Mütze, Ohrschmuck, Schlüpfer

Wenn der Chef die Kleider bestimmt

30.09.2014
Arbeitgeber können grundsätzlich Regeln für das Auftreten und die Kleidung von Mitarbeitern aufstellen. Dabei prallt meist das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auf das Geschäftsinteresse des Chefs. Ein paar Beispiele.

Pferdeschwanz: Wie ein Polizist im Dienst aussehen darf, ist Sache des jeweiligen Bundeslandes. In Rheinland-Pfalz wollte ein Polizist 2003 entgegen einem Rundschreiben des Innenministeriums sein Recht auf einen schulterlangen Pferdeschwanz bei der Arbeit einklagen. Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht verwehrte ihm den Wunsch.

Lässig oder seriös? Immer wieder geht es in arbeitsrechtlich relevanten Urteilen um die Frage, wie weit das Weisungsrecht für das Aussehen von Mitarbeitern gehen darf und wann Grund- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
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Blümchen-Unterwäsche: Mitarbeiter eines Unternehmens, das im Auftrag der Bundespolizei auch am Flughafen Köln-Bonn für die Fluggastkontrollen zuständig ist, müssen einfarbige Unterhosen in Weiß oder Hautfarbe tragen. Blümchenmuster sind verboten. Außerdem gilt für Frauen BH-Pflicht. Das schreibt der Arbeitgeber vor – und 2010 hatte das Kölner Landesarbeitsgericht gegen diese Anweisung keine Einwände.

Ohrschmuck: Ein Münchner Polizeibeamter, der im Dienst Ohrschmuck und lange Haare tragen wollte, bekam 1999 vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht. Dies gehöre zur "freien Entfaltung der Persönlichkeit". Seine Vorgesetzten wollten ihm den Schmuck per Dienstanweisung verwehren, weil das nicht zum gewünschten Erscheinungsbild der Polizei passe.

Einheitskleidung: Die Geschäftsführung eines Möbelhauses schrieb ihren Mitarbeitern 2011 einheitliche Kleidung während der Arbeit vor – schwarze Hosen oder Röcke, weiße Hemden oder Blusen, dunkelfarbige Schuhe. Eine Arbeitnehmerin weigerte sich und zog wie bisher ihre eigenen Sachen an. Ihr wurde gekündigt. Die Mitarbeiterin klagte vor dem Arbeitsgericht Cottbus – ohne Erfolg.

Tätowierung: Polizisten zum Beispiel in Baden-Württemberg dürfen keine sichtbaren Tattoos tragen – sie müssen von der Dienstkleidung abgedeckt werden. Die Bundespolizei kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt vom Juni 2014 Bewerber wegen Tätowierungen ablehnen. Dabei spielt das Geschlecht keine Rolle: Es ging um eine Frau mit einem großflächigen Tattoo auf dem Unterarm. (dpa/tö)

Die häufigsten Kleidungsfehler von Männern
Farben und Muster
Ein kariertes Sakko mit Pünktchen-Hemd? Very stylish - wenn Sie in der Modebranche arbeiten. Merken Sie sich in puncto Farben und Muster: "weniger ist mehr". Eine weitere Faustregel lautet: das Muster der Krawatte sollte stärker sein als das des Hemdes.
Das Sakko
Hier hat sich jemand redlich bemüht, immerhin hat der Herr ein Sakko angezogen. Die schlechte Nachricht ist jedoch: Das T-Shirt geht gar nicht! Ein Hemd wäre hier angebrachter. Übrigens: Jeans und Sakko gelten nicht als "Business casual". Dann lieber zur Cordhose greifen.
Im Stehen ...
... sollte das Sakko NIE offen sein.
Die Ärmellänge
Wo wir schon beim Sakko sind: Die Ärmel sollten nicht länger als Hemdsärmel sein. Achten Sie darauf, dass die Ärmel des Hemdes immer ein bis zwei Zentimeter länger sind als die des Sakkos.
Die Hemdtasche
Sind Sie Handwerker? Oder warum stopfen Sie sich die Hemdtasche so voll? Die Hemdtasche ist reine Zierde und sollte nicht benutzt werden. Weder der persönliche Stift noch das dicke Handy oder die Zigarettenschachtel gehören hier hinein.
Die Armbanduhr
Achten Sie auf Ihre Wirkung: Eine teure Markenuhr kann zwar ein schönes Smalltalk-Thema sein, aber eben nur "kann". Dafür sollte man den Gesprächspartner und seine Interessen gut kennen. Die Uhr kann (genau wie bestimmte Autos) auch Neid auslösen. Beim Erstkontakt also am besten eine dezente Variante wählen.
Das Uhrenarmband
Gummiarmbänder mögen modisch sein, sind aber im Business-Umfeld nicht angebracht. Greifen Sie lieber zum klassischen Lederarmband. Merke: An den Uhren sollte man nicht das Hobby ablesen können. Taucheruhren mit Kautschukarmbändern bitte nur in der Freizeit, nicht zum Anzug.
Die Schuhe
Nichts ruiniert Ihr Outfit schneller, als ein stilloser oder vernachlässigter Schuh. Achten Sie auf jeden Fall auch auf die Sohle! Eine abgelatschte Gummisohle wie hier im Bild runiniert den Gesamteindruck. Faustregel: Ein Schuh zum Anzug hat immer eine Ledersohle.
Schwarz und Braun
An diese Farbkombination sollten Sie sich nur wagen, wenn Sie gebürtiger Italiener sind. Die kriegen das tatsächlich elegant hin. Für alle anderen gilt: Schwarz und Braun passen leider gar nicht zusammen. Was dagegen schon geht: Braune Schuhe zu dunkelblauen, grauen oder beigefarbenen Anzügen.
Die Socken
Achten Sie auf die Details: Zum einen sollten Sie Ihre Socken immer auf den Anzug abstimmen, zum anderen müssen die Socken lang genug sein. Nackte Waden und weiße Socken sind nur im Sport erlaubt.
Krawattenlänge
So schlampig wie auf dem Bild geht gar nicht. Achten Sie also beim Krawattenbinden auf die richtige Länge.
Die Krawatte
Bravo, so sieht es doch gleich viel eleganter aus. Die Krawatte reicht bis zur Gürtelschließe, so soll es sein.
Der Bart
Lässig und leger? Überlegen Sie, welchen Eindruck Sie im Geschäftsleben hinterlassen wollen. Nicht jedem steht der Bart so gut wie George Clooney.