunden mit einem Monatsgehalt pauschal abgelten, da der Arbeitnehmer letztlich nicht erkennen kann, welche Gegenleistung er für die vereinbarte Vergütung schuldet. Allgemein wird daher angenommen, dass solche Regelungen wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sind. Allerdings werden bei leitenden Angestellten derartige Überstundenregelungen bislang für wirksam erachtet, wobei dies jedoch künftig ebenfalls fraglich werden könnte.

Zahlt der Arbeitgeber eine von ihm geschuldete Überstundenvergütung nicht freiwillig, muss der Arbeitnehmer den Rechtsweg zum Arbeitsgericht beschreiten. Dies geschieht in der Praxis jedoch recht selten. Zum einen kann ein solches Verfahren die Beziehungen zwischen den Parteien in einem ansonsten intakten Arbeitsverhältnis trüben.

Dokumentation der Überstunden

Zum anderen hat der Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren die Überstunden äußerst detailliert darzulegen und zu beweisen. Häufig ist es aber so, dass Arbeitnehmer über eine längere Zeit erhebliche Überstunden auflaufen lassen. In einem Gerichtsverfahren entsteht dann oft die Schwierigkeit, dass der Arbeitnehmer nicht mehr genau schildern kann, welche Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus geleistet worden sind und vor allem, dass die Überstunden entweder ausdrücklich angeordnet bzw. betriebsnotwendig waren und von Seiten des Arbeitgebers billigend entgegen genommen worden sind.

Arbeitnehmer haben in der Regel nur dann die Chance auf ein erfolgreiches Verfahren, wenn sie zuvor genau dokumentiert haben, wann, in welchem Rahmen und aus welchem Anlass sie Überstunden geleistet haben.

Bei Streitigkeiten rund um das Thema "Überstunden" sollte somit der erste Blick in den Arbeitsvertrag oder – bei entsprechender Geltung – in den jeweiligen Tarifvertrag geworfen werden. In Betrieben, die der Mitbestimmung von Betriebsräten unterliegen, kann sich zudem die Konsultation des Betriebsrates lohnen. Denn dieser hat bei vorübergehenden Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitzubestimmen. Oftmals bestehen dann hierzu auch betriebliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. (tö)

Autor: Dr. Christian Salzbrunn arbeitet als Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht sowie die Themen Insolvenz und Inkasso.
Kontakt und weitere Informationen:
Internet: www.ra-salzbrunn.de

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Pentasys-Mitarbeitern gefällt besonders, dass...
...die Führungskräfte gut erreichbar und unkompliziert anzusprechen sind. Ihre Identifikation mit dem Arbeitgeber ist hoch: Sie sind bereit, zusätzlichen Einsatz zu leisten, und können die eigenen Dienstleistungen nur empfehlen.
Pentasys-Personalchef Martin Lehnert..
...konnte mit folgenden Personalmaßnahmen glänzen: Mitarbeiter trainieren Mitarbeiter, transparentes Vergütungssystem, Vorstände informieren Belegschaft regelmäßig.
2. Platz: Convista Consulting...
Das SAP-Beratungshaus mit Hauptsitz in Köln beschäftigt 249 Mitarbeiter. Pluspunkte aus der Sicht der Beschäftigten sind: Vertrauen in gute Arbeit ohne ständige Kontrolle; neue Mitarbeiter fühlen sich willkommen; viel Verantwortung für Mitarbeiter.
Gemeinsame Aktivitäten...
...und Feste für Mitarbeiter samt Familien zeichnen die Personalarbeit genauso aus wie das große Schulungsangebot oder die Interviews mit neuen Mitarbeitern im Intranet.
3. Platz: SAS Institute
Der Softwarehersteller mit Hauptsitz in Heidelberg beschäftigt 478 Mitarbeiter an sechs Standorten in Deutschland. Die Zentrale ist in historischen Gebäudekomplexen aus dem 14. Jahrhundert untergebracht....
die Räumlichkeiten....
...tragen aus Mitarbeitersicht besonders zur guten Arbeitsumgebung bei. Zudem fühlen sich neue Mitarbeiter bei SAS willkommen, die Arbeitsatmosphäre ist freundlich.
Das Casino von SAS Institute
Herausragende Maßnahmen in der Personalarbeit sind der Academic Club zum Austausch mit Hochschulen, die Matrixmentoren für Einsteiger und ein Award für Mitarbeiter, die Werte vorleben.
4. Platz: Adobe Systems
Die deutsche Niederlassung des US-amerikanischen Softwareherstellers hat ihren Sitz in München. Hierzulande arbeiten etwa 250 Mitarbeiter für das Unternehmen, das schon mehrmals im Great-Place-to-Work-Wettbewerb ausgezeichnet wurde.
5. Platz: Zühlke Engineering
1998 gegründet, ist der IT-und Engineering-Dienstleister hierzulande in Eschborn, Hamburg, Hannover und München vertreten. Weiterbildung wird groß geschrieben: Pro Jahr stehen jedem Mitarbeiter 17 Tage dafür zur Verfügung.
6. Platz: Congstar
Die Tochter der Deutschen Telekom bietet seit 2007 Mobilfunk- und Internet-Tarife an. Congstar- Hauptsitz ist in Köln.
7. Platz: Qlik Tech
Das 1993 im schwedischen Lund gegründete Unternehmen entwickelt BI-Software. In der deutschen Niederlassung in Düsseldorf steht Kochen mit Geschäftsführer Wolfgang Kobek regelmäßig auf dem Programm. Das BI-Unternehmen wurde schon mehrmals als "Bester Arbeitgeber" ausgezeichnet.
8. Platz: Metafinanz Informationssysteme
Der IT-Dienstleister für die Versicherungsbranche hat seinen Sitz in München. Work-Life-Balance und Gesundheitsförderung sind wichtige Themen in der Personalarbeit.
9. Infomotion
2004 in Frankfurt gegründet, beschäftigt das auf BI spezialisierte Beratungshaus mehr als 140 Berater. Weitere Niederlassungen sind in München, Stuttgart, Köln, Hamburg, Saarbrücken und in Basel.
10. Genua
Der Spezialist für IT-Sicherheit wurde vor 21 Jahren gegründet, hat seinen Hauptsitz in Kirchheim bei München und weitere Standorte in Köln und Stuttgart. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird gefördert: Sind Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen, kann die Arbeitszeit familienfreundlich eingeteilt, verkürzt oder auch eine befristete Auszeit genommen werden.
11. Cleverbridge
Der E-Commerce-Dienstleister ist auf Paymentabwicklung und -betreuung spezialisiert und hat seinen Sitz in Köln. Das Unternehmen beschäftigt rund 200 Mitarbeiter und hat Niederlassungen in Chicago, Tokio und Shanghai.
12. Platz: Autoscout24
Das 1998 als MasterCar AG gegründete Münchner Unternehmen ist eine 100-prozentige Tochter der Scout24-Gruppe, die wiederum zur Deutschen Telekom AG gehört.
13. Platz: Beck et al.
Der IT-Dienstleister hat seinen Sitz in München und Niederlassungen in Rumänien, Brasilien und der Schweiz. Aufrgund seines Betriebsklimas, der attraktiven Arbeitsumgebung, der gleichberechtigen Führung sowie dem kollaborativen Arbeitsstil wurde er schon 2012 als Arbeitgeber ausgezeichnet.
14. GWS Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme
Der Softwaredienstleister mit Sitz in Münster hat über 300 Beschäftigte und gehört zur GAD-Gruppe. Er ist spezialisiert auf Warenwirtschafts- und Verbundsysteme auf Basis von Microsoft DynamicsTM für Handels- und Dienstleistungsunternehmen.
In der Größenklasse von 50-100 Mitarbeitern..
konnten sich insgesamt 15 Firmen als "Beste Arbeitgeber in der IT" platzieren.
1. Platz: MaibornWolff et al.
Für das IT-Beratungsunternehmen arbeiten 91 Mitarbeiter in München und Frankfurt am Main. Mitarbeiten schätzen die freundliche Arbeitsatmosphäre, die sicheren Jobs und das Vertrauen auf gute Arbeit ohne ständige Kontrolle.
Volker Maiborn (links) und Jens Rieger,...
...zwei von vier Geschäftsführer von MaibornWolff, freuen sich über den ersten Platz im Arbeitgeber-Ranking. Mit ihrer Exzellenzintitiative - "Wir strengen uns an, unser Bestes zu geben und so gut wie möglich zu sein" konnten sie ebenso punkten wie mit der ...
...Lernenden Organisation.
Alle Mitarbeiter treffen sich einmal pro Woche zum Austausch. Wissens-Management findet gezielt in Fachgruppen statt.
2. Platz: Mindsquare
Die IT-Beratung, spezialisiert auf SAP und Salesforce.com, beschäftigt 52 Mitarbeiter an vier Standorten, Hauptsitz ist Seelze bei Hannover. Mindsquare-Mitarbeitern gefällt besonders, dass sie viel Verantwortung bekommen. Sie schätzen, dass Führungskräfte gut erreichbar und anzusprechen sind und dass Führungskräfte ihren Worten Taten folgen lassen.
Die Prozesse bei Mindsquare werden ...
...von Mitarbeitern weiterentwickelt. Als weitere herausragende Maßnahmen wurden ausgezeichnet: Vier-Tage-Woche für Berater und Videospielparties nach Feier­abend.
3. Platz: Tomtec Imaging Systems
Der IT-Dienstleister für die Medizintechnik beschäftigt 75 Mitarbeiter an zwei Standorten, Hauptsitz ist Unterschleißheim bei München. Mitarbeitern gefällt besonders die freundliche Arbeitsatmosphäre und die Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit. Neue Mitarbeiter fühlen sich willkommen.
Nicht nur ein Kicker sorgt bei Tomtec...
...für eine gute Arbeitsatmosphäre, sondern auch das Kochen mit dem Geschäftsführer, das Raumkonzept Feng Shui, Yoga und eine Rückenschule.
4. Platz: Sepago
Das Kölner Beratungshaus mit 67 Mitarbeitern ist auf Microsoft, Citrix und VMware spezialisiert. Teamgeist wird mit Wandertagen, einem Tag am Meer oder spontanen Grillfeiern gefördert.
5. Platz: Projektron
Der Berliner Softwarehersteller Projektron ist spezialisiert auf webbasierte Projekt-Management-Software. Gemeinschaftliches Arbeiten und offene Kommunikation werden gepflegt, etwa beim Bio-Frühstück.
6. Platz: Intact Integrated Services
Intact hat sich als Dienstleister auf Cisco-Technologien spezialisiert und bietet Support-Services für Systemintegratoren oder Outsourcing-Dienstleister an. In der deutschen Niederlassung in Berlin arbeiten über 60 Mitarbeiter. Teamgeist wird gefördert, etwa mit Grillmeisterschaften.
7. Platz: Gambit Consulting
Das SAP-Beratungshaus wurde 1995 gegründet und hat seine Zentrale in Siegburg. Mitarbeiter mit außergewöhnlichen Fähigkeiten werden am Unternehmenserfolg beteiligt.
8. Platz: Cofinpro
Der IT-Dienstleister wurde 2007 gegründet und unterstützt Finanzdienstleister. In Berlin, Frankfurt am Main, Karlsruhe und München ist er mit Niederlassungen vertreten.
9. Platz: Doubleslash Net-Business
Doubleslash entwickelt seit 1999 Software für Geschäftsprozesse in Marketing und Vertrieb mittlerer und großer Unternehmen und beschäftigt knapp 100 Mitarbeiter. Hauptsitz ist Friedrichshafen am Bodensee.
10. Platz: Step Ahead
Seit 1999 entwickelt die Step Ahead AG aus Germering bei München CRM- und ERP-Software für kleine und mittelständische Unternehmen.
11. Platz: Baramundi Software
Seit 13 Jahren entwickelt und vertreibt Baramundi eine Client- und Server-Management-Software, mit der sich Windows-Betriebssystemen und -Applikationen automatisiert installieren lassen. Baramundi hat in Augsburg 80 Mitarbeiter.
12. Platz: Myhammer
Das Online-Portal zur Vermittlung von Handwerkern hat seinen Sitz in Berlin und beschäftigt 60 Mitarbeiter. Hier im Bild: Das Scrum-Entwicklungsteam.
13 Platz: B1 Systems
Das Vohburger Systemhaus beschäftigt rund 60 Mitarbeiter und ist auf Linux und Open Source spezialisiert. Schwerpunkte sind Hochverfügbarkeitslösungen, Virtualisierung oder System- und Konfigurationsmanagement.
14. Platz: Itgain
Das Beratungs- und Softwarehaus mit Sitz in Hannover beschäftigt rund 90 Mitarbeiter. Beratungsschwerpunkte sind Business Intelligence, Datenmigration sowie Mainframe Migration.
15. Platz: Fortis IT-Services
Der IT-Dienstleister wurde vor elf Jahren gegründet und hat seinen Sitz in Hamburg. Er ist auch schon im Wettbewerb Hamburgs beste Arbeitgeber ausgezeichnet worden.