Um 112 Millionen Euro

Telekom verliert Prozess gegen ihren Haupteigentümer

29.05.2009
Die Deutsche Telekom hat einen Prozess gegen ihren Haupteigentümer Bund um die Rückzahlung von 112 Millionen Euro aus einem Sammelklageverfahren in den USA verloren.

Ansprüche des Konzerns auf Ersatz der in den USA entstandenen Aufwendungen bestünden nicht, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln und revidierte damit eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichtes Bonn. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Eine Revision des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof wurde wegen grundsätzlicher aktienrechtlicher Fragen ausdrücklich zugelassen. Die Telekom werde das Urteil prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen, sagte ein Konzernsprecher auf Anfrage.

Im Zusammenhang des dritten Börsengangs aus dem Jahr 2000 hatten T-Aktionäre in den USA nach einem dramatischen Kursverfall von der Telekom insgesamt 400 Millionen Euro Schadensversatz gefordert. Auch in Deutschland verlangen Anteilseigner in einem Musterfahren beim OLG Frankfurt von der Telekom Schadensersatz. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die geschädigten Anteilseigner hatten 2000 Aktien zum Preis von 66,50 Euro von der Telekom erworben. In der Folgezeit verlor das Papier immer mehr an Wert und notiert heute unter 10 Euro. Die Anleger begründen ihre Ansprüche vor allem mit fehlerhaften Aussagen im Börsenprospekt.

Anders als in Deutschland hatte sich die Telekom in den USA wegen des Prozessrisikos mit den Anwälten auf einen Vergleich verständigt und 95 Millionen Euro plus 17 Millionen Euro Anwaltskosten gezahlt. Diese Summe verlangt der größte europäische Telekom-Konzern in dem Verfahren vom Bund und der bundeseigenen KfW-Bank zurück. Die Telekom habe auch im Auftrag des Bundes gehandelt, als sie auf US-Aktienmarkt gegangen sei. Der Haupteigentümer habe auch Verantwortung für den Verkaufsprospekt übernommen, begründete das Unternehmen sein Vorgehen. Direkt und indirekt hält der Bund einen Anteil von rund 32 Prozent an der Telekom. (dpa/ajf)