BKA-Statistik

Online-Wirtschaftskriminalität vs. fehlende Unternehmens-Compliance

14.11.2011 von Johannes Klostermeier
Während die Wirtschaftskriminalität boomt, fehlt es in den Unternehmen an den nötigen Abwehrmaßnahmen. Hier sei die Corporate Compliance gefordert, sagen die Berater von Steria Mummert.

Wirtschaftskriminelle verlegen Straftaten zunehmend ins Internet. Das trifft viele Unternehmen auf dem falschen Fuß. Drauf verweisen die Unternehmensberater von Steria Mummert Consuluting in ihrem Managementkompass Corporate Governance. Die Zahl der Fälle, in denen Täter online vorgingen, stieg im vergangenen Jahr um 190 Prozent. Das sind die Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden.

Ein wichtiger Grund für diese Entwicklung sei, so Steria Mummert, die zunehmende Vernetzung von Kundenzugängen mit Unternehmensanwendungen. Die mit Internetschnittstellen und mobilen Apps verbundenen Risiken würden von der Unternehmensführung häufig unterschätzt. So verfügten beispielsweise bisher nur knapp 60 Prozent der Unternehmen über verbindliche Corporate Governance-Regeln zur Einhaltung von Gesetzen.

Aktuelle BKA-Zahlen geben Anlass zur Sorge. Die Online-Kriminalität boomt.
Foto: BKA

Die jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamts zur Wirtschaftskriminalität unterstrichen, so die Berater, den akuten Handlungsbedarf für die Bekämpfung von Betrug und sonstigen strafbaren Handlungen in den Unternehmen. Das gelte zudem für die Kontrolle interner Prozesse und die Einhaltung staatlicher Gesetze gleichermaßen.

Derzeit verfügten aber nur 58 Prozent der Firmen über Leitlinien, die eine Berücksichtigung staatlicher Regeln sicherstellen. „Schriftlich fixierte Normen sind eine unverzichtbare Basis, die Compliance so lückenlos wie möglich umsetzen zu können“, sagt dazu Martin Stolberg, Compliance-Experte bei Steria Mummert.

Schriftlich niedergelegte Leitlinien sind für die schlüssige Lagebewertung unabdingbar

„Im Banken- und Versicherungssektor sind die Unternehmen beispielsweise im Zuge der jüngsten Gesetzesnovellen gefordert, eine Vielzahl neuer Vorgaben zu implementieren. Das reicht von der Forderung, Kundenbeziehungen künftig noch genauer zu analysieren über die Bewertung interner Angriffspunkte bis hin zur Zusammenführung von Geldwäsche- und Betrugspräventionsstellen. Ohne schriftlich niedergelegte Leitlinien wird eine schlüssige Compliance-Lagebewertung in den Unternehmen nicht gelingen.“

Vor allem im Handel fehlt es an festgelegten Compliance-Regeln.
Foto: www.televisionbroadcast.com

Aufgeschlüsselt nach Branchen fehlt es den Beratern zufolge vor allem im Handel an verbindlich festgelegten Regeln zur Compliance mit Gesetzen. Nur 40 Prozent verfügen über schriftlich niedergelegte Standards. Bei Transport und Logistik sind es 49 Prozent – in der Energie- und Wasserversorgung immerhin 70 Prozent.

Der Managementkompass Corporate Governance von Steria Mummert Consulting basiert auf einer Online-Befragung zum Thema „Corporate Governance“. Dazu wurden 350 Fach- und Führungskräfte großer und mittelständischer Unternehmen (ab 100 Mitarbeiter) verschiedener Branchen im Juli 2011 befragt.