Drohnen-FAQ

Wer darf Flugroboter wo fliegen?

13.02.2015 von Fabian Kreye
Die Auswahl an Flugroboter ist mittlerweile riesig: Von kleinen mit Kameras bestückten Drohnen für Selfie-Videos bis hin zu professionellen Varianten mit Sensoren zur Gebäudeinspektion. Doch wer darf überhaupt wo fliegen und was beim Filmen erlaubt?
Spectair Journalist: Professioneller Flugroboter für Luftaufnahmen.
Foto: Spectair

Auf der CES 2015 in Las Vegas sorgten sie für richtig Furore: Flugroboter. Es gibt Modellen, die ihren Besitzer auf Schritt und Tritt folgen, um abgedrehte Selfie-Bilder/Videos zu machen oder welche, die gerade mal so groß sind wie eine Handfläche - die Auswahl an Flugrobotern ist mittlerweile riesig geworden.

Drohnen auf der CES 2015
Hexo+ Kameradrohne
Die 1150 Dollar teure Drohne von Hexo+ dreht in Verbindung mit einer GoPro-Kamera spektakuläre Videos.
Airdog Drohne
Ähnlich wie Hexo+ ermöglicht auch die Airdog Drohne spektakuläre Selfie-Videos ihres Besitzers.
Airdog Drohne
Die Besonderheit des mit 1,3 Millionen Dollar geförderten Kickstarter-Projekts ist, dass der faltbare Quadcopter seinen Besitzer (bzw. dem Receiver) automatisch folgt. Ein Smartphone wird nur benötigt, um per App etwa die Distanz zum Objekt zu verändern.
Zano Nano-Drohne
Die nur handgroße Drohne nutzt WLAN für die Steuerung über ein iOS- oder Android-Gerät.
Parrot Bebop mit Skycontroller
Die Bebop-Drohne von Parrot ist 400 Gramm schwer, verfügt über GPS und lässt über den Skycontroller eine Steuerungsreichweite von bis zu 2 km zu.
DJI Inspire 1
Die Drohne des chinesischen Herstellers wird über einen Remote-Controller, der ein Smartphone oder Tablet aufnimmt, gesteuert.
Pleiades Spiri
Das kanadische Unternehmen Pleiades hat mit Spiri eine Drohne entwickelt, die programmierbar ist.
Asctec Firefly
Das deutsche Unternehmen Asctec Technologies hat zusammen mit Intel die Drohne Firefly entwickelt. Die Besonderheit der Drohne ist die Fähigkeit, Hindernisse zu erkennen und selbständig auszuweichen.
Nixie – Selfiedrohne
Bei der Drohne Nixie handelt es sich um den Sieger eines von Intel ausgerufenen Wettbewerbs Make It Wearable.

Es ist heutzutage einfach, ein Fluggerät zu kaufen und zu bedienen. Jedoch sollte sich der Nutzer vorher im Klaren sein, dass er nicht "vogelfrei" durch die Lüfte gleiten kann. Lesen Sie einen Überblick zum Thema Rechtssituation und weitere wichtige Fragen zu den Flugrobotern:

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für Flugroboter?

Eines muss jedem Benutzer klar sein: Bei einer gewerblichen Verwendung fällt selbst der kleinste Flugroboter unter das Luftverkehrsgesetz. Beim privaten Einsatz und mit einem Flugroboter unter fünf Kilogramm Gewicht ist keine behördliche Genehmigung nötig.

Bei kommerziellen Anwendungen muss man eine Aufstiegsgenehmigung der jeweils zuständigen Landesbehörde einholen. Abhängig vom Gewicht werden allgemeine beziehungsweise individuelle Aufstiegsgenehmigungen erteilt. Beim Einsatz gelten außerdem die Grundsätze zum Schutz der Persönlichkeit, Privatsphäre, Daten und Urheberrechte. Außerdem darf keine Gefährdung vom Einsatz ausgehen.

Wo bekommt man eine Fluggenehmigung?

In den Bundesländern sind verschiedene Behörden dafür zuständig: Luftämter, Luftfahrtbehörde, Ministerien oder Bezirksregierungen. Eine Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur enthält eine entsprechende Liste.

Gibt es Orte, an denen man nicht fliegen darf?

Ja, durchaus. Zu Flugplätzen ist ein Abstand von 1,5 Kilometern zu halten. Atomkraftwerke, Unfallstellen oder das Bundeskanzleramt gehören zu den Plätzen, die nicht überflogen werden dürfen. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine Menschen oder Menschenansammlungen überflogen werden.

Häufig dokumentieren Hobbyfilmer den Start eines Marathons. Falls dabei jemand zu Schaden kommt, kann das zu ziemlich weitgreifenden Konsequenzen führen: Versicherungsforderungen, Rechtsstreit bis hin zu Imageproblemen. Bei so etwas sollte man lieber auf professionelle Anbieter setzen.

Drohnen kommen gerne für professionelle Werbeaufnahmen und Videos zum Einsatz.
Foto: Spectair

Wer darf einen Flugroboter steuern?

Bei einer Allgemeinen Aufstiegserlaubnis gibt es keine Anforderung von Seiten der Gesetzgebung. Hingegen werden bei einer Einzelerlaubnis Angaben zu den Kenntnissen und Erfahrungen des Piloten verlangt. Immer mehr Behörden erwarten einen Schulungsnachweis. Hier setzt allmählich eine Professionalisierung mit entsprechenden Standards ein, der TÜV bietet da entsprechende Kurse.

Was darf alles fotografiert/gefilmt werden?

In der Luft gelten die gleichen Regeln wie auf dem Boden. Es dürfen nur Personen abgelichtet werden, deren Einverständniserklärung vorliegt. Wenn bei Großveranstaltungen und entsprechender Flughöhe die Personen nicht identifizierbar sind, können Aufnahmen ohne Einwilligung gemacht und veröffentlicht werden. Auch Gebäude und Objekte sollten frei von Rechten Dritter sein.

Wann werden Pakete per Flugroboter geliefert?

Es gibt bereits einige Forschungsprojekte wie den DHL-Kopter, der Medikamente nach Juist bringen kann. Allerdings ruht der Betrieb im Winter wegen der zu heftigen Winde. Ob und wann Pakete wirklich so geliefert werden, hängt vom ordnungsrechtlichen Rahmen und der Entwicklungsgeschwindigkeit beim autonomen Fliegen ab. Die beiden Hürden müssen genommen werden und das lässt sich nicht leicht vorhersagen, wie schnell es geht.

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BioCarbon Engineering: Wiederaufforstung mit Hilfe von Drohnen
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Skynet HD Drone Delivery System - Clinton Burchat
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Wo können Flugroboter überall eingesetzt werden?

Bei sehr vielen Situationen - und fast täglich überlegt sich jemand ein weiteres neues Anwendungsgebiet. Flugroboter von professionellen Dienstleistern und Anbietern inspizieren Chemieanlagen, transportieren Defibrillatoren zu Unglücksstellen, prüfen Offshore-Windkraftanlagen oder messen die Umweltbelastung bei Bränden. Bei Filmen sorgen sie für eine ganz neue Perspektive und Rasanz, bei Großveranstaltungen kann man mit ihnen die Bewegungen und Konzentration der Besucher im Blick halten - Stichwort Duisburger Love-Parade. Der deutsche Anbieter Spectair diskutiert beispielsweise gerade mit einem Unternehmen, ob Flugroboter auf dem Firmengelände für den Transport von Proben zwischen mehreren Labors eingesetzt werden.

Wie sehen Flugroboter in fünf Jahren aus?

Sie werden ganz sicher leistungsfähiger sein: längere Flugzeiten, höhere Transportgewichte und höhere Geschwindigkeiten. Es ist davon auszugehen, dass es zu einer sehr starken Spezialisierung kommen wird. Die Anforderungen sind jetzt schon so breit, dass man nicht mit zwei, drei Standardmodellen allem gerecht wird.

Sicherlich werden Flugroboter dann ein ganz normaler Bestandteil des Alltags sein. Komplett autonome Inspektionsflüge von Dächern oder Strommasten oder ein Blick des Bauherrn von oben auf sein neues Gebäude gehören dann sicherlich zum Standardrepertoire. Ob sie als Lastenträger in Städten eingesetzt werden - da ist noch viel Skepsis angebracht. Eine Lösung für die Steuerung und die Koordination zu finden, das wird eine sehr schwierige Aufgabe. (cvi)