Unternehmen + Märkte

Rechtliche Fallstricke beim IT-Einsatz

04.07.2003
MÜNCHEN (CW) - Ähnlich wie die IT selbst birgt auch die damit verbundene Gesetzgebung zahlreiche Tücken für Unternehmen. In der Online-Rubrik "DV und Recht" hat die CW eine Reihe von Artikeln zu diesem Thema zusammengefasst, die sich mit möglichen Gefahren sowie den dazu passenden Lösungsansätzen beschäftigen.

Ob bei der Verwaltung von Softwarelizenzen, der Bereitstellung von Internet-Zugängen für die Mitarbeiter oder dem Abschluss von Lizenz- oder Serviceverträgen: Um sich vor negativen Folgen zu schützen, müssen Unternehmen und IT-Abteilung eine klare Strategie verfolgen und mit großer Sorgfalt vorgehen. Dazu braucht es nicht immer ein abgeschlossenes Jura-Studium, oft genügt bereits ein gesteigertes Problembewusstsein.

Beispiel Softwarelizenzen: Untersuchungen haben ergeben, dass ein Drittel der in deutschen Unternehmen genutzten DV-Werkzeuge illegal im Einsatz sind. Andererseits wissen viele Verantwortliche nicht einmal, welche Programme überhaupt benötigt werden. Durch den Einsatz von Inventarisierungs-Tools kann sich herausstellen, dass das Unternehmen überlizenziert ist.

Aber nicht nur den Firmen selbst drohen unnötige Kosten. Auch die IT-Verantwortlichen können für Fehler mit ihrem Privatvermögen persönlich haftbar gemacht werden, etwa wenn ihnen fahrlässige Versäumnisse nachgewiesen werden. Beispiele dafür sind eine lückenhafte Datensicherung, das Fehlen einer funktionsfähigen unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) in einem Rechenzentrum oder die unzureichende Kontrolle delegierter Verantwortung.

Außerdem informieren wir Sie auf "Unternehmen + Märkte online" unter anderem darüber, wie es in den einzelnen Branchensegmenten aussieht oder wie die "Big Player" der IT-Szene mit der Konjunkturflaute zurechtkommen. (mb)