Fiskus zieht die Schrauben an

Schlechte Zeiten für Steuerhinterzieher

25.10.2010 von Renate Oettinger
Die Vorgaben für den Geschäftsverkehr mit dem Ausland werden strenger: Das deutsche Steuergesetz hat die Mitwirkungs- und Nachweispflichten verschärft.
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Das deutsche Steuerrecht hat mit der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung den Kampf gegen Steuersünder verschärft. Der Bundesrat hat diese Verordnung verabschiedet, die die im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vorgesehenen Mitwirkungs- und Nachweispflichten konkretisieren soll. Im Einzelnen enthält die Verordnung folgende Vorgaben für den Geschäftsverkehr mit Ländern, die keine steuerlich relevanten Informationen nach OECD-Standard erteilen wollen:

Vergleichbare Nachweispflichten gelten auch für Steuerermäßigungen oder -freistellungen im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen, die von ausländischen Gesellschaften zufließen oder an diese geleistet werden.

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