Ein Gericht in Seoul entschied am Freitag, dass der 71-jährige Lee seine Anteile an Unternehmen der Samsung-Gruppe nicht mit seinen Geschwistern teilen muss. Deren Erbschaftsansprüche als Kläger seien verjährt.
Einige Anteile könnten zudem nicht als Teil der Erbschaft ihres Vaters und Firmengründers Lee Byung Chull angesehen werden. Es ging um Forderungen in Höhe von knapp 4,1 Billionen Won (etwa 2,75 Milliarden Euro). (dpa/tc)