Schützen Sie Ihre Europa-Marken

So gelingt der Schritt in europäische Märkte

29.07.2010 von Renate Oettinger
Wie sich mit der EU-Gemeinschaftsmarke künftige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden lassen, sagt Markus Feinendegen.

Der Schritt in europäische Märkte wird immer einfacher. Mithilfe der EU-Gemeinschaftsmarke können Unternehmen über Ländergrenzen hinweg agieren und in Auslandsmärkte vorstoßen. Durch Neuregelungen ist der europaweite Markenschutz jetzt für die breite Wirtschaft interessant. Unternehmen können von einem vereinfachten Anmeldeverfahren mit geringeren Registrierungskosten profitieren. Zuständig ist das sogenannte Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien). Der Clou der EU-Markenanmeldung: Der Markenschutz erstreckt sich nicht nur auf alle aktuellen, sondern automatisch auch auf alle künftigen EU-Mitgliedstaaten.

Deutschland ist Spitzenreiter

Quelle: Fotolia, shoot4u
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Das Interesse an der EU-Gemeinschaftsmarke ist hierzulande besonders groß. 18 Prozent aller Neuanmeldungen kommen aus Deutschland. Damit ist Deutschland vor den USA Spitzenreiter. Noch unterschätzen viele Unternehmen die Tragweite von Markenanmeldungen. Tatsächlich gewinnen markenrechtliche Fragen für alle Unternehmen an Relevanz und fordern ein systematisches Vorgehen. Untätigkeit oder vorschnelles Handeln können sich negativ auswirken.

Die markenrechtlichen Neuerungen rufen direkte und indirekte Wettbewerber in ganz Europa auf den Plan. Viele Unternehmen nutzen die europaweite Markenanmeldung strategisch und machen damit erste Marktansprüche geltend. Marken mit europaweiter Geltung gewinnen enorm an Wert, erfordern aber vom Inhaber ein erhöhtes Augenmerk.

Markenschutz

Die wachsende Zahl von EU-Gemeinschaftsmarken gefährdet die Identität von Marken. Schon bald ist eine Zunahme von markenrechtlichen Konflikten über Ländergrenzen hinweg zu erwarten. Viele Markenkonflikte lassen sich allerdings vermeiden. Schon bei der Anmeldung ist Weitsicht gefragt. Existiert bereits ein entsprechendes Kennzeichen oder besteht Verwechslungsgefahr mit einer etablierten Marke, drohen hohe Kosten. Grundsätzlich gilt: Die ältere Marke schlägt die jüngere Marke.

Der "Nachzügler" muss im Extremfall alles stoppen, was er im Bezug auf die Marke bislang unternommen hat. Allein der Rückzug aller Geschäfts- und Marketingunterlagen ist sehr kostspielig, ungeachtet der Imageschäden. Hinzu kommt, dass der Markenverletzer regelmäßig auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Bekannte Marken im Visier

Gerade bekannte Marken rufen leicht Nachahmer auf den Plan. Markeninhaber sollten deshalb die Marktentwicklungen aufmerksam verfolgen und die Eintragung von Marken, die Verwechslungsgefahr bergen, abwehren. Nur so bleibt die Markenidentität und -wirkung gewahrt. Der Geltungsbereich von EU-Gemeinschaftsmarken erschwert zwar eine Überwachung, erhöht aber den rechtlichen Handlungsspielraum. Im Rahmen der EU-Gemeinschaftsmarke können Unternehmen gegen Produktpiraten bereits im europäischen Ausland vorgehen.

Markenschutz in vier Schritten

Wer seine Marke europaweit schützen möchte, sollte systematisch vorgehen. So lassen sich alle Chancen konsequent ausschöpfen. Außerdem ist vorausschauendes Handeln gefragt, um kostspielige Fallstricke zu vermeiden.

1. Prüfung:

Ein Name, ein Logo, eine Farbe - all das kann zur Marke werden. Dadurch sind viele markenrechtliche Konflikte vorprogrammiert. Vor der Anmeldung eines neuen Kennzeichens sollte in jedem Fall geprüft werden, ob es bereits identische oder ähnliche Marken gibt. Die Frage "Was ist ähnlich?" ist schwer zu beantworten und erfordert regelmäßig Unterstützung durch Experten.

2. Eintragung:

Nicht jede kreative Idee ist als Marke geeignet. Die Marke muss eindeutig identifizierbar sein, d.h. auf ihre Herkunft hinweisen können. Deshalb ist vorab zu definieren, was genau die Marke ausmacht und welche Art von Marke angemeldet wird. Neben Wortmarken, Bildmarken oder Wort-Bild-Kombinationen sind auch Tonfolgen, Formen, Farbtöne und Gerüche schutzfähig. Eine Klärung der Frage "Welche Eintragungsart ist sinnvoll?" ist wichtig.

3. Überwachung:

Eine Eintragung beim EU-Markenamt reicht nicht aus, um vor Nachahmern und Produktpiraten gefeit zu sein. Markeninhaber sollten nicht nur das Marktumfeld, sondern auch Registereintragungen auf europäischer Ebene laufend beobachten. Nur so lassen sich Markenverletzungen frühzeitig erkennen. Schließlich trägt das Markenamt ohne nähere Prüfung gleiche oder ähnliche Marken in das Register ein. "Wie lassen sich Markenrechte europaweit überwachen?" wird zur Schlüsselfrage.

4. Schutz:

Ländergrenzen erschweren Markeninhabern den Überblick über die eigene Rechtsposition. Bei vielen Markenverstößen ist schnelles Handeln gefragt, um die eigene Rechtsposition zu wahren. Sonst wird womöglich die selbst geschaffene Marke massiv geschwächt. Die Frage "Welche Schutzansprüche sind durchsetzbar?" ist im Vorfeld zu klären. (oe)

weitere Informationen und Kontakt:

Der Autor Markus Feinendegen ist Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bonn. Tel.: 0228 81000-0, E-Mail: info@dhpg.de, Internet: www.dhpg.de und über conovo media GmbH, Tel.: 0221 356860-0, E-Mail: info@conovo.de, Internet: www.conovo.de