0900er-Nummern vom Diensttelefon aus

Personalrat auf Abwegen - Astro-Hotlines angerufen

17.11.2010 von Renate Oettinger
Auch wenn die Personalratskollegen die Zustimmung zur fristlosen Entlassung verweigern - die Entlassung ist trotzdem rechtmäßig.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat die vom zuständigen Personalrat verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Personalratsmitglieds, das in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900er-Telefonnummern angerufen hat, ersetzt. Darauf verweist der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Vizepräsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf das am 02.03.2010 veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Mainz vom 02.02.2010, 5 K 1390/09.MZ.

Der Fall

Quelle: Fotolia, Photosani
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Das Personalratsmitglied war im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben berechtigt, die rechnerische und sachliche Richtigkeit von Rechnungen festzustellen. Über mehrere Monate verteilt führte es von Telefonapparaten anderer Bediensteter während deren Abwesenheit Telefonate mit Astro-Hotlines, Kartenlegern und ähnlichen Diensten mit 0900er-Zielnummern. Zur teilweisen Begleichung der Telefonkosten von mehr als 1.500 Euro nahm das Personalratsmitglied eine Zahlungsanweisung zulasten der Beschäftigungsbehörde vor.

Der Personalrat verweigerte die vom Dienststellenleiter beantragte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung unter anderem mit dem Hinweis, dass sein Mitglied wegen privater Schicksalsschläge und Belastungen überfordert gewesen sei und deshalb Zuspruch bei den Service-Hotlines gesucht habe. Daraufhin hat der Dienststellenleiter beim Verwaltungsgericht beantragt, die verweigerte Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Personalratsmitglied machte geltend, dass es infolge seiner Schicksalsschläge psychische Probleme habe. Die Telefonate seien untaugliche Selbsttherapieversuche gewesen. Das, so betont Klarmann, sah das Verwaltungsgericht Mainz jedoch anders und hat die Zustimmung zur Kündigung ersetzt.

Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht zumutbar

Dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zumutbar, nachdem das Personalratsmitglied über einen langen Zeitraum arbeitsvertragswidrig und zu seinem finanziellen Nachteil gehandelt habe. Insbesondere dass das Personalratsmitglied von seiner funktionsbedingten Möglichkeit, öffentliche Gelder zu veruntreuen, Gebrauch gemacht habe, habe das Vertrauensverhältnis des Arbeitsgebers zu ihm vollständig zerstört.

Das Personalratsmitglied sei trotz der geltend gemachten psychischen Ausnahmesituation in der Lage gewesen, sein Verhalten zielstrebig zu steuern und zu verschleiern. Anhaltspunkte dafür, dass es zwanghaft auf die Nutzung der Diensttelefone angewiesen gewesen sei, bestünden nicht. Klarmann empfiehlt, diese Grundsätze zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Vizepräsident, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Walkerdamm 1, 24103 Kiel, Tel.: 0431 9743030, E-Mail:j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de