Fehlerhaft

Studie über Handy-Strahlung zurückgezogen

30.07.2008
Der damals zuständige Leiter Hugo Rüdiger hat eine der Aufsehen erregenden Studien zur Erbgutschädigung durch Mobilfunkstrahlung zurückgezogen. Nach mehrmonatiger Untersuchung wurde nun zweifelsfrei festgestellt, dass die für die Experimente zuständige Mitarbeiterin die Daten manipulierte.

Eine umstrittene Untersuchung der Universität Wien über Erbgutschädigungen durch Handystrahlung ist fehlerhaft. Studienleiter Hugo Rüdiger, ehemaliger Chef der klinischen Abteilung für Arbeitsmedizin, hat die Studie zurückgezogen. Weitere Untersuchungen des Wissenschaftsrates der Universität haben ergeben, dass die verantwortliche Mitarbeiterin seit August 2005 den Code kannte, mit dem die Proben verschlüsselt waren. Die Anonymisierung durch einen Code ist notwendig, damit keiner der Forscher vorher weiß, welche Zellproben der Strahlung ausgesetzt waren. Nur so kann unter dem Mikroskop herausgefunden werden, ob Veränderungen am Zellkern durch den Mobilfunk verursacht wurden.

Die betreffende Studie hatten die Auswirkung von Funkwellen in den Frequenzen 1800 MHz (GSM) und 1950 MHz (UMTS) untersucht. Dabei sollen schon bei geringer Dosierung Brüche im Erbgut von Zellen aufgetreten sein. Nachdem mehrfach Zweifel an diesen Ergebnissen aufkamen, hatte die Universität Wien Testversuche von derselben Mitarbeiterin vornehmen lassen, die in der Publikation der Studie zitiert wurden. Sie lieferte dabei Daten, ohne die dazugehörigen mikroskopische Untersuchungen und Auswertungen überhaupt gemacht zu haben. Nach ihrer Überführung hat sie das Fehlverhalten sofort eingestanden.

Der verantwortliche Professor, Hugo Rüdiger, hatte die Vorwürfe anfangs zurückgewiesen. Seine Mitarbeiterin hätte zwar den Code geknackt, mit dem die Proben sicherheitshalber verschlüsselt waren, dennoch seien die Daten richtig zustandegekommen. Außerdem beschuldigte die Kommission zur Begutachtung seiner Studien der Befangenheit, weil ihr Leiter bei einem Mobilfunkunternehmen beschäftigt ist. Diesen Vorwurf konnte der Wissenschaftrat entkräften, in dem er den Leiter durch ein ehemaliges Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes ersetzte.

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