Colt klagt gegen Beschluss des Regulierers

TK-Novelle schockiert Telekom-Gegner

17.10.2003
MÜNCHEN (pg) - Zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern ist weiter für Zündstoff gesorgt. Während die Konkurrenten in der Novelle des TK-Gesetzes eine Bevorzugung des Ex-Monopolisten wittern und außerdem gegen dessen jüngste Tarifpolitik Sturm laufen, klagt der Bonner Konzern vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Offenlegungspflicht für seine Geschäftsunterlagen.

Die Reform des seit 1996 gültigen Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist überfällig, weil die EU-Kommission schon seit längerem Druck macht und eine Anpassung des Werks an die europäischen TK-Richtlinien fordert. Die Bundesregierung hat deshalb unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums eine Novelle entwickelt, die insbesondere bei den Widersachern der Telekom für Aufregung sorgt.

Konfliktstoff bergen aus Sicht des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) im Wesentlichen zwei Faktoren: Zum einen schreibt das Gesetz der marktführenden Telekom nicht zwingend vor, Wettbewerbern so genannte Vorprodukte wie zum Beispiel Inkasso, Resale oder Leitungen auf der letzten Meile zeitgleich mit der eigenen Einführung zur Verfügung zu stellen. Hier wurde laut Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die "Muss-Bestimmung" der Referentenentwürfe in eine "Kann-Regelung" umgewandelt. Damit sei der Willkür der Telekom Tür und Tor geöffnet, weil sie auch in Zukunft zeitraubende Rechtsstreitigkeiten über die Definition von Vorleistungen vom Zaun brechen könne, um den Wettbewerb zu blockieren.

Die zweite angebliche Schwachstelle der Novelle ist Teil des Versuchs, das Problem des langen juristischen Instanzenwegs zu lösen. Zwar hat der Gesetzgeber auf die negativen Erfahrungen der letzten Jahre reagiert und klare Verfahrensfristen sowie Sanktionen bei Verstößen festgelegt, den Telekom-Konkurrenten aber das bisherige Antragsrecht auf ein Missbrauchsverfahren bei der Reg TP entzogen. Damit kann allein der Regulierer entscheiden, ob er Verstöße der Telekom sieht und dagegen einschreitet.

Wie gespannt die Fronten in der ordnungspolitischen Dreiecksbeziehung zwischen der Telekom, ihren Wettbewerbern und der Reg TP sind, zeigt aktuell das Beispiel Colt Telecom. Der City-Carrier hat beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Reg TP eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Entscheidung, der Telekom Tarifangebote für Geschäftskunden zu genehmigen, die dem Teilnehmer Mindestumsätze abverlangen. Colt sieht darin einen Versuch des Bonner Unternehmens, Kunden vom Preselection-Verfahren abzuhalten. Die Behörde hatte das neue Entgeltmodell allerdings nur unter der Bedingung abgesegnet, dass die Telekom parallel auch Tarife ohne Mindestumsatz anbietet.

Colt hat vor Gericht auch einstweiligen Rechtsschutz beantragt, um ein Inkrafttreten der Tarife zum 1. Dezember 2003 noch abzuwenden. Gegenüber der COMPUTERWOCHE gab sich das Unternehmen optimistisch, Recht zu bekommen, weil auch das Kartellamt eine Tarifverknüpfung mit Mindestumsätzen für wettbewerbswidrig hält. Wie es aus der Frankfurter Zentrale heißt, will Colt noch rechtzeitig vor Rechtskraft des neuen TKG einen Präzedenzfall gegen Tarifmodelle mit Mindestumsatz schaffen. Der Grund: Die Telekom muss sich künftig nur noch Vorprodukte von der Reg TP genehmigen lassen, nicht aber Endkundentarife. "Die Reg TP kann dann nur noch gegen die Telekom handeln, wenn das Kind schon mit dem Bade ausgeschüttet ist", warnt Grützner.

In der Klageflut hat aber nicht nur Colt ein neues Zeichen gesetzt. Die Telekom toppt das Ganze mit einer Verfassungsbeschwerde. Der Carrier wehrt sich weiter dagegen, seine Geschäftsunterlagen in Regulierungsverfahren generell offen legen zu müssen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Konzern jedoch in letzter Instanz dazu verdonnert. Jetzt bleibt nur noch der Gang nach Karlsruhe.