Informationspflichten bei IT-Vorfällen

Wie Incident Report Tools helfen

01.09.2015 von Oliver Schonschek
Bei IT-Sicherheitsvorfällen bestehen vielfältige Meldepflichten für Unternehmen. Spezielle Tools unterstützen dabei, die Vorgaben einzuhalten.
  • Neben dem neuen IT-Sicherheitsgesetz und dem BDSG gelten viele weitere Gesetze und Compliance-Vorgaben, wenn es um Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen geht.
  • Besonders hilfreich ist es für meldepflichtige Organisationen, wenn Incident-Report-Lösungen bereits vorbereitete Berichtsvorlagen und Workflows enthalten, die individuell angepasst werden können.
  • In Frage kommende Tools sind u.a. EnCase Cybersecurity Incident Response, PPM 2000 Perspective SOC, iTrak Incident Reporting & Risk Management System und Report Exec, D3 Security Cyber Security Incident Response Software oder RSA Archer Incident Management.

"In vielen Ländern besteht für Unternehmen keine umfängliche Meldepflicht bei IT-Angriffen. So bleiben viele Vorfälle in der Öffentlichkeit unbekannt", erklärte Patrick Sweeney, Executive Director, Dell Security, anlässlich der Veröffentlichung des 2015 Dell Security Annual Threat Report.

Für Unternehmen in Deutschland zumindest können zahlreiche Informationspflichten bestehen, wenn es zu einem kritischen IT-Sicherheitsereignis oder einer Datenschutz-Panne kommt. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz sind sogar noch weitere Meldepflichten hinzugekommen:

Schon hier wird deutlich, dass das Management der Meldepflichten und der "Incident Reports" komplex werden kann, wenn betroffene Unternehmen sicherstellen wollen, dass sie alle entsprechenden Vorgaben wirklich einhalten.

Laut eco-Studie „IT-Sicherheit 2015“ berichten 14 Prozent der befragten Unternehmen von mehreren, gravierenden IT-Sicherheitsvorfällen in den letzten Jahren, 20 Prozent von einem solchen Vorfall. Ziel der gesetzlichen Meldepflichten ist es, mehr Transparenz in die IT-Sicherheitslage zu bekommen, um die Prävention und Abwehr entsprechend auszurichten.
Foto: eco

Verbände kritisieren Ausgestaltung der Meldepflichten

Der zu erwartende Aufwand durch Melde- und Informationspflichten ist einer der Gründe, warum mehrere IT-Verbände an der Ausgestaltung des IT-Sicherheitsgesetzes Kritik geübt haben und dies auch weiterhin tun.

Eine Studie der Beratungsgesellschaft KPMG im Auftrag von BDI, Bitkom und weiteren Branchenverbänden ergab 2014, dass allein aus der Meldepflicht für schwere IT-Sicherheitsvorfälle Kosten in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr für die deutsche Wirtschaft entstehen können.

Die Verfahrensweise bei den Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen an das BSI sowie die reaktiven Befugnisse des BSI müssten rechtlich und praktisch ausgestaltet werden, so TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit. Die diesbezügliche Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen müsse beseitigt werden.

Grundsätzlich in Frage stellt eco - Verband der Internetwirtschaft den Sinn und Zweck von Meldepflichten. "Aus unserer Sicht stellen diese Meldepflichten die größte wirtschaftliche Belastung dar, da sie aufwändige Prozesse und Einrichtungen voraussetzen, die keinen direkten Bezug zur Verbesserung der IT-Sicherheit haben und damit auch keinen erkennbaren Mehrwert für die Unternehmen und ihre Kunden", erklärt eco-Vorstand Politik & Recht Oliver Süme.

Notfallplanung und Compliance zählen zu den IT-Sicherheitsthemen, die laut der eco-Studie „IT-Sicherheit 2015“ besonders relevant sind. Zu diesen Themen gehört auch das Incident Management und Reporting.
Foto: eco

Datenschutz und Compliance sehen Meldepflichten vor

Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz stellen ebenso konkrete Forderungen an Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen. So besagt die Entschließung der 89. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder "IT-Sicherheitsgesetz nicht ohne Datenschutz", dass die Datenschutzaufsichtsbehörden in die Meldewege eingebunden und bei der Beratung der Beteiligten im Sinne des Abwägungsprozesses zwischen Informationssicherheits- und Datenschutzmaßnahmen beteiligt werden sollten. Zudem könnte mit der Pflicht zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle an das BSI eine datenschutzrechtliche Meldepflicht von Datenpannen verbunden sein.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht entsprechende Informationspflichten bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten vor, ebenso die EU-Verordnung über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, entsprechende Meldepflichten bei Datenpannen sind auch von der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu erwarten.

Hacking-Top-Ten: Die 10 größten Cyberangriffe auf Unternehmen
Die Top 15 Hacker-Angriffe auf Unternehmen
Unternehmen weltweit rücken seit Jahren in den Fokus von Hackern und Cyberkriminellen. Identitäts- und Datendiebstahl stehen bei den Anhängern der Computerkriminalität besonders hoch im Kurs - kein Wunder, dass Cyber-Risk-Versicherungen immer mehr in Mode kommen. Wir zeigen Ihnen 15 der größten Hacking-Attacken auf Unternehmen der letzten Jahre.
Yahoo
Erst im September musste Yahoo den größten Hack aller Zeiten eingestehen. Nun verdichten sich die Anzeichen, dass dieselben Hacker sich bereits ein Jahr zuvor deutlich übertroffen hatten: Bei einem Cyberangriff im August 2013 wurden demnach die Konten von knapp einer Milliarde Yahoo-Usern kompromittiert. Dabei wurden Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten und verschlüsselte Passwörter abgegriffen.
Dyn
Eine massive DDoS-Attacke auf den DNS-Provider Dyn sorgt im Oktober für Wirbel: Mit Hilfe eines Botnetzes – bestehend aus tausenden unzureichend gesicherten IoT-Devices – gelingt es Cyberkriminellen, gleich drei Data Center von Dyn lahmzulegen. Amazon, GitHub, Twitter, die New York Times und einige weitere, große Websites sind über Stunden nicht erreichbar.
Cicis
Auch die US-Pizzakette Cicis musste Mitte 2016 einen Hackerangriff eingestehen. Wie das Unternehmen mitteilte, wurden die Kassensysteme von 130 Filialen kompromittiert. Der Diebstahl von Kreditkartendaten ist sehr wahrscheinlich. Wie im Fall von Wendy's und Target gelang es Hackern auch bei Cicis Malware in das Point-of-Sale-Kassensystem einzuschleusen. Erste Angriffe traten bereits im Jahr 2015 auf, im März 2016 verstärkten sich die Einzelattacken zu einer groß angelegten Offensive. Nach eigenen Angaben hat Cicis die Malware inzwischen beseitigt.
Wendy's
Anfang Juli 2016 wurde ein Hacker-Angriff auf die US-Fastfood-Kette Wendy’s bekannt. Auf den Kassensystemen wurde Malware gefunden – zunächst war von weniger als 300 betroffenen Filialen die Rede. Wie sich dann herausstellte, waren die Malware-Attacken schon seit Herbst 2015 im Gange. Zudem ließ die Burger-Kette verlauten, dass wohl doch bis zu 1000 Filialen betroffen seien. Die Kreditkarten-Daten der Kunden wurden bei den Malware-Angriffen offenbar ebenfalls gestohlen. Wie im Fall von The Home Depot hatten sich die Hacker per Remote Access Zugang zum Kassensystem der Fast-Food-Kette verschafft.
Heartland Payment Systems
Noch heute gilt der 2008 erfolgte Cyberangriff auf das US-Unternehmen Heartland Payment Systems als einer der größten Hacks aller Zeiten wenn es um Kreditkartenbetrug geht. Heartland ist einer der weltweit größten Anbieter für elektronische Zahlungsabwicklung. Im Zuge des Hacks wurden rund 130.000.000 Kreditkarten-Informationen gestohlen. Der Schaden für Heartland belief sich auf mehr als 110 Millionen Dollar, die zum größten Teil für außergerichtliche Vergleiche mit Kreditkartenunternehmen aufgewendet werden mussten. Verantwortlich für den Hack war eine Gruppe von Cyberkriminellen. Deren Kopf, ein gewisser Albert Gonzalez, wurde im März 2010 wegen seiner maßgeblichen Rolle im Heartland-Hack zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt. Heartland bietet seinen Kunden seit 2014 ein besonderes Security-Paket - inklusive "breach warranty".
Sony Playstation Network
Im April 2011 ging bei vielen Playstation-Besitzern rund um den Globus nichts mehr. Der Grund: ein Cyberangriff auf das digitale Serviceportal Playstation Network (PSN). Neben einer Ausfallzeit des PSN von knapp vier Wochen (!) wurden bei der Cyberattacke jedoch auch die Daten (Kreditkarteninformationen und persönliche Daten) von rund 77 Millionen PSN-Abonennten gestohlen. Sony informierte seine Nutzer erst rund sechs Tage über den Hack - und musste sich dafür harsche Kritik gefallen lassen. Die Kosten des PSN-Hacks beliefen sich auf circa 170 Millionen Dollar. Die Verantwortlichen wurden bislang nicht identifiziert.
Livingsocial.com
Die Online-Plattform Livinggsocial.com (inhaltlich vergleichbar mit Groupon) wurde im April 2013 Opfer eines Hacker-Angriffs. Dabei wurden die Passwörter, E-Mail-Adressen und persönlichen Informationen von circa 50 Millionen Nutzern der E-Commerce-Website gestohlen. Glücklicherweise waren die Finanzdaten von Kunden und Partnern in einer separaten Datenbank gespeichert. Die Verursacher des Security-Vorfalls wurden nicht identifiziert.
Adobe Systems
Mitte September 2013 wurde Adobe das Ziel von Hackern. Circa 38 Millionen Datensätze von Adobe-Kunden wurden im Zuge des Cyberangriffs gestohlen - darunter die Kreditkarteninformationen von knapp drei Millionen registrierter Kunden. Die Hacker die hinter dem Angriff standen, wurden nicht gefasst.
Target Corporation
Die Target Corporation gehört zu den größten Einzelhandels-Unternehmen der USA. Ende des Jahres 2013 musste Target einen Cyberangriff eingestehen, bei dem rund 70 Millionen Datensätze mit persönlichen Informationen der Kundschaft gestohlen wurden. Weitaus schwerer wog jedoch, dass unter diesen auch 40 Millionen Datensätze waren, die Kreditkarteninformationen und sogar die zugehörigen PIN-Codes enthielten. Für außergerichtliche Einigungen mit betroffenen Kunden musste Target rund zehn Millionen Dollar investieren, der damalige CEO Gregg Steinhafel musste ein halbes Jahr nach dem Hack seinen Hut nehmen.
Snapchat
Ein kleiner Fehler führte Ende Dezember 2013 dazu, dass Hacker die Telefonnummern und Nutzernamen von 4,6 Millionen Snapchat-Usern veröffentlicht haben. Snapchat selbst geriet darauf ins Kritikfeuer von Nutzern und Sicherheitsforschern, denn wie so oft war die Ursache für die Veröffentlichung der Daten ein Mangel an Sicherheitsvorkehrungen. Die von Hackern verursachten Probleme sind jedoch meist weniger schlimm als der Schaden, der nach der Veröffentlichung folgt. Auch wenn man seinen Nutzernamen oder seine Telefonnummer nicht als großes Geheimnis ansieht – ein motivierter Angreifer wie ein Stalker oder ein Identitäts-Dieb könnten mit diesen Daten Übles anrichten. Dieser Hack zeigt wiederum, dass alle Daten wichtig sind - vor allem wenn sie den Nutzern gehören. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Entwickler von Snapchat diesen Sicherheitsfehler gerne vor den Hackern gefunden hätten.
Ebay Inc.
Im Mai 2014 wurde Ebay das Ziel von Cyberkriminellen. Zwar wurden bei der Attacke keine Zahlungsinformationen entwendet - dafür aber E-Mail-Adressen, Usernamen und Passwörter von knapp 145 Millionen registrierten Kunden. Die Hacker erlangten scheinbar über von Ebay-Mitarbeitern gestohlene Logins Zugriff auf die Datenbanken des Unternehmens. Die Verantwortlichen wurden nicht identifiziert.
J.P. Morgan Chase
Mit J.P. Morgan rückte im Juli 2014 eine der größten US-Banken ins Visier von Cyberkriminellen. Rund 83 Millionen Datensätze mit Namen, Adressen und Telefonnummern von Kunden fielen den Hackern in die Hände. Zugang erlangten die Kriminellen offensichtlich über gestohlene Login-Daten eines Mitarbeiters. Allerdings musste sich J.P. Morgan den Vorwurf gefallen lassen, seine Systeme nicht ausreichend zu schützen. Inzwischen wurden in den USA und Israel vier Personen festgenommen, die mutmaßlich an diesem Hack beteiligt waren.
The Home Depot
Die US-Baumarktkette The Home Depot wurde im September 2014 Opfer eines besonders hinterhältigen Hacks. Cyberkriminelle hatten es geschafft, Malware in das Kassensystem von über 2000 Filialen einzuschleusen. Die Folge davon: 56 Millionen Kreditkarteninformationen von Bürgern der USA und Kanada wurden direkt bei der Zahlung in den Home-Depot-Geschäften entwendet. Darüber hinaus fielen auch noch 53 Millionen E-Mail-Adressen in die Hände der Hacker. Der Schaden für das US-Unternehmen wird auf rund 62 Millionen Dollar beziffert.
Anthem Inc.
Anthem gehört zu den größten Krankenversicherern der USA. Im Februar 2015 gelang es Cyberkriminellen, persönliche Daten von circa 80 Millionen Kunden zu stehlen. Die Datensätze enthielten Sozialversicherungsnummern, E-Mail-Adressen und Anschriften. Darüber hinaus wurden auch Gehaltsinformationen von Kunden und Angestellten entwendet. Immerhin: Medizinische Daten sollen nicht betroffen gewesen sein. Verschiedenen Security-Experten zufolge führt die Spur des Hacks nach China.
Ashleymadison.com
Anschriften, Kreditkartennummern und sexuelle Vorlieben von circa 40 Millionen Usern hat eine Hackergruppe namens Impact Team im August 2015 nach einem Cyberangriff auf das Seitensprung-Portal Ashley Madison öffentlich gemacht. Der Angriff bewies, dass Ashley Madison nicht – wie eigentlich versprochen – persönliche Informationen der Nutzer gegen eine Gebühr löschte. Das erbeutete 30-Gigabyte-Paket beinhaltete insgesamt 32 Millionen Datensätze, darunter 15.000 Regierungs- und Militäradressen von Nutzern. Auch Teile des Seitenquellcodes und interne E-Mails der Betreiber lagen dadurch offen. Aufgrund der intimen Nutzerdaten und der geheimnisvollen Natur von Ashley Madison ist dieser Hackerangriff besonders heikel. Dass die Betreiber persönliche Daten auch auf Wunsch nicht vernichtet haben, zeigt ein Problem von Unternehmen, die personenbezogene Daten auf verschiedenen Systemen verarbeiten. Aber auch solche Unternehmen müssen Nutzerinformationen gegen Gefahren schützen – ganz gleich, ob die Gefahr von externen Hackern, böswilligen Insidern oder zufälligen Datenverlusten ausgeht. Ein Ashleymadison-User hat inzwischen vor einem Gericht in Los Angeles Klage gegen Avid Life Media eingereicht. Der Vorwurf: fahrlässiger Umgang mit hochsensiblen Daten. Ein Antrag auf Sammelklage ist ebenfalls bereits eingegangen. Sollte das Gericht diesem folgen, könnten ALM Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe ins Haus stehen.

Laut BDSG müssen Unternehmen der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde sowie den Betroffenen unverzüglich mitteilen, wenn zum Beispiel

unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen drohen.

Neben dem IT-Sicherheitsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz sehen eine Reihe weiterer Gesetze und Compliance-Vorgaben Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen vor, teilweise abgeleitet aus den Vorgaben des BDSG, darunter das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG). Es gibt aber auch branchenspezifische Meldepflichten, wie die sich in Beratung befindlichen Vorgaben der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), zum Beispiel bei einem schwerwiegenden Zahlungssicherheitsvorfall, sowie die Richtlinie Security Incident Management der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Einen Überblick zu den Meldepflichten auf EU-Ebene gibt ENISA (European Union Agency for Network and Information Security) in der Publikation "Cyber Incident Reporting in the EU".

Unternehmen brauchen Unterstützung

Je nach geltender Vorgabe zur Meldepflicht müssen die betreffenden Organisationen einiges beachten, wie das Beispiel ein Blick in die Verordnung (EU) Nr. 611/2013 zeigt, die für Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gilt.

Eine Vereinfachung hinsichtlich Informations- und Meldepflichten ist nicht zu erwarten. So wird zum Beispiel von der Zurich Versicherung eine Ausweitung der Meldepflichten gefordert, zudem steht die NIS-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union im Raum.

CIOs aufgepasst: Fünf Tipps zu Cybersecurity-Versicherungen
Versicherung gegen Hacker?
Eine Cybersecurity-Versicherung kann Unternehmen im Falle eines Hacker-Angriffs vor finanziellem Schaden schützen. Eine Komplettlösung mit Rundum-Schutz gegen jegliches Risiko ist aber auch diese nicht. Auf die folgenden fünf Dinge sollten CIOs vor Abschluss einer Police achten.
1. Kronjuwelen schützen
Eine Cybersecurity-Versicherung legt einen Teil des finanziellen Risikos einer Cyberattacke auf die Versicherungsgesellschaft um. Dabei unterscheidet man zwischen der first-party-insurance, die einer Vollkaskoversicherung ähnelt. Abgedeckt sind im Regelfall Schäden an digitalem Content, Geschäftsausfall und in manchen Fällen auch Reputationsschäden. Das Pendant zur sogenannten third-party-insurance wäre die Haftpflichtversicherung: Sie deckt im Regelfall zum Beispiel Ermittlungs- und Anwaltskosten, sowie Entschädigungs- oder Strafzahlungen ab. Das Problem: Das Spektrum einer Cyberattacke ist so breit, dass eine Absicherung gegen alle Risiken schlicht unmöglich ist. Der beste Weg für CIOs: die digitalen Kronjuwelen des Unternehmens identifizieren, quantifizieren und das Restrisiko versichern.
2. Marktunterschiede Europa / USA: Marktunterschiede
Der Markt für Cybersecurity-Versicherungen ist in den USA wesentlich reifer als in Europa. Das liegt in erster Linie daran, dass in den USA bereits eine Meldepflicht bei Cyberattacken besteht. Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzrichtlinie wird sich das ändern. In den USA sind die third-party-insurances momentan deutlich gefragter als in Europa. Studien zufolge sind rund 30 Prozent aller großen und circa 10 Prozent aller US-Unternehmen mit einer Cybersecurity-Versicherung ausgestattet.
03. Auf den Wortlaut achten
Bevor Sie eine Police abschließen, sollten Sie sich genau über die abgedeckten Risiken kundig machen - auch im Hinblick auf bereits bestehende Versicherungen! Eventuell gibt es hier - unnötig Kosten verursachende - Überschneidungen. Im Idealfall sollten sie Ihren Versicherungsmakler damit beauftragen, eine Police zu finden die exakt auf die Ansprüche Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.
4. Schaden trotz Versicherung?
Es gibt Bereiche, für deren Schutz eine Cybersecurity-Police nicht beziehungsweise nur unzureichend geeignet ist. Den Diebstahl geistigen Eigentums oder die Beschädigung der geschäftlichen Reputation durch eine Cyberattacke kann eine Versicherung zwar teilweise finanziell kompensieren - aber kaum wiedergutmachen. Inzwischen ist in der Industrie eine Diskussion darüber entbrannt, ob dies auch im Fall eines staatlich unterstützten Cyberangriffs gilt.
5. Raum für Verbesserungen
Im Idealfall sollte eine Cybersecurity-Versicherung Unternehmen dazu motivieren ihre Sicherheitsstandards anzuheben, um von niedrigeren Versicherungsprämien zu profitieren. Allerdings fehlen den Versicherern bislang die statistischen Daten und Erkenntnisse, um solche kundenspezifischen Preismodelle anbieten zu können.

"Wenn jetzt auch noch direkt nach Einführung der Auflagen in Form einer Richtlinie die angekündigte europäische Richtlinie kommt, haben wir wie auch beim Vergaberecht ein heilloses Durcheinander an Berichts- und Meldepflichten", so der Bundesverband IT-Mittelstand anlässlich der Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes. Unterstützung bei der Einhaltung der um sich greifenden Meldepflichten tut also not.

Incident Report Tools: Bitte anpassen

Eine ganze Reihe von Tools hat sich dem Incident Management verschrieben oder bietet zumindest Funktionen für das Incident Reporting, darunter EnCase Cybersecurity Incident Response, PPM 2000 Perspective SOC, iTrak Incident Reporting & Risk Management System und Report Exec, teilweise lassen sich diese Tools auch für Berichte über kritische Vorfälle außerhalb der IT einsetzen.

Besonders hilfreich ist es für meldepflichtige Organisationen, wenn Lösungen bereits vorbereitete Berichtsvorlagen und Workflows enthalten, die individuell angepasst werden können. So enthält zum Beispiel die D3 Security Cyber Security Incident Response Software vorbereitete Workflows für verschiedene Typen von IT-Sicherheitsvorfällen wie DDoS-Attacken, Phishing oder Advanced Persistent Threats (APTs). RSA Archer Incident Management unterstützt die in verschiedenen Compliance-Vorgaben vorgesehene Möglichkeit zur anonymen Meldung von Vorfällen durch Whistleblower. Das Resilient Privacy Module bietet Incident Response Pläne auf Basis verschiedener Datenschutzgesetze zum Beispiel aus Europa, USA und Kanada.

Auch für Arztpraxen gibt es Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen. Lösungen wie das Incident Management und Reporting Tool ViPNet StateWatcher helfen bei der Erkennung und Behandlung solcher Vorfälle.
Foto: Infotecs Internet Security Software GmbH

Da die meisten Tools internationaler Herkunft sind, kommen Unternehmen aus Deutschland kaum an einer Anpassung der Berichte und Meldewege an die nationalen bzw. europäischen Vorgaben vorbei. Entscheidend bei der Suche nach einem Incident Report Tool ist es deshalb, dass die Workflows, Berichte, Kommunikationswege und Berichtsempfänger auf die individuellen Anforderungen des Meldepflichten anpassbar sind. Was zum Beispiel im Fall von schwerwiegenden Zahlungssicherheitsvorfällen die Meldungen der Internet- Zahlungsdienstleister an BaFin enthalten sollen, zeigen entsprechende Vorlagen zur Erstmeldung und zur Abschlussmeldung.

Tools wie der Incident Tracker lassen sich für zahlreiche Arten von Vorfällen einsetzen, nicht nur für IT-Vorfälle. Nicht nur bei solchen, allgemeinen Reporting-Tools ist eine Anpassung an die individuellen Compliance-Vorgaben und Meldepflichten entscheidend.
Foto: McKula

Weitere Kriterien bei der Suche nach einer passenden Lösung zur Unterstützung bei der Umsetzung der Informations- und Meldepflichten sind neben den anpassbaren Berichtsvorlagen und Workflows Punkte wie die Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit der Lösung, der Zugriffsschutz für Auswertungen und Berichte (besondere Zweckbindung der Daten), die grundsätzlich zu verschlüsselnde Übertragung und Speicherung der Daten über die Sicherheitsvorfälle sowie die Datensparsamkeit bzw. Anonymisierung hinsichtlich personenbezogener Daten in den Incident Reports. Schließlich soll die Meldung eines IT-Sicherheitsvorfalles nicht selbst eine neuen IT-Vorfall oder eine Datenpanne ermöglichen.

Auf der folgenden Seite sind betroffene Gesetze, Unternehmen sowie Art und Umfang der jeweils geltenden Meldepflichten übersichtlich aufgeführt.

Meldepflichten: Wer was wann warum melden muss

Rechtliche Grundlage

Betroffene Organisation

Meldepflicht

IT-Sicherheitsgesetz

zunächst nur die Betreiber von Kernkraftwerken und Telekommunikationsunternehmen

andere KRITIS-Betreiber erst nach Verabschiedung der noch zu erstellenden Rechtsverordnung

Betreiber Kritischer Infrastrukturen haben erhebliche Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, die zu einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen führen können oder bereits geführt haben, über die Kontaktstelle unverzüglich an das BSI zu melden. Die Meldung muss Angaben zu der Störung sowie zu den technischen Rahmenbedingungen, insbesondere der vermuteten oder tatsächlichen Ursache, der betroffenen Informationstechnik und zur Branche des Betreibers enthalten.

IT-Sicherheitsgesetz

Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen

Werden dem Diensteanbieter Störungen bekannt, die von Datenverarbeitungssystemen der Nutzer ausgehen, so hat er die Nutzer, soweit ihm diese bereits bekannt sind, unverzüglich darüber zu benachrichtigen.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten nach Maßgabe des BDSG verarbeiten

Benachrichtigung des Betroffenen:

  • unverzüglich, sobald angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten ergriffen worden oder nicht unverzüglich erfolgt sind und die Strafverfolgung nicht mehr gefährdet wird

  • Darlegung der Art der unrechtmäßigen Kenntniserlangung und Empfehlungen für Maßnahmen zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen

Benachrichtigung der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde:

  • zusätzlich eine Darlegung möglicher nachteiliger Folgen der unrechtmäßigen Kenntniserlangung und der von der Stelle daraufhin ergriffenen Maßnahmen

Soweit die Benachrichtigung der Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, insbesondere aufgrund der Vielzahl der betroffenen Fälle:

  • Information der Öffentlichkeit durch Anzeigen, die mindestens eine halbe Seite umfassen, in mindestens zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen oder durch eine andere, in ihrer Wirksamkeit hinsichtlich der Information der Betroffenen gleich geeignete Maßnahme

Verordnung (EU) Nr. 611/2013

Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste

Der Betreiber benachrichtigt die zuständige nationale Behörde von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten binnen 24 Stunden nach Feststellung der Verletzung, soweit dies möglich ist.

Telemediengesetz (TMG)

Diensteanbieter gemäß TMG

Wenn bei dem Diensteanbieter gespeicherte Bestands- oder Nutzungsdaten unrechtmäßig übermittelt worden oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen des betroffenen Nutzers drohen, gelten Vorgaben aus Bundesdatenschutzgesetz (§ 42a BDSG)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen

Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind unverzüglich die Bundesnetzagentur und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von der Verletzung zu benachrichtigen.

In Fällen, in denen in dem Sicherheitskonzept nachgewiesen wurde, dass die von der Verletzung betroffenen personenbezogenen Daten durch geeignete technische Vorkehrungen gesichert, insbesondere unter Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens gespeichert wurden, ist eine Benachrichtigung nicht erforderlich, es sei denn, es besteht eine spezielle Verpflichtung seitens der Bundesnetzagentur.

BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht):

Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (in Beratung)

Alle Zahlungsdienstleister im Sinne Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die Zahlungsgeschäfte im Massenzahlungsverkehr über das Internet anbieten (Internet-Zahlungsdienste)

Kritische IT-Sicherheitsvorfälle sind an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Datenschutzbeauftragten zu melden. Als kritisch ist ein IT-Sicherheitsvorfall dann zu betrachten, wenn die Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität von IT-Systemen, Anwendungen oder Daten mit einem hohen oder sehr hohen Schutzbedarf verletzt oder beeinträchtigt wird.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Richtlinie Security Incident Management

Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen, also Vertragsärzte und -psychotherapeuten oder ein anderer nach den Richtlinien der KBV zugelassener Teilnehmer des "Sicheren Netzes der KVen"

Security Incidents mit Einfluss auf andere Verantwortungsbereiche und Organisationen müssen an die KBV und die betreffenden Organisationen gemeldet werden.

Falls durch eine Organisation Security Incidents bemerkt werden, die nicht im eigenen Verantwortungsbereich liegen, so müssen diese an die KBV und die verantwortliche Organisation gemeldet werde.

Individualverträge nach Vorgaben zur Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG)

Auftragsdatenverarbeiter

Laut Vertrag mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen (wie Service Level Agreements, SLAs)

(sh)