E-Mail-Marketing

So vermeiden Sie Gesetzesverstöße

18.05.2009 von Philipp Moder
Unternehmen, die auf E-Mail Marketing setzen, sind von einigen noch recht neuen Gerichtsbeschlüssen direkt betroffen. Wer nicht aufpasst muss mit Abmahnungen und Schlimmerem rechnen.

Im August 2008 fielen drei Gerichtsurteile, die den Datenschutz bei der aktiven Daten- und Adressgewinnung im E-Mail-Marketing weiter fördern, so dass Empfänger wie Versender gleichermaßen geschützt sind. Die Versendung von E-Mails zu Werbe- und Informationszwecken unterliegt damit besonderen, gesetzlichen Beschränkungen.

Ohne Einwilligung des E-Mail-Empfängers geht nichts - Philipp Moder, Phocus Direct Communications GmbH
Foto: Phocus Direct Communications GmbH

Bereits eine einzelne E-Mail oder eine Newsletter-Ausgabe, die ohne Einwilligung des Empfängers versandt wird, kann zu einer teuren Abmahnung führen. Aus diesem Grund muss gemäß Paragraph 7 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) die ausdrückliche Einwilligung jedes Empfängers vorliegen. Seit Juli 2004 gilt das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Demzufolge sind unerwünschte Werbe-E-Mails als "unzumutbare Belästigung" grundsätzlich wettbewerbswidrig. Diese Regelung betrifft das Versenden an private sowie gewerbliche Empfänger.

Eine unzumutbare Belästigung ist nach UWG-Paragraph 7, Absatz 2 (Nummer drei und vier) immer dann gegeben, wenn

Adressaten des E-Mail-Marketing müssen wissen, wozu Sie eingewilligt haben.

Das Teledienstegesetz (TDG) hat vorgeschrieben, dass "kommerzielle Kommunikation" klar erkennbar sein muss. Die neue Regelung des Paragraph 6, Absatz 2, im Telemediengesetz bezieht sich auf die Gestaltung der Kopf- und Betreffzeile. Bei Verstößen drohen künftig Verfahren und Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Für jede einzelne E-Mail bedeutet also ein gesetzeskonformes E-Mail-Marketing, dass

Ausnahmen für bestehenden Kontakt

Das Versenden von E-Mail Werbung ist zulässig, wenn schon ein Kontakt besteht. Nach Paragraph 7, Absatz 3, UWG gilt dies für aktive Bestandskunden, aufgrund der bestehenden Geschäftsbeziehungen.

Fremdadressen

Das Kaufen oder Mieten von Adressdateien ist dagegen problematisch. Wer sich dafür entscheidet, muss garantieren können, dass tatsächlich für die gekauften Adressen die Einwilligungen der Empfänger vorliegen. Aus diesem Grund wird vom Zukauf fremder Adressen inklusive E-Mail-Adressen dringend abgeraten. Es drohen Unterlassungskosten bis zu 400 Euro pro versandter E-Mail.

Resultat:

Gesetzeskonformes und professionelles E-Mail-Marketing "macht man nicht nebenbei", birgt aber immense Erfolgspotenziale. Wer hundertprozentig gesetzeskonform agieren möchte, kommt nicht umhin, einen gesetzeskonformen E-Mail-Verteiler systematisch und mit der dafür nötigen Zeit aufzubauen. Moderne Technologie-Plattformen bieten Möglichkeiten um diesen Prozess effizient zu gestalten.