Überblickspapier vom BSI

Ratschläge für die BYOD-Policy

04.07.2013 von Christiane Pütter
Lizenzen, Administration und Geräte-Auswahl gehören zu den offenen Fragen bei BYOD. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt Ratschläge.
Das BSI hat ein Überblickspapier zu BYOD und Consumerisation verfasst.
Foto: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Der Trend zur beruflichen Nutzung privater Geräte beschäftigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bonn. Die Behörde hat ein "Überblickspapier Consumerisation und BYOD" erarbeitet. Das BSI handelt darin rechtliche und technische Aspekte von BYOD (kurz für "Bring your own device") ab.

Grundsätzlich verbindet das Amt BYOD mit Vorteilen. Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter steigen, wenn sie aktuelle Consumer-Endgeräte benutzen können, so das BSI. Hier gehe es zum einen um emotionale Faktoren - Endgeräte als Statussymbole - und zum anderen um praktische Vorteile. Es sei nutzerfreundlicher, mit nur einem Handheld statt mehreren zu arbeiten.

Unternehmen, die sich für BYOD entscheiden, müssen viele Punkte bedenken. Das BSI nennt unter anderem Folgendes:

Warum Consumer-Geräte unsicherer sind

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik will BYOD nicht so verstanden wissen, dass jeder Mitarbeiter jedes Gerät mitbringen darf. Unternehmen könnten durchaus bestimmte Gerätetypen ausschließen. Diese Praxis wird in der Branche manchmal als CYOD - für "Choose your own device" - diskutiert.

Sechs Punkte, die Mitarbeiter unterschreiben müssen

Grundsätzlich müssen IT-Chefs festlegen, wie sie die Administration der Handhelds regeln wollen. Auf jedem Gerät müssen private Daten einerseits und dienstliche andererseits klar getrennt werden. Das BSI rät generell, die Belegschaft in puncto BYOD und den damit verbunden Fragen zu schulen.

Die Behörde rät auch zu klaren Regelungen. Die Mitarbeiter müssen zusichern, dass sie

Darüber hinaus sollten sich die Mitarbeiter verpflichten, sofort Bescheid zu geben, wenn sie ein Gerät verloren haben. Das Unternehmen kann auch festlegen, dass eine solche Meldung erfolgen muss, wenn das Handheld für eine definierte Zeitspanne nicht auffindbar ist.

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.de.