Stellenanzeigen

Stellenanzeigen

29.11.2000
Stellenanzeigen finden Sie nicht nur in der Wochenendausgabe überregionaler Tageszeitungen, sondern auch regelmäßig in der Fachpresse und online.

Wer eine Stelle sucht und mobil ist, sollte deshalb neben der Frankfurter Allgemeinen, der Süddeutschen und der großen lokalen Zeitung auch die einschlägigen Fachpublikationen zu Rate ziehen.
Interessante und teilweise auch exotische Stellen und Jobs bietet gleichermaßen die Broschüre „Markt & Chance“ vom Arbeitsamt.

Lesen Sie die Anzeige aufmerksam. Wenn das Unternehmen Ihren Vorstellungen entspricht, beachten Sie vor allem die Anforderungen an den Bewerber. Meist wird schon hier klar, ob Sie als Kandidat überhaupt in Frage kommen.
Die Formulierungen „Sie haben...“, „Sie sind...“ leiten absolute Muss-Kriterien ein. Wenn Sie hier nicht mithalten können, sollten Sie von einer Bewerbung Abstand nehmen.

Daneben wird zumeist auch der ideale Kandidat beschrieben: Kriterien, deren Erfüllung „idealerweise...“ gegeben und für den Bewerber nur „...von Vorteil...“ sind, stellen kein unbedingtes Muss dar.
Anhand dieser Kriterien können Sie jedoch die Vorstellung, die das Unternehmen von dem Kandidaten hat, einschätzen und dann besser beurteilen, ob Sie wirklich für den Job in Frage kommen.

Im Anschreiben schließlich macht es sich gut, Schlüsselbegriffe aus der Anzeige zu verwenden, ohne dabei aber die Stellenanzeige zusammenzufassen oder gar im Wortlaut zu wiederholen!

Die klassische Stellenanzeige ist meist in mehrere Abschnitte untergliedert:


- "Wir sind ..." oder „Unser Unternehmen ...“
Informationen über das inserierende Unternehmen
- "Wir suchen ...“
Bezeichnung und/oder Beschreibung der zu besetzenden Stelle
- "Wir erwarten ..." oder „Sie haben ...“
Anforderungen und Qualifikationen, die ein Bewerber erfüllen muss
- "Wir bieten ..."
Besondere Leistungen des Unternehmens, wie z. B. überdurchschnittliches Gehalt, Dienstwagen, Umzugskostenerstattung, außergewöhnliche Sozialleistungen etc.
- "Wir bitten ...", „Wenn Sie Interesse haben ...“
Anforderungen an die Bewerbung (z.B. Kurzbewerbung, Referenzen etc.) sowie Name und Telefonnummer des Ansprechpartners, Kennwort etc.

Lesen Sie sich jede Anzeige Satz für Satz durch. Haben Sie ein gutes Gefühl? Dann sollten Sie sich intensiver damit beschäftigen.

"Wir sind ..." oder „Unser Unternehmen ...“
Sie haben sich bereits damit auseinandergesetzt, welches Ihr ideales Unternehmen sein könnte. Prüfen Sie jetzt, ob das Unternehmen in der Anzeige Ihren Vorstellungen entspricht. Immer mit der Frage im Hinterkopf „Was will ich?
Wenn Sie über einen Internetzugang verfügen, können Sie sich auf der Homepage des Unternehmens noch genauer informieren. Wie präsentiert es sich? Stellt es sich als Arbeitgeber vor? Fühlen Sie sich von der Präsentation angesprochen? Möchten Sie dazu gehören?

„Wir suchen ...“
In diesem Abschnitt beschreibt das Unternehmen die Position, die zu besetzen ist. Auch hier sollten Sie immer die Frage „Was will ich?“ vor Augen haben. Deckt sich das Gesuch mit Ihren Vorstellungen?

„Wir erwarten ...“ oder „Sie haben ...“
Passt oder passt nicht? Hier entscheidet es sich, ob Sie wirklich ein potenzieller Kandidat sind, denn in diesem Abschnitt formuliert das Unternehmen seine Vorstellungen von einem idealen Bewerber. Wir sagen bewusst ideal, denn auch dem Unternehmen ist klar, dass nur wenige Kandidaten - wenn überhaupt - alle erforderlichen Kriterien erfüllen können.
Checken Sie die Anforderungen mit Ihren fachlichen, beruflichen und persönlichen Qualifikationen. Achten Sie auf folgende Formulierungen:

- „Sie haben ...“, „Sie sind ...“ leiten absolute MUSS-Kriterien ein.
- „Sie sind seit 4 Jahren erfolgreich ...“ heißt, dass das Unternehmen vier Jahre Berufserfahrung voraussetzt und nicht idealerweise wünscht. Als Hochschulabsolvent sollten Sie daher von einer Bewerbung Abstand nehmen.
- „Idealerweise ...“, „... wäre von Vorteil ...“ leiten Kriterien ein, die Sie erfüllen sollten. Sie sind aber kein unbedingtes MUSS.
- „Sie sind seit 4 Jahren erfolgreich ..., idealerweise im Verkauf von ...“, bedeutet somit, 4 Jahre Erfahrung als MUSS-Kriterium sowie Erfahrung im Verkauf als Wunsch, nicht aber als MUSS. Sollten Sie diese Bedingung nicht erfüllen, ist das also noch kein K.O.-Kriterium.

„Wir bieten ...“
Sind mit der Position besondere Leistungen verknüpft, sei es, dass Sie einen Firmenwagen erhalten, außertariflich oder überdurchschnittlich bezahlt werden oder sonstige Sonderkonditionen erhalten, so werden diese meist separat angesprochen. Prüfen Sie auch hier, ob Sie mit diesen Konditionen „leben“ können.

"Wir bitten ...", „Wenn Sie Interesse haben ...“
Jedes Stellengesuch schließt mit der Aufforderung sich bei Interesse zu bewerben. Beachten Sie dabei folgendes:

- Welche Unterlagen werden verlangt? Genügt eine Kurzbewerbung? Sind vollständige Unterlagen gewünscht?
- Achten Sie auf die angegebene Adresse und den Ansprechpartner und übernehmen Sie diese Angaben dann in Ihr Anschreiben. Vergessen Sie nicht das Kennzeichen / Chiffre - falls angegeben - unter dem die Position im Unternehmen läuft.
- Ist eine Telefonnummer angegeben, so sollten Sie Zweifel oder Fragen, die beim Lesen der Anzeige aufgekommen sind, auch telefonisch klären. Oftmals erübrigt sich dann eine Bewerbung.
- Ist eine Internetadresse angegeben, so sollten Sie sich die Seiten unbedingt einmal ansehen und sich davon für Ihre Bewerbung inspirieren lassen.
- Senden Sie nur dann ein E-Mail, wenn dies ausdrücklich in der Anzeige gewünscht wird.