Reaktion auf digitale Signatur in den USA

11.08.2000

MÜNCHEN (CW) - Mit Hilfe einer Smartcard, also mit seiner digitalen Signatur, hat US-Präsident Bill Clinton das Gesetz unterzeichnet, das digitale Signaturen rechtlich mit der handschriftlichen Unterschrift gleichstellt. In Deutschland (seit 1997) und Europa (Dezember 1999) ist dieser Schritt bereits vollzogen, stößt aber nach wie vor auf Vorbehalte. Die größere Rechtssicherheit bei digitalen Geschäften führt, so US-Analysten, zu einer stärkeren Akzeptanz der Kunden insbesondere von komplexen Online-Geschäften sowie zu einer Vereinfachung von Vertragsabschlüssen bei globalen Transaktionen. Ähnlich beurteilt die Deutsche Anwaltskooperation das Potenzial der digitalen Unterschrift, bemängelt aber gleichzeitig, dass die hiesigen Regeln zu hohe Anforderungen stellten und in der Umsetzung zu teuer seien. Andere Juristen kritisieren dagegen, dass die US-Richtlinien nicht den Sicherheitsbedürfnissen für den internationalen Handel genügten.