Die vom Gericht ausgesprochene Gewinnabschöpfung bei zwei Aufträgen des Enel-Konzerns über die Lieferung von Kraftwerksausrüstungen aus dem Jahr 2000 bzw. 2001 durch die Sparte Power Generation (PG) werde "als unrechtmäßig angesehen", erklärte Siemens. Die Voraussetzungen für die Anordnung dieses so genannten Verfalls seien aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht gegeben. (tc)
Dachzeile
Siemens kündigt Berufung gegen Darmstädter Enel-Urteil an
14.05.2007
Siemens wird gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt, im Rahmen dessen eine Zahlung von 38 Millionen Euro angeordnet wurde, Revision einlegen. Das teilte der Konzern soeben mit.