Musikvideos

Streit zwischen Gema und YouTube geht in neue Runde

22.05.2012
Der Streit um Musikvideos bei YouTube wird die Justiz in Deutschland noch lange beschäftigen. Nachdem sich die Google-Plattform und die Gema am Verhandlungstisch nicht einigen konnten, legten beide am Montag Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ein.

YouTube sei zwar vom Landgericht Hamburg als Hosting-Plattform anerkannt worden, die nicht jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen habe. "Die Forderung nach dem Einsatz von Filtern können wir aber so nicht stehen lassen", sagte eine Google-Sprecherin. Daher habe man gegen das Urteil Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingelegt.

Die Gema begründete ihren Schritt damit, dass die Verhandlungen mit YouTube in den vergangenen Wochen zu keiner Einigung geführt hätten. "Wir wollen uns verständigen", sagte der Syndikus der Gema, Alexander Wolf, der Nachrichtenagentur dpa. "Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben." Auch die YouTube-Sprecherin betonte die Kompromissbereitschaft ihres Unternehmens. "Wir wollen weiterhin mit der Gema verhandeln und treten weiter dafür ein, auch in Deutschland eine Lösung zu finden, von der Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger und Plattenfirmen sowie die YouTube-Community in Deutschland profitieren können."

Das Landgericht Hamburg hatte am 20. April entschieden, dass YouTube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die Gema eine zentrale Forderung durchsetzen.

Aupeo: Stimmung!
Bei Aupeo startet man einen Sender nach Genre, Subgenre oder Stimmung.
Aupeo: Player
Hübsch gestaltete Icons und große Schaltflächen bestimmen das Design.
Aupedo: Crowd
Die Crowd-Funktion soll Aupeo stärker "social" machen und bindet Facebook an den Dienst an.
Juke: Startseite
Die aufgeräumte Juke-Oberfläche kann in Sachen Interaktivität fast mit einem Desktop-Programm mithalten.
Juke: App
Downloads lassen sich in der gut gemachten App durch Wischgeste starten. Ein Tippen auf den Stern fügt das Album der eigenen Bibliothek hinzu.
Juke: Suche
Suche, Playlist-Verwaltung und Drag-and-Drop-Funktionen für die Albenauswahl machen den Charme von Juke aus.
Last.fm: Sender starten
Eigene Sender auf Basis der Hörgewohnheiten sind das Grundprinzip von Last.fm.
Last.fm: Werbung
Last.fm ist kostenlos und braucht Werbung. Die großen, im Inhalt platzierten Banner machen oft das eigentlich gute Design zunichte.
Last.fm: Musik kaufen
Kaufen ist bei Last.fm zwar möglich, schickt die User aber nur in externe Shops wie Amazon.
MP3tunes: Locker
Eigentlich keine schlechte Idee: Die Bibliothek hochladen und überall verfügbar haben.
MP3tunes: Uploader
Der Uploader lässt sich zwar gar nicht übel bedienen...
MP3tunes: Lockerplayer
...zusammen mit dem Locker Player wirkt das ganze Angebot aber doch reichlich altbacken.
Napster: Desktop-Player
Na endlich: Napster hat jetzt auch einen Desktop-Player. Doch warum läuft die Air-App nur auf Windows?
Napster: Player
Napster scrollt in der Mitte, damit rechts der Player immer stehen bleibt. Das erinnert an alte Frame-Zeiten und hätte eleganter gelöst werden können.
Napster: App
Die neue Napster-App ist eigentlich nicht schlecht gelungen – übernimmt aber bisherige Downloads nicht. Das Manko sorgte für zahlreiche wütende Kommentare im App-Store. Viele kündigten sogar ihr Abo.
Simfy: Desktop-Player
Simfy war lange Zeit der einzige Dienst, der auch eine Player-Software anzubieten hatte.
Simfy: Startseite
Die Startseite bei Simfy ist übersichtlich aufgebaut, für Stimmung sorgen große Foto-Teaser mit aktuellen Alben und Stars.
Soundcloud: Externer Player
Der Player kann beim Einbetten in externe Blogs nach eigenen Wünschen technisch und optisch angepasst werden.
Soundcloud: Guided Tour
Die gut gemachten Grafiken bei Soundcloud machen Spaß und helfen beim Einstieg.
Soundcloud: Kommentare
Die Tracks können kommentiert werden - auch gezielt an einer bestimmten Stelle. Der Kommentar erscheint als Miniatur des Mitglieds, das eine Anmerkung hinterlassen hat.
Spotify: Player
Der Spotify-Player wirkt nicht wie ein lieblos hingeschustertes Zusatzprogramm, sondern hat Optik und Bedienung mindestens auf iTunes-Niveau zu bieten.
Spotify: Apps
Schon zum Deutschland-Start ist die Auswahl an Apps für den Player groß.
Spotify: Künstler
Mit der Empfehlungsfunktion für ähnliche Künstler und die Social-Media-Funktion entdeckt man schnell neue Musik.
Stitcher: Startseite
Stitcher bringt Podcasts und Radiosendungen per App aufs Smartphone.
Stitcher: Hauptseite
Der Player dominiert die Stitcher-Website, rechts helfen „Top 20“-Angebote der Redaktion beim Finden interessanter Sendungen.
Tunein Radio: Interpretensuche
Was läuft gerade irgendwo im Radio? Kein Problem für Tunein.com!
Tunein Radio: Station
Jede Station wird mit vielen Infos präsentiert.
Wolfgang's Vault: Startseite
Wolfgang's Vault öffnet eine riesige Fundgrube für Fans von Livekonzerten.
Wolfgang's Vault: Merchandising
Der Fanartikel-Shop alleine ist schon die Mitgliedschaft und Besuch wert.
Wolfgang's Vault: App
Unterwegs macht Wolfgang's Vault mit seiner gut gemachten App ebenfalls Spaß.

Content-ID allein reicht nicht

Das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass das von YouTube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren. Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen. Besonders gegen diesen Aspekt des Urteils will sich YouTube in der Berufung zur Wehr setzen.

Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann.

"Transparenz im eigentlichen Sinne"

Die Gema verlangt nun von YouTube weiterhin, die Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen. "Transparenz ist inzwischen ein Modewort. Aber uns geht es um Transparenz im eigentlichen Sinne", sagte Wolf. Nach dem Gesetz sei die Gema verpflichtet, jede Musiknutzung zu lizenzieren. Damit sei die Gema auch in der Pflicht, die Tarife im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die YouTube-Sprecherin wunderte sich über diese Forderung: "Wir müssen erst das Ei legen, bevor wir darüber sprechen können." Außerdem habe die Gema auch mit anderen Streaming- oder Cloud-Plattformen wie Omnifone, Simfy oder iTunes Lizenz-Konditionen vereinbart, die nicht veröffentlicht worden seien. (dpa/sh)

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