Entscheidung am 20. April

Streit zwischen YouTube und Gema

17.02.2012
Im Rechtsstreit zwischen Gema und YouTube wird das Landgericht Hamburg am 20. April entscheiden. Das kündigte das Gericht am Donnerstag an.

Die beiden Parteien stritten vor dem Landgericht darum, ob die Videoplattform genug zur Löschung urheberrechtlich geschützter Musik tut. Die Anwälte von YouTube-Mutter Google erklärten, das Filtersystem Content-ID sei "perfekt" für die Gema, um Videos zu löschen oder über die Einblendung von Werbung Einnahmen zu erzielen. Die Anwälte der Gema zweifelten zudem die Effizienz des Systems an, vor allem bei der Erkennung von Versionen wie Live-Aufnahmen. Ein Urteil wurde am Donnerstag nicht gesprochen.

Die Gema verlangt von YouTube, zwölf geschützte Musikwerke von der Plattform zu löschen und zukünftig nicht mehr zugänglich zu machen. Die Entscheidung dürfte über diese Lieder - darunter "Rivers oft Babylon" und "Ritmo de la noche" - hinaus eine große Tragweite haben, weil die Gema an Hand dieser Titel ein Exempel statuieren möchte. Vor dem Verkündungstermin im April haben die beiden Parteien aber auch noch die Möglichkeit, sich außergerichtlich gütlich zu einigen.

Content-ID ist ein System, das Rechteinhaber nutzen können, um eigene Werke auf YouTube zu löschen oder zur Monetarisierung freizugeben, bei der die Werbeeinnahmen geteilt werden. Dafür müssen die Unternehmen Referenzdateien hochladen, von denen YouTube eine Art Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos. Die Gema verlangt stattdessen von YouTube den Einsatz eines Wortfilters, der anhand der Videobeschreibungen Titel blockiert. Google bezeichnete dieses Verfahren als zu fehleranfällig und warnte vor einem "Overblocking", bei dem viele Videos fälschlich blockiert würden.

Das Gericht geht nicht davon aus, dass YouTube sich die geschützten Werke zu eigen gemacht hat - wie die Gema meint - und dass somit keine Täterhaftung, sondern nur eine weniger gravierende Störerhaftung infrage komme.

Video-Portale
Clipfish: Startseite
Durch die vielen Buttons, Banner und Farben wirkt Clipfish wie ein überdimensionierter Werbebanner.
Clipfish: Player
Mager fällt der Funktionsumfang des Clipfish-Players aus, der zum Beispiel keine HD-Qualität und nur schwache Funktionen für die Einbindung und Weiterempfehlung umfasst.
Dailymotion: Startseite
Im prominenten Vorschaufeld lassen sich bei Dailymotion beliebte Clips per Mausberührung durchblättern, darunter finden sich aufgeräumte Miniaturen aus den verschiedenen Themenbereichen.
Dailymotion: Motionmaker
Kreative können sich beim MotionMaker-Programm kostenlos registrieren.
Dailymotion: Player
Nettes Detail: Eine kleine Glühbirne schaltet ohne Vollbild-Videoplayer den Seitenhintergrund von weiß nach schwarz um.
Justin.tv: Auf Sendung
Bei Justin.tv wird jeder selbst zum Streaming-Anbieter.
Justin.tv: Kanäle
Zu allen möglichen Themen finden sich Kanäle mit Live-Sendungen.
Justin.tv: Link
Die eigene Live-Sendung lässt sich per Link leicht auf Social-Media-Kanälen und anderen Websites bewerben.
MyVideo: Merkliste
MyVideo zeigt sich reaktionsschnell und macht es einfach, mehrere Clips mit dem Pluszeichen...
MyVideo: Serien abonnieren
...in eine Merkliste am unteren Browserrand für das individuelle Web-TV-Programm zu verfrachten
MyVideo: Upload
Das umständliche Upload-Formular verlangt Kategorisierung, Stichwörter, Beschreibung und beschränkt sich auf eine Dateigröße von einem Gigabyte respektive 15 Minuten Filmlänge.
Qik: Livesendung
Mit qik kann jeder Smartphone-Besitzer auf Sendung gehen.
Qik: Livestreaming
Die Aktivität der User wird automatisch dokumentiert.
Qik: Soziale Netze
Jeder Clip lässt sich per Mail versenden oder auf die Facebook-Pinnwand, Twitter oder Youtube veröffentlichen.
Qik: Upload
Der Upload von Videos läuft besonders komfortabel.
Qik: User-Videos
Die usergenerierten Inhalte lassen sich schnell durchsuchen.
Sevenload: Startseite
Die Sevenload-Startseite wirkt chaotisch und zeigte technische Schwächen.
Sevenload: TV-Kanäle
Die Hauptsache scheinen hier die oft von Werbepartnern und Medienunternehmen gebrandeten WebTV-Kanäle zu sein, die zum Beispiel Sendungen wie Germanys Next Topmodel oder Stern.tv beinhalten - mal besser oder schlechter gestaltet.
Sevenload: Upload
Beim Upload nervt Sevenload mit zu vielen Pflichtangaben.
Videoload: Kostenloses
Videoload hat neben bezahlten Filmen auch – meist ältere –Gratis-Streifen im Angebot.
Videoload: Filmassistent
Eine klasse Idee ist der interaktive Filmassistent, der auf Basis von Lieblingsfilmen den Anwendergeschmack ermittelt und Empfehlungen aus dem Programm sortiert.
Videoload: Player
Der Videoload-Player kann mit Blu-ray-Features aufwarten.
Vimeo: Couchmodus
Ein spezieller „Couch-Mode“ dunkelt bei Vimeo den Hintergrund des Browserfensters ab und verwandelt den Player in ein cooles Webkino.
Vimeo: Sharing
Wie bei YouTube lassen sich Vimeo-Clips leicht und flexibel auf allen Kanälen teilen.
Vimeo: Zusatzinfos
Große, gut lesbare Beschreibungstexte geben Zusatzinfos zu Videos.
Yahoo Video: Startseite
Außer Trailern und Nachrichtenclips gibt es bei Yahoos Videokanal wenig zu entdecken.
Youtube: Startseite
Stärkere Kontraste durch abgestufte Grautöne teilen das YouTube-Layout klarer als mit dem bisherigen Weiß ein, das in den letzten Jahren ein wenig „old school“ wirkte.
Youtube: Social Media
Abonnierte Kanäle und Social Media sind im neuen YouTube stärker an die Oberfläche geholt worden.
Youtube: Kanal gestalten
Die Optik des eigenen Videokanals lässt sich leichter und flexibler gestalten.

Der Streit um Musikvideos auf YouTube dauert schon Jahre. Nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und YouTube 2009 ausgelaufen war, konnten sich die Parteien auf keine Nachfolgeregelung einigen. Ende 2010 reichte die Gema Klage ein, um YouTube zum Löschen oder Sperren bestimmter Videos zu zwingen. Die Verwertungsgesellschaft scheiterte mit einem Eilantrag, das Landgericht Hamburg ließ aber erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme. Um diesen geht es nun im Hauptsacheverfahren.

Während Google bei der Regelvergütung "Einigungspotenzial" sieht, lehnt der Konzern den Tarif für die Mindestvergütung ab - dieser sei "in der Struktur falsch und zu hoch". Er spiegle nicht das Geschäftsmodell einer werbefinanzierten Plattform wider. Die Gema erklärt dagegen, sie wolle sich nicht von Lizenznehmern die Konditionen diktieren lassen.

Sperrung nicht durch Gema

Vielen Internetnutzern ist der Streit präsent, weil YouTube bei bestimmten blockierten Clips den Hinweis einblendet, dass die Gema nicht die Rechte erteilt habe. Die Verwertungsgesellschaft weist diesen Vorwurf zurück: Musikvideos würden durch Labels, andere Rechteinhaber oder von YouTube selbst gesperrt, nicht von der Gema, erklärte sie im Juli 2011. Trotz der Auseinandersetzung könne das Portal die Stücke zeigen, indem es den strittigen Teil der Vergütung hinterlegt. Google sieht sich dagegen als technische Plattform, die für die Inhalte der Anwender nicht per se verantwortlich ist. (dpa/mb)