Security und Zutrittskontrolle im RZ

Schützen Sie Ihr Data Center!

04.02.2013 von Uwe Petersen
Das Rechenzentrum mit Servern und Storage bildet das Herzstück der IT. Sieben Tipps zum Schutz gegen Spionage, Sabotage oder Diebstahl.

Im Data Center ist die Absicherung von Prozessen und IT-Systemen eine unerlässliche Aufgabe. RZ-Betreiber müssen den funktionalen Rahmen für ein sicheres Rechenzentrum zu schaffen.

1. Klare Regeln für den Zutritt

Unbefugter Zutritt verboten – der Eingang zum Rechenzentrum bedarf besonderem Schutz.
Foto: Equinix

Für den Zutritt zu Rechenzentren sind strukturierte Abläufe aus Sicherheitsaspekten unerlässlich. Dabei sollte die Zugangskontrolle über mehrere, parallel eingesetzte Verfahren geregelt werden. Hierfür bieten sich die Kriterien Besitz (zum Beispiel ID-Karte), Wissen (zum Beispiel PIN-Code) und Eigenschaften (zum Beispiel Handflächen- oder Iris-Scan) an. Alle Identifikationsvorgänge – erfolgreiche wie nicht erfolgreiche – sind zu protokollieren, die Protokolle aufzubewahren. Wichtig ist zudem, neben dem Zugang auch das Verlassen des Data Centers zu erfassen, um temporäre Zugangsberechtigungen widerrufen und bei einer nicht regelkonformen Abmeldung den erneuten späteren Zutritt verweigern zu können. Organisatorische Regelungen und Verfahrensdokumentationen belegen definierte Verantwortlichkeiten des Zutritts zum RZ, die Vergabe von Berechtigungen, die Kontrolle und Überwachung sowie die unabhängige Auditierung der Verfahren (zum Beispiel gemäß den Standards ISO 27001, ISAE 3402 und SSAE 16).

2. Einrichten von Sicherheitszonen

Um Sicherheitsmaßnahmen für das Data Center zielgerichtet umzusetzen, zählt das Schaffen von Sicherheitszonen zu den organisatorischen Aufgaben eines RZ-Betreibers. So lassen sich sensible von weniger sensiblen Gebieten trennen, um in sich homogene Security-Konzepte für die einzelnen Bereiche zu realisieren. Solch eine Strukturierung fasst beispielsweise zusammen:

3. Kontrolle innerhalb des Rechenzentrums

Videoüberwachung gehört in sensiblen Rechenzentren zur Standardausstattung.
Foto: Equinix

Basierend auf den unterschiedlichen sicherheitsrelevanten Anforderungen, die den einzelnen Sicherheitszonen zugrunde liegen, sollten RZ-Verantwortliche Maßnahmen für die Kontrolle von Personen innerhalb des Data Center organisieren. Hierzu zählen unter anderem eine möglichst flächendeckende Videoüberwachung (Videoprotokolle sind zu archivieren) sowie Zugangskontrollen für einzelne Zonen über Schleusen. Der Zutrittsschutz für besonders zu schützende IT-Bereiche kann durch eine doppelte Absicherung mit unterschiedlichen Zutrittsverfahren ausgebaut werden. Wünschenswert ist, dass Kunden in herstellerneutralen Rechenzentren Einfluss auf die Sicherungsmaßnahmen innerhalb des Rechenzentrums nehmen können, insoweit sie ihren eigenen Bereich betreffen. So lässt sich die Einhaltung von firmeninternen Security-Vorgaben gewährleisten.

Was Admins nicht dürfen, aber trotzdem tun
Platz 6: Logfiles manipulieren
15 Prozent der befragten IT-Verantwortlichen haben schon einmal die Spuren ihrer verbotenen Aktionen beseitigt.
Platz 5: E-Mails von Kollegen lesen
Was hat der Mitarbeiter XY denn so im Posteingang? Das Briefgeheimnis gilt zwar auch für E-Mail, dennoch konnten 16 Prozent der über 200 Interviewten der Versuchung, in fremden Mailkonten zu stöbern, nicht widerstehen.
Platz 4: Vertrauliche Dokumente lesen
Gehaltslisten, Personalunterlagen oder kritische Geschäftsunterlagen - 25 Prozent der Befragten hatten ihre Augen schonmal in Akten, die nicht für sie bestimmt waren.
Platz 3: Interne Infos "absaugen"
Dass vertrauliche und allgemein firmeninterne Dokumente und Informationen in der Firma bleiben, ist Usus. Dennoch missachteten 29 Prozent der befragten IT-Mitarbeiter diese Regelung (die meist sogar mit dem Arbeitsvertrag oder zumindest per Betriebsvereinbarung/Policy geregelt ist) mindestens einmal in ihrem beruflichen Alltag.
Platz 2: Sich selbst zuviele Rechte zuweisen
Firewall-Einstellungen abändern oder sich selbst Zugriffsrechte einräumen, die einem nicht zustehen: 48 Prozent der befragten europäischen IT-Mitarbeiter nutzten ihren Status aus, um mehr zu können, als sie eigentlich gedurft hätten.
Platz 1: Content illegal herunterladen
Musik, Filme, Software: Was auch privat selten gestattet ist, wird über die Unternehmensleitung nicht legaler. 54 Prozent der Befragten gaben an, den Internetzugang der Firma schonmal für den unerlaubten Download von Inhalten aus dem Web missbraucht zu haben.

4. Wartung und Kontrolle des Security-Equipments

Ein häufig vernachlässigter Aspekt bezüglich der für die aktive und passive Sicherheit verwendeten Systeme ist die regelmäßige Wartung. Sind Fehler und Ausfälle häufig eingesetzter Bestandteile wie Zugangslösungen oder Videoüberwachung schnell augenscheinlich, geraten etwa Brandwarn- oder -Löschsysteme schnell in Vergessenheit. Entsprechend sind eindeutig definierte Wartungspläne, die alle Bestandteile einer Sicherheitsinfrastruktur erfassen, unerlässlich. Wartungsintervalle sollten dort regelmäßig vorgesehen sein und entsprechende Arbeiten sowie erledigte Veränderungen oder Reparaturen dokumentiert werden.

5. Schulung des RZ-Personals

Neben der technischen Security-Ausrüstung spielt das Personal eines Rechenzentrums eine wichtige Rolle beim Umsetzen von Sicherheitskonzepten. Innerhalb der Belegschaft müssen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar definiert und – ebenso wie Alarmierungs- und Notfallpläne – nach außen transparent dargestellt sein. RZ-Betreiber müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiter durch Einarbeitung, Einweisung und Zertifizierung nachweisbar qualifiziert werden. Diese Qualifikation ist durch regelmäßige Überprüfungen zu kontrollieren sowie durch Schulungen zu vertiefen und zu aktualisieren. Hierfür bieten sich folgende Themenbereiche an:

6. Schutz vor Feuer im Data Center

Brandschutz in Form von Brandfrüherkennung und Brandverhinderung sowie Brandlöschanlagen bildet einen weiteren Schwerpunkt der RZ-Sicherheit. Dabei ist es zunächst wichtig, dass die einzelnen Cabinets und Bereiche wirkungsvoll voneinander abgeschottet sind, um eine Ausbreitung von Schadfeuer zu vermeiden. Kommt es zu einem Feuer, entscheidet aber nicht nur dessen Größe, sondern auch die Art der eingesetzten Brandlöschanlage über den daraus resultierenden Schaden. Normale Sprinkleranlagen – ob nass mit vorgeflutetem Rohrsystem oder trocken mit erst unmittelbar beim Einsatz gefüllten Leitungen – eignen sich nur eingeschränkt. Schließlich kann das durch einen einfachen Kabelschmorbrand freigesetzte Löschwasser deutlich mehr Schaden am IT-Equipment auslösen als das eigentliche Feuer. Abschwächen lassen sich Löschwasserschäden durch sogenannte Highfog-Löschsysteme, die aufgrund der hochgradigen Feinzerstäubung deutlich weniger Flüssigkeit bei gleicher Löschleistung benötigen und zudem destilliertes Wasser einsetzen. Sicherheitstechnisch sinnvoller sind allerdings Gaslöschanlagen, deren eingesetzte Löschgase wie Argon oder Inergen die Flammen durch die Verdrängung des Sauerstoffs ersticken. Andere Gase wie Kohlenstoffdioxid sind in neu errichteten Rechenzentren wegen der toxischen Wirkung verboten.

7. Abgesicherte Energieversorgung und Kühlung im Data Center

Die Notstrom-Zentrale im Rechenzentrum sorgt dafür, dass auch bei Stromausfall alles weiterläuft.
Foto: Equinix

Der erste Blick bei der Beurteilung der Energieversorgung eines Rechenzentrums gilt Stromleitungszuführungen zum Gelände, die redundant ausgelegt sein sollten. Abhängig von den Nutzeranforderungen ist die Ausstattung der elektrischen Komponenten innerhalb des RZ vorzunehmen. Dazu gehören beispielsweise USV-Anlagen, Generatoren, Transformatoren, Mittel- und Niederspannungsanlagen, Klimatisierungslösungen und Stromverteiler. Dabei ist wichtig, welches Redundanzkonzept zum Einsatz kommt. Die Basisvariante ist eine einfache Stromversorgung ohne redundant ausgelegte Komponenten (N), die allerdings aufgrund der reparatur- beziehungsweise austauschbedingten Ausfallzeiten bei einer Störung oder in Wartungsfenstern eine Unterbrechung des laufenden Betriebs erfordert.

Erfolgt die Stromversorgung über eine einzige Leitung, sind aber einzelne Komponenten redundant ausgelegt, spricht man von N+1. Als Defacto-Standard etabliert hat sich eine abgesicherte Energieversorgung über zwei physikalisch getrennte Stromleitungszuführungen (2N), in vielen Fällen mit zusätzlich redundant ausgelegten einzelnen Baugruppen (2N+1), oder gar 3N. Wesentlich ist zudem, dass das Sicherheitskonzept für die Energieversorgung nicht nur die primären Verbraucher, also die IT-Systeme, erfasst, sondern auch die sekundären energieabhängigen Einrichtungen, beispielsweise zur Beleuchtung oder zur Gebäudesicherheit. (wh)