Ärger um Check24

Untersuchung: Vergleichsportale zeigen nicht immer günstigsten Preis

25.02.2016
Helfen Vergleichsportale den Verbrauchern bei der Suche nach den günstigsten Preisen für Strom, Flüge oder Internet? Längst nicht immer, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentralen zeigt. Das ist aber nicht die einzige Kritik.

Welcher Flug ist am günstigsten? Wo gibt es den billigsten Strom? Preis-Vergleichsportale im Internet versprechen den Verbrauchern einen Durchblick durch den Tarifdschungel der Anbieter.

In Wahrheit sorgen sie nach Einschätzung der Verbraucherzentralen oft eher für noch mehr Durcheinander. In einer Untersuchung kamen sie zu einem ernüchternden Ergebnis. "Den Anschein, dass die Portale das Leben erleichtern und mehr Transparenz bringen, können wir in keiner Weise bestätigt finden", sagte Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband am Donnerstag bei der Vorstellung in München.

Zeigen die Vergleichsportale wirklich immer den günstigsten Preis?

Nein, sagen die Verbraucherschützer. Zum Teil fanden sie auf den Internetseiten der einzelnen Anbieter günstigere Preise als über die Portale. Das gilt besonders für Handy- und Online-Tarife: Dort war die eine Hälfte der angezeigten Preise auf den Portalen höher als bei einem Vertragsabschluss auf den Seiten der Anbieter, die andere Hälfte günstiger. Auch bei Flugpreisen schnitten die Portale schlecht ab: "Zu Beginn liegen die meisten angezeigten Preise unterhalb der Anbieterpreise", stellten die Verbraucherschützer fest. Im Laufe des Buchungsprozesses wurden die Preise aber immer höher - und nach der Wahl des Zahlungsmittels lagen sie auf den Vergleichsportalen meist sogar über denen der Anbieter.

Was ist was bei Mobile Payment?
Was ist was bei Mobile Payment?
Mobile-Payment ist in Deutschland noch gar nicht so richtig angelaufen, wirft aber technologisch und mit Kürzeln wie BLE oder HCE einige Fragen auf. Die Computerwoche erklärt die wichtigsten Begriffe.
BLE vs. NFC
NFC galt einige Zeit als abgeschrieben, aber mit Unterstützung im neuen iPhone für Apple Pay soll sich die Zahl der Nutzer bis 2019 auf 516 Millionen mehr als verfünffachen, sagt Juniper Research. Pyrim Technologies hat in dieser Infografik Bluetooth Low Energy (z.B. Apples iBeacons) mit NFC verglichen.
Wer war nochmal Bluetooth?
Bluetooth-Namensgeber ist der dänische Wikingerkönig Harald Gormson Blåtand (Blauzahn, um 910 bis 987 n.Chr.), dem es gelungen ist, sein Land mit den benachbarten Norwegern zu versöhnen. Seine Initiale H (wie ein x mit einem senkrechten Strich in der Mitte)...
Wer war nochmal Bluetooth?
... und B schmücken als zusammengeführte Runenzeichen auch das Bluetooth-Logo.
Bluetooth 4.2 soll sicherer und schneller sein
Bluetooth 4.2 wurde im Dezember 2014 vorgestellt und soll BLE noch sicherer, stromsparender und schneller machen.
Bluetooth-Varianten im Vergleich
Was es mit Bluetooth Classic, Bluetooth smart und Bluetooth smart ready auf sich hat, ob und wie sich die verschiedenen Versionen beziehungsweise Varianten miteinander vertragen, zeigt diese Ansicht.
Beacons kommen meist kieselartig daher
Beacons wie die iBeacons von Apple oder wie dieses hier auseinandergenommene von Estimote sehen oft aus wie farbige große Kiesel, aber sie können auch beliebige andere Formen annehmen.
Starke Enterprise Beacons
Nicht alle Beacons sind kieselförmig. Die der Enterprise Beacons der Onys Beacon GmbH aus Friedrichshafen, hier als technische Zeichnung, sollen besonders robust, leistungsstark und sicher sein.
Wirecard Card Reader
In Vietnam mit der dortigen Im- und Exportbank Eximbank unter dem Namen "Eximbank's mPOS" eingeführt, bietet Wirecard einen Card-Reader fürs Smartphone oder Tablet an. Denn gerade viele kleine Händler oder Betreiber von Essständen können sich die Anschaffung eines Kartenterminals nicht leisten. Die Kunden verlangen aber danach. Akzeptiert werden Kreditkarten von VISA, MasterCard und JCB.
Das NFC-Logo
Das NFC-Logo schmückt einfach ein geschwungenes N auf blauem Hintergrund. Die mit RFID verwandte Technologie wurde unter anderem speziell im Hinblick auf Mobile-Payment oder Micropayment entwickelt, weshalb die kurze Reichweite von meist unter 10 cm durchaus gewollt ist.
NFC bittet zum Druck
Die von Canon, HP, Samsung und Xerox (hier im Bild) gegründete MOPRA Alliance hat einen auf NFC basierenden mobilen Print-Service entwickelt, der es erlaubt, vom Android-Smartphone (ab Version 4.4) einen Print-Befehl an einen entsprechend vorbereiteten Drucker auszugeben.
RFID-Label für vertikale Märkte
Die Schreiner Group beziehungsweise die Tochter Schreiner LogiData bietet RFID-Etiketten für verschiedene vertikale Märkte an.
RFID-Label für die Kfz-Auslieferung
Für die Verladeprozesse nach der Kfz-Produktion hat Schreiner LogiData dieses Windshield RFID-Label entwickelt. Darauf können sich zum Beispiel Daten befinden, ob das fertige Fahrzeug per Bahn, LKW oder per Schiff verladen werden soll.
QR-Code - eine rätselhafte Matrix
QR-Codes bestehen in der Regel aus einer quadratischen Matrix mit 177 x 177 schwarzen und weißen Elementen, die wie hier zum Beispiel das ganze Vaterunser und mehr Informationen enthalten können.(Quelle: Jobo aus Wikipedia)

Welche Bedeutung haben die Vergleichsportale?

An den Portalen kommt kaum noch ein Verbraucher vorbei. Fast drei Viertel informieren sich nach Angaben der Verbraucherzentralen darauf über Preise von Waren und Dienstleistungen. Besonders bei Reisen, Elektrogeräten oder Strom- und Gastarifen suchten sie dort nach dem günstigsten Preis. Denn bei vielen Kunden genössen die Portale eine höhere Glaubwürdigkeit als die Anbieter selbst. "Aber das sind keine gemeinnützigen Einrichtungen", warnt der Bund der Versicherten. Vielmehr handele es sich bei den Vergleichsportalen um Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen. Künftig werden die Portale aber voraussichtlich darauf hinweisen müssen, dass sie als Makler tätig sind: In einem Musterprozess von Versicherungsvertretern gegen Check24 am Mittwoch sah das Landgericht München in diesem Punkt Handlungsbedarf. Check24 sicherte Kooperation zu und will den Hinweis deutlicher machen, wenn das Gericht dies vorgibt. Andere Anbieter dürften folgen.

Check24 verspricht mehr Preistransparenz.
Foto: 360b - Shutterstock.com

Wie kommen die Ergebnislisten zustande?

Seit langem wird darüber spekuliert, ob Provisionen einen Einfluss auf das angezeigte Ranking haben. Die Portale haben normalerweise Verträge mit Anbietern geschlossen, deren Leistungen sie vergleichen. Schließt ein Kunde hier etwa eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab, soll die Provision nach Angaben aus Versicherungskreisen bei 50 bis 100 Euro liegen. "Wir vermuten, dass die Provisionen Einfluss haben auf die Liste der Anbieter", sagte Ehrig. Sicher weiß das aber niemand, weil die Anbieter dies nicht veröffentlichen müssen. Bei Reiseangeboten verdienen die Portale ihr Geld nach Einschätzung eines Experten inzwischen häufig durch Zusatzangebote statt Provisionen. "Die Portale generieren Umsätze durch eigene Servicegebühren und die Vermittlung von Versicherungen, Hotels und andere Zusatzprodukte", sagte Askan Deutsch, Partner und Experte für Wettbewerbsrecht beim Hamburger Büro der Kanzlei FPS.

Was sagen die Vergleichsportale zu der Kritik?

Das Portal Verivox erklärte, das Ranking richte sich nur nach dem Preis: "Provisionen beeinflussen bei Verivox in keiner Weise das Rechner-Ergebnis." In der Vergangenheit hätten viele Verbraucher keine Markttransparenz gehabt. Durch die Vergleiche habe der Verbraucher nun die Macht, Angebote auszuwählen und zu bewerten. "Das führt zu stärkerem Wettbewerb." Auch Check24 erklärt auf seiner Homepage: "Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt nur nach dem Preis." Die Vergleichbarkeit von Preisen und Leistungen schaffe Transparenz auf dem Markt.

Was fordern Verbraucherschützer von den Portalen?

Vor allem mehr Transparenz. Die Portale müssten ihre Provisionen offenlegen. Zudem sollten sie klarstellen, von welchem Unternehmen sie betrieben werden und welche anderen Vergleichsportale diesem gehören. Denn wenn nur ein Konzern mehrere Portale betreibe, bringe Verbrauchern auch ein Vergleich der Vergleichsportale nichts. "Dafür muss es eine neue gesetzliche Regelung geben", sagte Ehrig.

Eine wichtige Information für die Verbraucher ist aus ihrer Sicht zudem die Frage der Marktabdeckung: Zeigt das Portal nur 10 Prozent aller Anbieter an oder 90 Prozent? Die Grünen forderten die Bundesregierung zum Handeln auf. "Die Bundesregierung lehnt sich bislang bequem zurück und tut nichts für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie verkennt dabei die zentrale Rolle von Vergleichsportalen als Orientierungshilfe und Vermittler im Netz", sagte Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik.

Sollten die Verbraucher lieber auf Portale verzichten?

Nicht unbedingt - denn als erste Orientierung können die Portale hilfreich sein. Wichtig ist aus Sicht der Verbraucherschützer aber, die angezeigten Ergebnisse dann auch noch mit den Preisen bei den Anbietern direkt zu vergleichen. Wer sich diese Mühe macht, könne Glück haben und tatsächlich einen günstigen Preis finden. "Man muss sich fragen, wie viel Lebenszeit man investieren will, um einigermaßen Sicherheit zu haben, das günstigste Angebot zu finden", sagte Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. (dpa, Daniela Wiegmann /sh)