DV und Recht

PC: Nachweis bei privater Nutzung

28.02.1997

MÜNCHEN (jlp) - Beantragt der Steuerpflichtige beim Finanzamt, daß die Aufwendungen für einen Computer als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, weil das Gerät nahezu ausschließlich beruflich genutzt wurde und die private Mitbenutzung nur von untergeordneter Bedeutung war, so hat er den Umfang der beruflichen und privaten Nutzung im einzelnen darzulegen und nachzuweisen.Bundesfinanzhof, Az.: VI R 40/95