Die juristische Sicht

Was CIOs 2011 tun müssen

16.12.2010 von Jan Geert Meents und Thomas Jansen
Welche rechtlichen Anpassungen kommen auf die IT-Entscheider im neuen Jahr zu?
Foto: Fotolia, drizzd

Permanente technologische Entwicklungen bedeuten für Unternehmen auch laufende rechtliche Anpassungen. Die Practise Group Technology & Sourcing der internationalen Wirtschaftskanzlei DLA Piper aus München hat auch in diesem Jahre wieder zusammengetragen, welche rechtlichen Hausaufgaben die Unternehmens-IT aktuell zu erledigen hat. Dass einige davon um das Thema Cloud-Computing kreisen, ist sicher kein Zufall. Handelt es sich doch um einen der Megatrends in der IT.

Juristische Checkliste für 2011
Die Practise Group Technology & Sourcing der internationalen Wirtschaftskanzlei DLA Piper aus München hat zusammengetragen, welche rechtlichen Hausaufgaben die Unternehmens-IT für das kommende Jahr zu erledigen hat.
1. Projektverträge interdisziplinär aufsetzen
Verträge sollten so konzipiert sein, dass die Leistungen des Auftragnehmers sowie die jeweiligen Mitwirkungsleistungen beider Partner klar definiert sind. Damit ein Interessensausgleich aller Parteien innerhalb eines knappen Zeitfensters möglich wird, gehören kaufmännische, technische und auch rechtliche Entscheider schon in der Projektierungsphase an einen Tisch.
2. Cloud Computing: Datensicherheit hat Priorität eins
Experten erwarteten für 2011 den zunehmenden Einsatz von Cloud-Diensten. Im Hinblick auf die Sicherheit werden die beteigten Parteien entsprechende Service-Levels vereinbaren. Diese lassen sich leichter einhalten, wenn die Daten nicht in eine Public Cloud, sondern in die Private Cloud ausgelagert werden.
3. Cloud Computing: Risiko Datenmigration
Beim Cloud Computing sollten sich die Parteien schon bei Vertragsbeginn auf das Datenformat und die Art und Weise der Rückgabe sowie über die damit verbundenen Kosten einigen. Geht der Vertrag erst einmal zu Ende und ist für den Anbieter erkennbar, dass eine Datenmigration auf ein anderes System bevorsteht, so wird seine Kooperationsbereitschaft niedrig sein.
4. Cloud Computing: Speichern der Daten außerhalb des EWR
Unternehmen, die Dienste von Cloud-Anbietern in Anspruch nehmen, sollten unbedingt prüfen, in welchem Land die personenbezogenen Daten gespeichert werden und ob der Anbieter das vom deutschen Datenschutzrecht geforderte Schutzniveau gewährleistet.
5. Der Handel mit gebrauchter Software
Im Frühjahr 2011 wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Handel mit gebrauchter Software und Softwarelizenzen aus zweiter Hand rechtmäßig ist. Die Unternehmen könnten dann ihre Beschaffungsvorgänge daran ausrichten.
6. Arbeitnehmerdatenschutz: Vorsicht beim grenzenlosen Datentransfer
Beim grenzüberschreitenden Datentransfer sollten die betroffenen Unternehmen 2011 auf die strengen Anforderungen des deutschen Arbeitnehmerdatenschutzes achten. Das deutsche Datenschutzrecht macht die rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an eine andere Konzerngesellschaft von denselben Voraussetzungen abhängig wie die Übermittlung an einen fremden Dritten.
7. Compliance: geschäftliche Nutzung sozialer Netzwerke
Im kommenden Jahr müssen sich die Unternehmen gezielt mit Social Media auseinandersetzen. Sie sollten festlegen, in welcher Form sich ihre Mitarbeiter "geschäftlich" in sozialen Netzwerken bewegen dürfen. Am besten ist es, gemeinsam mit dem Betriebsrat interne Richtlinien zu erstellen.
8. Outsourcing: mehr Provider, mehr Risiken
Je zersplitterter die Provider-Landschaft, desto größer die rechtlichen Risiken. Daher ist darauf zu achten, die Schnittstellen sauber zu definieren und Klarheit über die jeweiligen Verantwortlichkeiten zu schaffen. Bei einer Multi-Vendor-Strategie müssen Outsourcing-Verträge auf etwaige Schwachstellen untersucht und gegebenenfalls nachverhandelt werden.

Projektverträge interdisziplinär aufsetzen

Das Projekt-Management des kommenden Jahres wird durch zeitkritische Projekte mit kurzen vertraglichen Laufzeiten gekennzeichnet sein. Das hat seinen Grund in den aktuellen Konsolidierungen innerhalb der IT-Infrastruktur. Entscheider müssen daher besonders auf eine klare Aufgabenteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie auf eine transparente Projektstruktur achten.

Das heißt konkret: Verträge sollten so konzipiert sein, dass die Leistungen des Auftragnehmers sowie die jeweiligen Mitwirkungsleistungen beider Partner klar definiert sind. Damit ein Interessensausgleich aller Parteien innerhalb eines knappen Zeitfensters möglich wird, gehören kaufmännische, technische und auch rechtliche Entscheider schon in der Projektierungsphase an einen Tisch.

Hamburger IT-Strategietage 2011

Am 10. und 11. Februar 2011 geht Deutschlands wichtigster IT-Management-Kongress in die neunte Runde: Freuen Sie sich auf Top-Referenten, spannende Vorträge und lebhafte Diskussionen, wenn sich im Hotel Grand Elysee die Tore zu den Hamburger IT-Strategietagen 2011 öffnen.

Risiken im Cloud Computing

Cloud Computing: Datensicherheit hat Priorität eins

Wer 2011 den Cloud-Betrieb aufnehmen will, muss vor allem eins bedenken: Für den Auftraggeber steht die Sicherheit der Daten an erster Stelle. Der Anbieter ist jedoch verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen und den Auftraggeber über das Sicherheitskonzept zu informieren.

Experten erwarteten für 2011 den zunehmenden Einsatz von Cloud-Diensten. Im Hinblick auf die Sicherheit werden die beteigten Parteien entsprechende Service-Levels vereinbaren. Diese lassen sich leichter einhalten, wenn die Daten nicht in eine Public Cloud, sondern in die Private Cloud ausgelagert werden. Zusätzlich sollte der IT-Entscheider folgende Varianten in Erwägung ziehen: die Auslagerung in eine räumliche begrenzte Cloud, die Verschlüsselung vertraulicher Daten in der Cloud, Auswahl und Kontrolle der Subunternehmer des Cloud-Anbieters.

Cloud Computing: Risiko Datenmigration

Bei aller Euphorie über Cloud Computing werden sich mit zunehmender Verbreitung künftig auch solche Risiken zeigen, die bislang kaum zum Tragen gekommen sind. Das gehört vor allem die technische Abhängigkeit des Anwenders vom Anbieter. Sie tritt dann zutage, wenn die Daten wieder an den Auftraggeber zurückzuführen sind. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Mitwirkungsleistung des Anbieters während der Datenmigration vertraglich fixiert ist.

Außerdem sollten sich die Parteien bereits bei Vertragsbeginn auf das Datenformat und die Art und Weise der Rückgabe sowie über die damit verbundenen Kosten einigen. Geht der Vertrag erst einmal zu Ende und ist für den Anbieter erkennbar, dass eine Datenmigration auf ein anderes System bevorsteht, so wird seine Kooperationsbereitschaft niedrig sein. Um also ein Kräftegefälle zu vermeiden, sollte der Anwender von Anfang an auf ausreichende Regelungen achten.

Cloud Computing Speichern der Daten außerhalb des EWR

Viele Unternehmen werden im kommenden Jahr versuchen, die eigene IT-Infrastruktur über die Cloud abzubilden. Dabei ist vor allem auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu achten. Unternehmen, die Dienste von Cloud-Anbietern in Anspruch nehmen, sollten unbedingt prüfen, in welchem Land die personenbezogenen Daten gespeichert werden und ob der Anbieter das vom deutschen Datenschutzrecht geforderte Schutzniveau gewährleistet.

Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes gelten datenschutzrechtlich als unsicher. Das sollten die beauftragenden Unternehmen ins Kalkül ziehen, denn sie bleiben für die ausgelagerten personenbezogenen Daten verantwortlich und haften grundsätzlich für Datenlecks.

Gebrauchte Software und Datenschutz

Der Handel mit gebrauchter Software

Im Frühjahr 2011 wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Handel mit gebrauchter Software und Softwarelizenzen aus zweiter Hand rechtmäßig ist. Es geht darum, welche Beschränkungen des Weitervertriebs von Standardsoftware zulässig sind und in welcher Form Lizenznehmer sich den diesbezüglichen Regelungen in den Lizenzbedingungen beugen müssen.

Rechtssicherheit ist sinnvoll. Die Unternehmen könnten dann ihre Beschaffungsvorgänge daran ausrichten. Im Zuge einer Entscheidung darüber sollten auch Lizenz-Management-Systemen eingeführt werden. Sie können als Grundlage dienen, um die jeweils aktuelle Lizenzsituationen zu bewerten und eine eventuell bestehende Über- beziehungsweise Unterlizenzierungen auszugleichen.

Arbeitnehmerdatenschutz: Vorsicht beim grenzenlosen Datentransfer

Im Zuge einer verstärkten standortübergreifenden Zusammenarbeit von multi-nationalern Unternehmen werden wichtige Betriebsprozesse weiter zentralisiert. Beim grenzüberschreitenden Datentransfer sollten die betroffenen Unternehmen 2011 auf die strengen Anforderungen des deutschen Arbeitnehmerdatenschutzes achten. Das deutsche Datenschutzrecht kennt kein Konzernprivileg und macht die rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an eine andere Konzerngesellschaft von denselben Voraussetzungen abhängig wie die Übermittlung an einen fremden Dritten.

Darüber hinaus hat das Konzernunternehmen im Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen - mittels vertraglicher Regelungen. Ist der Datenimporteur in den USA ansässig, empfiehlt sich eine Selbstverpflichtung nach dem "Safe-Harbour-Program".

Social Media und Outsourcing

Compliance: geschäftliche Nutzung sozialer Netzwerke

Im kommenden Jahr müssen sich die Unternehmen gezielt mit Social Media auseinandersetzen. Sie sollten festlegen, in welcher Form sich ihre Mitarbeiter "geschäftlich" in sozialen Netzwerken bewegen dürfen. Meldet sich ein Mitarbeitern mit dem Unternehmensnamen an, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Aktion keine nachteiligen Auswirkungen für ihn hat.

Andererseits müssen alle Mitarbeiter, die aus einem geschäftlichen Beweggrund in sozialen Netzwerken aktiv sind, eine einheitliche und stimmige Unternehmensdarstellung gewährleisten. Daher sind Arbeitgeber und Betriebsrat dazu angehalten, eine interne Richtlinie zu verabschieden.

Womit verdienen unsere Firmen in zehn Jahren ihr G
Womit verdienen unsere Firmen in zehn Jahren ihr Geld?
"Bewahrer der Tradition" und "Hüter des Geschäftsmodells" haben schlechte Karten. Ein Mittelweg muss gefunden werden, sagt Dr. Georg Kraus. Neun Tipps, wie Sie ihr Unternehmen auf den richtigen Weg bringen können:
Neue Wege:
Scheuen Sie sich als Unternehmensführer nicht, unkonventionelle Wege zu gehen - selbst wenn alle Zahlen, Daten und Fakten Ihrem Vorhaben (scheinbar) widersprechen. Denn Zahlen spiegeln nur die Vergangenheit wider. Ihren Aufgabe als Unternehmensführer ist es aber, neue Richtungen einzuschlagen.
Aufgaben abgeben:
Geben Sie Ihr operatives Geschäfts, selbst wenn es Ihnen Spaß macht, an die nächste Ebene ab! Denn Ihre Kernaufgabe als Unternehmensführer ist es nicht, Ihr Unternehmen zu managen, sondern dessen Entwicklung zu steuern.
Neue Märkte:
Bringen Sie Ihre Mitarbeiter in Situationen, in denen sie erleben, was wirklich in den Märkten "abgeht" - zum Beispiel in den Schwellenländern. Deren Entwicklungsdynamik ist faszinierend und erschreckend zugleich. <br><br>Bild: T. Gründer
Motivation:
Belohnen Sie mutige Mitarbeiter - selbst wenn sich ihre Ideen als nicht tragfähig oder umsetzbar erweisen. Ihre Mitarbeiter inklusive Führungskräfte müssen spüren: Das Suchen nach neuen Lösungen und Wegen ist von unseren Vorgesetzten erwünscht und wird (mit Anerkennung) belohnt.
Kreativität:
Richten Sie in Ihrer Organisation "Kreativ-Inseln" ein, wo sich zum Beispiel Ihre High-Potentials als Unternehmer betätigen können. "Start-ups" generieren oft großartige Ideen und Business-Modelle.
Unternehmer-Budget:
Stampfen Sie Ihr betriebliches Vorschlagswesen ein. Installieren Sie stattdessen ein "Unternehmer-Budget". Stellen Sie Ihren Mitarbeiter ohne große Bürokratie Geld zum Ausfeilen, Austesten und Umsetzen neuer Ideen zur Verfügung.
Fordern:
Pushen Sie Ihr Management permanent, sich über die künftigen Entwicklungen in Ihrem Markt sowie im Unternehmensumfeld Gedanken zu machen! Haken Sie in Meetings nicht nur die Agenda ab, sondern fragen Sie zum Beispiel auch mal: Was bedeutet diese technologische Entwicklung für uns? Wie könnte sie weiter gehen?
Fördern:
Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Menschen um sich haben, die Trendsetter sind oder über Trendscout-Fähigkeiten verfügen. Regelmäßige Workshops mit diesen Menschen und Ihrem Management helfen Ihnen, Marktentwicklungen und Technologiesprünge zu antizipieren.
"Freie" Mitarbeiter:
Stellen Sie Mitarbeiter ohne klare Funktion ein. Bitten Sie diese Mitarbeiter, sich umzuschauen und nach sechs oder zwölf Monaten mit einer Idee für ein neues Geschäfts- oder Businessmodell zurückzukommen.

Outsourcing: mehr Provider, mehr Risiken

Die Unternehmen arbeiten vermehrt mit vielen unterschiedlichen Providern zusammen. Damit hat das Management zunehmend die Aufgabe, all diese spezialisierten Dienstleister auch zu steuern - vor allem dann, wenn es bei dieser Koordination um die Kontrolle der rechtlichen Aspekte geht. Je zersplitterter die Provider-Landschaft, desto größer die rechtlichen Risiken.

Daher ist darauf zu achten, die Schnittstellen sauber zu definieren und Klarheit über die jeweiligen Verantwortlichkeiten zu schaffen. Bei einer Multi-Vendor-Strategie müssen Outsourcing-Verträge auf etwaige Schwachstellen untersucht und gegebenenfalls nachverhandelt werden. (qua)

Und was jetzt?

Wo sollte ein mittelständisches Unternehmen beginnen, die Acht-Punkte-Agenda abzuarbeiten? Dazu einer der beiden Autoren des vorstehenden Artikels, Jan Geert Meents:
"Der Geschäftsführer sollte analysieren, welche Aspekte der Rechtsagenda für sein Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Auf Basis dieser Priorisierung ist es empfehlenswert, gemeinsam mit den internen Fachabteilungen wie Inhouse-Justiziar beziehungsweise einem oder mehreren auf IT-Recht spezialisierten Anwälten festzulegen, wie mit den identifizierten Risiken umgegangen werden soll."