Was Freiberufler beachten müssen

Welche Gesetze sich 2013 ändern

13.02.2013
Das Jahr 2013 bringt Gesetzesänderungen. Auch Freiberufler und Selbständige sind betroffen. Einige Hinweise dazu.

Elektronische Authentifizierung für Steueranmeldungen

2013 ändern sich einige Gesetze - interessant auch für Freiberufler.
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Ab 2013 ist für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen und Selbständigen eine elektronische Authentifizierung erforderlich. Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Allen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung auf der Seite ElsterOnline.de. Da es bei der Registrierung zu Wartezeiten kommen kann, sollte sie so schnell wie möglich vorgenommen werden. Insbesondere Arbeitgeber sollten sich dabei für ein „Nicht-persönliches Zertifikat“ (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden. Unter die neue Rechtslage fallen auch Anträge auf Dauerfristverlängerung, die Zusammenfassende Meldung in der Umsatzsteuer und die Anmeldung einer Sondervorauszahlung.

Das ändert sich 2013
Zahlreiche Änderungen und Neuregelungen kommen auf Bürger und auf Gewerbetreibende im neuen Jahr zu. Der Branchenverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Roaming wird günstiger
Im kommenden Jahr wird die Handynutzung im europäischen Ausland erneut preiswerter. Ab dem 1. Juli 2013 beträgt die Preisobergrenze für ausgehende Telefonate 24 Cent pro Minute nach zuvor 29 Cent. Die Telefonminute für eingehende Anrufe darf maximal 7 Cent kosten (vorher 8 Cent). Der Preis für SMS aus dem EU-Ausland sinkt von 9 Cent auf 8 Cent. Auch die Nutzung von Datentarifen wird günstiger, ein Megabyte kostet ab Juli maximal 45 Cent nach zuvor 70 Cent.
Warteschleifen werden kostenfrei
Ab Juni 2013 dürfen Warteschleifen im Grundsatz nur noch kostenfrei angeboten werden. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für ortsgebundene Rufnummern oder Mobilfunknummern. Verstößt der Anbieter gegen diese Vorgaben, so entfällt sein Entgeltanspruch künftig ganz und der Anruf ist für den Verbraucher kostenfrei.
Bestandsdatenauskunft muss neu geregelt werden
Im Laufe des neuen Jahres müssen die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz sowie in den entsprechenden Spezialgesetzen und den Gesetzen der Länder neu gefasst werden. Es geht darum, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungsbehörden wie Polizei, BKA, Verfassungsschutz etc. von den Telekommunikationsunternehmen die Herausgabe der Bestandsdaten von Kunden verlangen können.
E-Bilanz wird verpflichtend
Unternehmen müssen für das Wirtschaftsjahr 2013, das am 1. Januar 2013 oder unterjährig beginnen kann, zwingend eine E-Bilanz abgeben. Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen dann ihre Jahresabschlussdaten für steuerliche Zwecke nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Von der Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz sind rund 1,35 Millionen Unternehmen betroffen.
Lohnsteuerkarte auf Papier wird abgeschafft
Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat endgültig ausgedient. Im Jahr 2013 wird sie durch das Verfahren zum Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Die Arbeitgeber werden künftig die für die Lohnsteuerabrechnung ihrer Arbeitnehmer notwendigen Steuerdaten (Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) aus einem zentralen Datenpool der Finanzverwaltung abrufen.
Elektronische Authentifizierung für Steueranmeldungen
Ab 2013 ist für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen und Selbständigen eine elektronische Authentifizierung erforderlich. Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Allen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung auf der Seite ElsterOnline.de. Da es bei der Registrierung zu Wartezeiten kommen kann, sollte sie so schnell wie möglich vorgenommen werden.
Neues europäisches Cybercrime Centre
Im Januar 2013 nimmt das Europäische Cybercrime Centre bei Europol in Den Haag seinen Dienst auf. Ziel ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität innerhalb Europas zu verbessern. Das Zentrum soll Informationen bündeln, bei Ermittlungen unterstützen und einheitliche Abwehrstrategien für die EU-Länder entwickeln. Das Cybercrime Centre startet mit einem kleinen Team und wird schrittweise ausgebaut.


Rundfunkgebühr für jeden Haushalt

Ab 1. Januar 2013 gilt die neue Gebührenordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Private Haushalte werden künftig eine einheitliche Gebühr zahlen, unabhängig von Art und Anzahl der vorhandenen Rundfunkgeräte. Der Beitrag in Höhe von 17,98 Euro wird Fernseher, Radios, Computer, Tablet Computer, Smartphones und empfangsfähige Navigationsgeräte umfassen. Abgedeckt sind auch private Fahrzeuge der Bewohner.

Geschäftsunterlagen aufbewahren

Selbständige und Freiberufler, die freiwillig bilanzieren, sind verpflichtet, Geschäftsunterlagen bis zu zehn Jahre aufzubewahren. Im Zuge des Bürokratieabbaugesetzes sollen die Aufbewahrungsfristen ab 2013 in einem ersten Schritt auf acht Jahre, in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden.

Rürup-Rente

Die Basis- oder Rürup-Rente gewährt Selbständigen und Freiberuflern höhere Steuervorteile. Der Anteil der gezahlten Beiträge, der steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt auf 76 Prozent und wächst jährlich um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 sollen die eingezahlten Prämien komplett absetzbar sein. Zusätzliche Zahlungen sind bis zu einem Jahresbeitrag von bis zu 20.000 Euro, bei Ehegatten bis zu 40.000 Euro steuerlich begünstigt. Die Auszahlungsbeträge sind im Alter aber – anteilig – steuerpflichtig.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Selbständige können „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ wie die geleisteten Beiträge zur Basisabsicherung von Kranken- und Pflegeversicherungen steuerlich geltend machen, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro.

Ein Auftraggeber

Selbständige mit einem Auftraggeber sind seit dem 1. Januar 1999 grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Dieser Artikel stammt aus dem IT-Freelancer Magazin.