Handbuch Filesharing

Tauschbörsen und das böse Erwachen

27.08.2010 von Renate Oettinger
Nach wie vor laden Kinder und Jugendliche illegal Musik aus dem Internet herunter - mit fatalen Folgen für die Eltern.

Noch immer nutzen viele Kinder und Jugendlichen die Tauschbörsen im Internet, um illegal raubkopierte Musik herunterzuladen oder selbst anzubieten. Die Folge sind oft genug teure Abmahnungen: Die Betroffenen fallen aus allen Wolken, die Eltern erst recht. Seit Kurzem gibt es von Rechtsanwalt Christian Solmecke das kostenlose PDF-Buch "Handbuch Filesharing - ein Leitfaden für Eltern".

Quelle: Fotolia, G. Sanders
Foto: Fotolia, G. Sanders

Die Medienkonzerne wehren sich - gegen die millionenfach illegal in den Online-Tauschbörsen angebotenen Songs, Hörbücher, Computerspiele und Filme. Was viele Kinder und Jugendliche nicht wissen: Wenn sie in einer Tauschbörse Copyright-geschütztes Material herunterladen oder selbst zur Vervielfältigung anbieten, so hinterlassen sie einen deutlichen "Fingerabdruck". Auch noch Wochen später ist es speziellen Online-Agenturen möglich, Tauschbörsen-Aktivitäten direkt zur IP-Adresse und damit zum eigenen Computer nachzuverfolgen.

Die Folge sind teure Abmahnungen der beauftragten Rechtsanwaltskanzleien, die den Betroffenen ohne jede Vorwarnung zugestellt werden. Eine hohe Kostennote der Anwälte im Verbund mit einer Unterlassungserklärung, die zu unterschreiben ist: Die Betroffenen sind schockiert - und die Eltern erst recht. Somecke: "Viele Familien wissen nicht, wie sie auf eine Abmahnung reagieren sollen. Völlig falsch ist es, eine Abmahnung einfach zu ignorieren. Ebenso falsch ist es, einfach alles zu bezahlen und die Unterlassungserklärung ohne Modifikation zu unterschreiben."

Kostenfrei im Web: Handbuch Filesharing - Leitfaden für Eltern

Im Falle eines Falles tut eine schnelle Beratung not. Es ist aber auch wichtig, sich vorbeugend zu informieren, um weit verbreitete Fehlinformationen auszuräumen. So können auch Kinder unter 14 Jahren für eine Urheberrechtsverletzung haften. Ein Filesharer kann auch mehrmals abgemahnt werden. Sich herauszureden, dass niemand weiß, wer im Haushalt oder in der WG die Urheberrechtsverletzung begangen hat, hilft auch nichts: Dann haftet der Besitzer des Internetanschlusses.

Christian Solmecke hat mit dem "Handbuch Filesharing" einen 74-seitigen Leitfaden für Eltern geschrieben, der aufzeigt, dass Tauschbörsen im Internet kein rechtsfreier Raum sind. Er erklärt, was Tauschbörsen sind, wie eine Abmahnung aufgebaut ist, wie die Abmahner vorgehen, um was es sich bei der Störerhaftung handelt, wie man auf eine Abmahnung reagiert und was im Fall eines Strafverfahrens genau passiert.

Weitere Informationen und Kontakt:

Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei Wilde, Beuger & Solmecke Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln, Tel.: 0221 951563-23, E-Mail: solmecke@wbs-law.de, Internet: www.wbs-law.de