Corporate Governance

Welche Gesetze sind am wirksamsten?

17.07.2009 von Sabine Prehl
Gesetze tragen einer Studie zufolge stärker zur Unternehmensführung bei als freiwillige Maßnahmen.

Die gegenwärtige Finanzmarktkrise rückt die Diskussion um eine bessere Corporate Governance wieder in den Fokus. Um das Vertrauen der Anleger in die Qualität der Unternehmensführung zu stärken, verabschiedete die Bundesregierung 2002 ein Zehn-Punkte-Programm. Die Wirtschaftsprüfer von Deloitte haben gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen untersucht, wie bekannt diese Gesetze bei Unternehmen, Investoren und Finanzanalysten sind und als wie effektiv sie wahrgenommen werden. Insgesamt wurden die Angaben von 87 Unternehmen und 59 Analysten ausgewertet.

Gegenstand der Befragung waren unter anderem Bestimmungen zur Offenlegung zusätzlicher Informationen - etwa das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG), das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschafts- sowie das Unternehmensregister (EHUG) und das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG). Darüber hinaus ging es um Regelungen zur Stärkung der Aufsicht und Kontrolle - etwa das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) und das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) sowie allgemeine Themen wie Compliance und "Tone at the Top"(Vorbildfunktion der Unternehmensspitze).

Das zentrale Ergebnis der Studie: Gesetzliche Vorgaben - etwa die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern oder der Bilanzeid - tragen stärker zu guter Corporate Governance bei als freiwillige Maßnahmen. So ist für die Befragten vor allem die Offenlegung der Wertpapiergeschäfte des Managements (Directors’ Dealings) maßgeblich. Bekannt sind diese - ebenso wie die Regelungen zur Offenlegung von Vorstandsgehältern - vor allem Unternehmen im Detail bekannt. Die Analysten wissen dagegen wenig über die Regeln zur Transparenz von Prüfungshonoraren. Sowohl Unternehmen als auch Analysten halten deren Offenlegung aber auch für wenig sinnvoll. Um Vertrauen zu schaffen, sind für beide Gruppen vielmehr die Directors’ Dealings sowie die Weiterentwicklung der Rechnungslegungsnormen HGB/IFRS (International Financial Reporting Standards) entscheidend.

Die Regelungen zur Aufsichts- und Kontrollverschärfung sind vielerorts unbekannt - speziell wenn es um Bestimmungen für Wirtschaftsprüfer geht, die Unternehmen nur indirekt betreffen. Als wirksamste Maßnahmen nannten Firmen wie Analysten hier übereinstimmend den Bilanzeid und die Festlegung von Ausschlussgründen für Prüfer. Gesetzlich nicht geregelte Themengebiete wie Compliance und "Tone at the Top" werden von den Befragten sehr unterschiedlich wahrgenommen. So ist die Compliance oftmals detailliert im Bewusstsein verankert. Dagegen spielt die Vorbildfunktion der Unternehmensspitze aus Sicht der Befragten kaum eine Rolle. Insbesondere Analysten messen dem Begriff nur rudimentäre Bedeutung zu. Ein weiteres Ergebnis: Unternehmensvertreter glauben, die Wirkung transparenter Firmeninformationen auf Analysten beurteilen zu können. Dagegen schätzen die Analysten die Wirkung vertrauensstärkender Maßnahmen tendenziell geringer ein.