Leistungsschutzrecht

Schiedsstelle hält Snippet-Tarif der VG Media für "nicht angemessen"

25.09.2015
Im Dauerstreit deutscher Verleger mit Google hatte jetzt die Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes das Wort. Ihr Fazit: Das Leistungsschutzrecht ist irgendwie anwendbar, aber im Gesetz unklar formuliert, der von den Verlegern geforderte Tarif zu hoch.

Im Streit deutscher Verlage mit Google hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes den von der Verwertungsgesellschaft VG Media geforderten Tarif in "seiner gegenwärtigen Form" als "nicht angemessen" zurückgewiesen. Die von der VG Media geforderten gut sechs Prozent des Gesamtumsatzes von Google mit der Darstellung von Verlagsinhalten aus Deutschland sei zu hoch, erklärte die Schiedsstelle am Donnerstagabend in München.

Die VG Media hatte ursprünglich bis zu elf Prozent des Umsatzes als Tarif angesetzt, weil aber nur gut die Hälfte der deutschen Verleger die Verwertungsgesellschaft beauftragt hatte, wurde der geforderte Tarif auf genau 6,1084 Prozent reduziert. Die VG Media geht davon aus, dass Google in Deutschland insgesamt einen Umsatz von bis zu fünf Milliarden Euro macht.

Die Schiedsstelle wies formal den Antrag der VG Media zurück, die Verwertungsgesellschaft muss die Kosten des Verfahrens tragen.

In dem Streit ging es auch um die Länge der Textauszüge, die nach dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) lizenzfrei genutzt werden dürfen. In dem Gesetz ist die Rede von "einzelnen Wörtern" und "kleinsten Textausschnitten". Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das für Streitfragen im Urheberrecht zuständig ist, forderte die VG Media auf, eine konkrete Wortzahlgrenze anzugeben. "Die Schiedsstelle schlägt eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor."

Die VG Media erklärte nach der Entscheidung (PDF-Link), die Schiedsstelle habe statt eines umsatzbezogenen Tarifs die Festlegung einer Mindestvergütung vorgeschlagen. Google sei verpflichtet, an Presseverleger eine Vergütung zu zahlen. Es sei nun klargestellt, dass der von der VG Media aufgestellte Tarif im Grundsatz anwendbar sei. Die Darstellung von lediglich sieben Wörtern sei von der Vergütungspflicht freigestellt. "Für eine Aufstellung des Tarifs ist die VG Media aber auf Daten angewiesen, über welche nur Google verfügt", erklärte die VG Media weiter.

Die Geschichte von Google
Der Investor
Mit einer Investition von 100.000 Dollar durch den Sun-Gründer Bechtolsheim beginnt die Geschichte von Google - der Investor verdient dadurch knapp zwei Milliarden.
Backrub
Die in Standford entwickelt Suchmaschine Back Rub ist Vorläufer von Googles Suche. Die Hand im Logo ist übrigens die von Larry Page - der das Foto mit einem Kopierer erstellte.
Hypermodern
Die heutigen Data Center sind weit moderner. Hier wurde eine finnische Papierfabrik an der Ostsee zum Rechenzentrum umgebaut, zur Kühlung kommt Meerwasser zum Einsatz.
Endloses Betastadium
Die erste Version der Google-Website bezeichnet Google noch als "Beta", was auch für viele weitere Projekte wie Google Mail übernommen wird. Die Suchmaschine ist aber bereits früh ein ausgereiftes Angebot.
Die Väter des Erfolgs
Serge Brin und Larry Page lernen sich in Standford kennen, sie gründen 1998 Google. Seit 4. April 2011 ist Page CEO von Google, ein Posten den er ab 2001 an Eric Schmidt abgegeben hatte.
Zwei weitere wichtige Köpfe: David Cheriton...
Der Stanford-Dozent David Cheriton vermittelt den beiden Firmengründern den Kon-takt zu Bechtolsheim und andern Investoren. Auch er ist durch die Investition in Google heute Milliardär.
... und Eric Schmidt
Der Infomatiker und Manager Eric Schmidt kommt 2001 zu Google. Nach Stationen bei Sun als CTO und Novell als CEO übernimmt er den Posten des CEO bei Google. Am vierten April 2011 wechselt er in den Verwaltungsrat von Google.
Ab an die Börse
Der Börsengang am 19. August 2004 ist für Google ein großer Erfolg. Ende 2013 er-reicht sie erstmals einen Stand von 1000 Dollar, was einem Firmenwert von 327 Milli-arden entspricht.
Es geht nur in eine Richtung...
Seit der Gründung von Google sind Umsatz und Gewinn kontinuierlich gestiegen. Auf-fällig sind die Umsatzsteigerungen der beiden letzten Jahre, obwohl hier durch den Kauf von Motorola hohe Verlusten entstanden.
Alle wollen zu Google
Bei der Frage nach dem beliebtesten Arbeitgeber ist Google auch in Deutschland im-mer auf einem der ersten Plätze. Grund dafür ist ein Ruf als innovativer Markführer, der sich gut um seine Mitarbeiter kümmert.
Männerdomäne
Die Anzahl der Frauen bei Google ist eher gering, 70 Prozent der knapp 48.000 Ange-stellten (und 83 Prozent der Entwickler) sind männlich. Auch Minderheiten sind nur schwach vertreten, was von Google als Problem angesehen wird.
Wettbewerber Facebook
Facebook ist zwar keine Suchmaschine, die Plattform von Mark Zuckerberg hat aber eine Nutzerzahl von 1,23 Milliarden und ist als Anbieter von Werbeplatz eine echte Bedrohung für Google - sinkt doch der Stückpreis für Werbung und ist das Mobilge-schäft noch im Aufbau.
Kreativer Freiraum
Google macht immer wieder mit coolen Büro-Fotos auf sich aufmerksam, hier etwa mit einem als Iglu gestalteten Besprechungsraum.
Venedig-Feeling
Wahlweise kann eine Besprechung in einer Gondel abgehalten werden.
Die alles beherrschende Suchmaschine
Google ist als Suchmaschine Marktführer, Konkurrenten wie Bing, Yahoo und DuckDuckGo haben da wenig Chancen. Vor allem bei der Suche nach deutschen Seiten ist ihnen Google klar überlegen.
Spielchen für Zwischendurch
Die Suchmaschine bietet viele versteckte Funktionen wie „zerg rush“: Gibt man den Befehl in der Suchleiste ein, zerschießen kleine Buchstabe alle Suchtreffer auf der Website.
Immer ausgefeiltere Angebote
Eine Neuerung bei der Google-Suche ist der so genannte Knowledge Graph - sucht man beispielsweise Informationen zu einem Film, sind diese im rechten Seitenbereich zu sehen. Dabei greift Google auf fremde und eigene Quellen zurück.
Google Plus
Google Plus ist eine direkte Antwort auf Facebook, Google soll etwa tausend Angestellte auf dieses Projekt angesetzt haben.
Google Maps
Seit 2005 gibt es den Dienst Google Maps, der immer mehr Funktionen erhält. Beein-druckend sind die hoch aufgelösten Satellitenfotos, das Schwesterprodukt Google E-arth ist mittlerweile in Google Maps integriert. Interessant für Android-Nutzer: In einigen Städten werden auf Android-Geräten bereits Daten öffentlicher Verkehrsmittel angezeigt.
Das eigene Tablet
Googles Tablet Nexus 7 ist eines der erfolgreichsten Android-Tablet. Vor allem in Deutschland ist Android sehr erfolgreich und erreicht bei Smartphones bereits einen Marktanteil von über 75 Prozent.
Der ewige Kampf ums Straßenbild
Nur dank einer ganzen Flotte an Kamera-Fahrzeugen konnte Google Streetview anbieten. Das Angebot stieß aber unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes bald auf Kritik. In Österreich ist Streetview seit kurzem sogar verboten.
Google Glass
Wenig Begeisterung bei Datenschützern löst Google neues Produkt Google Glass aus. Die in den so genannten Google-X-Labs entwickelte Brille kann Informationen im Sichtfeld des Benutzers einblenden, die integrierte Kamera wird aber zum Hauptthema und sorgt für einige Verbote - unter anderem in britischen Kinos.
Die Zukunft: Ab auf die Straße
Selbstfahrende Autos sind schon länger ein Thema für Google, im Mai 2014 präsentiert das Unternehmen einen ersten Prototyp. Dank Laser-Scanner und vieler Sensoren soll es äußerst sicher sein. Laut Brin sei es schließlich Verschwendung, wenn Autos ungenutzt herumstünden. Selbstfahrende Autos könnten einfach neue Passagiere aufnehmen.

Google erklärte, nach dem Bundeskartellamt habe nun auch die Schiedsstelle die Anträge der VG Media zurückgewiesen. "Wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen. Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern."

Die Schiedsstelle kritisierte in der Entscheidung die schon im Gesetzesverfahren umstrittenen Formulierungen des Leistungsschutzrechtes. Die Gesetzeslage treffe keine klare Aussage über die "Reichweite des Ausnahmetatbestandes", also wie lang ein lizenzfreier Text genau sei kann, heißt es in dem Beschluss. Das Leistungsschutzrecht der Presseverleger wurde 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. (dpa/tc)