Biometrische Funktionen

Was Sie über den elektronischen Personalausweis wissen müssen

24.07.2008 von Simon Hülsbömer
Ab dem 1. November 2010 bekommt jeder deutsche Staatsbürger einen neuen digitalen Personalausweis. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Warum ein neuer Personalausweis?

Der Bund will Bürokratiekosten einsparen und dem Bürger mehr Komfort bieten. Der elektronische Ausweis soll nur Scheckkartengröße haben und damit endlich in jede Brieftasche passen. Ein biometrisches Lichtbild wird verbindlich, das genau wie beim Reisepass digital auf einem Chip gespeichert ist. Grenzschützer und Polizei können mit Lesegeräten eindeutig herausfinden, ob der Ausweisinhaber auch der rechtmäßige Besitzer ist. Wer möchte, kann darüber hinaus zwei Fingerabdrücke auf dem Chip speichern lassen. Weitere geplante Funktion des elektronischen Personalausweises sind die "qualifizierte elektronische Signatur" als vollwertiger Ersatz für die eigenhändige Unterschrift (zum Beispiel für notarielle Kaufverträge) und der "Internet-Ausweis", für dessen Nutzung aber ein zusätzliches Lesegerät gekauft werden muss. Mit dem Internet-Ausweis sollen sich unter anderem Online-Bankgeschäfte, Käufe und Verkäufe über das Internet oder die elektronische Steuererklärung leichter und sicherer abwickeln lassen. Diese zusätzlichen Möglichkeiten sind nicht verpflichtend. Der Bundesbürger kann sich sein "Wunschprogramm" beim Antrag selbst zusammenstellen. Eine Wahl hat er auch bei den persönlichen Daten, die auf den Chip kommen sollen. Geburtsdaten müssen beispielsweise nur eingespeichert werden, wenn das Alter des Ausweisinhabers für bestimmte Online-Transaktionen (Kauf von DVDs oder Computerspielen ohne Jugendfreigabe etc.) benötigt wird.

Was ist mit meinem alten Ausweis?

Mit dieser Infografik wirbt das Bundesinnenminsterium für den "Perso 2.0". Ein Muster, wie der neue Ausweis einmal aussehen könnte, gibt es derweil noch nicht.
Foto: BMI

Am 1. November 2010 soll der elektronische Personalausweis bundesweit eingeführt werden. Er hat wie sein Vorgänger eine Laufzeit von zehn Jahren. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht beendet haben, gilt eine verkürzte Laufzeit von sechs Jahren (bisher sind es fünf). In der Regel haben also wie bisher die ersten beiden Ausweise eines Bundesbürgers (ab dem 16. Geburtstag ist ein Ausweis verpflichtend) diese verkürzte Laufzeit. Es besteht in jedem Fall keine Umtauschpflicht für alte Ausweise: Ausweise, die vor dem 1. November 2010 ausgestellt wurden und noch werden, bleiben bis zu ihrem fristgemäßen Ablauf gültig. Spätestens am 31. Oktober 2020 läuft der letzte Personalausweis aus und muss aufgerüstet werden.

Was mache ich bei einem Umzug?

Wer während der Laufzeit des Personalausweises umzieht, muss wie bisher aufs Einwohnermeldeamt, um die neue Adresse auf dem Chip speichern und den weiterhin von außen sichtbaren Aufdruck überkleben zu lassen.

Lassen sich Funktionen auch erst nachträglich aktivieren?

Ja, der Internet-Ausweis kann auf dem Meldeamt jederzeit aktiviert und auch wieder deaktiviert werden. Die Menge der auf dem Chip gespeicherten Daten verändert sich entsprechend, bei einer nachträglichen Aktivierung müssen einige persönliche Informationen nachgereicht werden. Möglicherweise wird der elektronische Personalausweis auch irgendwann um Funktionen der derzeit in Versuchs- oder Einführungsphasen befindlichen Projekte Jobcard (Elena) und Gesundheitskarte erweitert. Das sind aber derzeit noch nicht mehr als Gedankenspiele einiger Politiker.

Was kostet der elektronische Personalausweis?

Wie viel wir letztlich auf den Tisch legen müssen, ist noch völlig offen. Der heutige Personalausweis kostet acht Euro. Dieser Preis wird wohl in jedem Fall überschritten. Der biometrische Reisepass (ePass) kostet derzeit 59 Euro, vergleichbare Ausweise im EU-Ausland schlagen mit Preisen zwischen zehn und 42 Euro zu Buche. Sicher ist, dass die Kosten nicht bei jedem Ausweisinhaber gleich sein werden. Wer den Internet-Ausweis nutzt, muss beispielsweise ein zusätzliches Lesegerät anschaffen. Auch dessen Preis ist noch nicht festgelegt. Innenminister Wolfgang Schäuble betont, dass der Preis von der Ausschreibung abhängt - also davon, welcher Hersteller den Zuschlag für die Produktion der Ausweise und Geräte erhält.

Was geschieht mit meinen Daten?

Anders als beim biometrischen Reisepass (im Bild) sind Fingerabdrücke beim elektronischen Personalausweis nicht verpflichtend.
Foto:

"Ob Missbrauch eingeschränkt wird, wird man erst sehen", sagt Dietmar Müller, Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Missbrauch bei krimineller Energie sei grundsätzlich nicht auszuschließen. Auch dürfte keinesfalls sicher sein, ob die gespeicherten Daten auch langfristig nur zum Zweck der Identifikation und der sicheren Abwicklung von Internetgeschäften genutzt werden. An der Frage, ob man seine Fingerabdrücke speichern lassen sollte, scheiden sich die Geister. Schäuble meint, dass Personenkontrollen komfortabler würden, weil ein Scanner in Sekundenschnelle Fingerabdrücke im Pass und am Menschen abgleichen könne. Außerdem könne der Ausweis dann auch als Reisepass-Ersatz herhalten, für den Fingerabdrücke seit kurzem obligatorisch sind. Schäuble sieht genau wie die Datenschützer die Fingerabdrücke nicht als entscheidendes Kriterium für eine Fälschungssicherheit an. Ob man seine Fingerabdrücke hergibt oder nicht, müsse schlussendlich jeder selbst entscheiden, sagt Müller.