Wenn die Firma schlecht läuft

Nutzungsentzug beim Firmenwagen

01.03.2012 von Renate Oettinger
Dr. Christian Salzbrunn nennt Einzelheiten zum Widerruf einer Dienstwagenüberlassung aus wirtschaftlichen Gründen.

Viele Arbeitnehmer dürfen die ihnen vom Arbeitgeber überlassenen Dienstfahrzeuge auch zu privaten Zwecken nutzen. Diese private Nutzungsmöglichkeit ist damit Teil des vom Arbeitgeber zu zahlenden Gehalts, des dem Arbeitnehmer in Form einer Sachvergütung gewährt wird. Verlangt nun ein Arbeitgeber die vorzeitige Rückgabe des Dienstfahrzeugs, greift er damit automatisch einseitig in das bestehende Gehaltsgefüge ein.

Auch wenn's schwer fällt, sich von Ihrem liebgewonnenen Dienstwagen wieder zu trennen: manchmal hat Ihr Arbeitgeber das Recht dazu.
Foto: Fotolia, Birgit Brandlhuber

Um eine Rechtsgrundlage für den Nutzungsentzug zu schaffen, werden in vielen Arbeits- bzw. Dienstwagenüberlassungsverträgen regelmäßig Klauseln aufgenommen, die eine Widerrufsmöglichkeit der Dienstwagennutzung zugunsten des Arbeitgebers vorsehen.

Streitpunkt Widerrufsklausel

Es dürfte nachvollziehbar sein, dass solche Widerrufsklauseln immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind, weil sich viele Arbeitnehmer gegen einen solchen Nutzungsentzug und der damit verbundenen Gehaltsreduzierung zur Wehr setzen. In einem Urteil vom 19.12.2006 hatte das BAG im Hinblick auf diese Rechtsfrage bereits entschieden, dass ein Widerrufsvorbehalt bei einer Dienstwagenüberlassung unwirksam ist, wenn er aus beliebigen Gründen jederzeit erfolgen kann.

Der Widerrufsgrund - so die BAG-Richter - müsse vielmehr an einen Sachgrund gebunden sein, dessen Voraussetzungen und Umfang in der vertraglichen Regelung möglichst konkret beschrieben werden müssten. Zumindest sei die Richtung anzugeben werden, "aus der der Widerruf möglich sein solle" (BAG, Urteil vom 19.12.2006, Az.: 9 AZR 294/06).

Als Reaktion auf dieses Urteil wurden daher in zahlreichen Arbeits- und Dienstwagenüberlassungsverträgen solche Widerrufsklauseln dahingehend verändert, dass der Arbeitgeber die Überlassung des Firmenwagens an den Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen kann. Man erhoffte sich, damit die Vorgaben des BAG aus dem Urteil aus dem Jahr 2006 umgesetzt zu haben.

Die "weiterentwickelten" Widerrufsklauseln

Nun hatte das BAG in einem Urteil vom 13.04.2010 über die "weiterentwickelten" Widerrufsklauseln zu befinden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Einer Vertriebsmitarbeiterin wurde von ihrem Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, das sie nach der Dienstwagenüberlassungsvereinbarung auch privat nutzen durfte.

In dieser Vereinbarung war geregelt, dass der Arbeitgeber die Gebrauchsüberlassung aus "wirtschaftlichen Gründen widerrufen kann". Dies sollte wiederum "durch geeignete jährliche Maßnahmen" sichergestellt werden. Anstatt der zuvor prognostizierten 49.500 km Jahresfahrleistung fuhr die Mitarbeiterin tatsächlich aber nur rund 29.450 km im Jahr. Der Arbeitgeber widerrief die Überlassung des Dienstwagens mit der Begründung, dass die vergleichsweise geringe Nutzung des Dienstwagens unwirtschaftlich sei.

Top-Dienstwagen 2011
Einen Mercedes der S-Klasse....
...fahren nur 2,7 Prozent der Geschäftsführer. Die größte Limousine von Mercedes gibt es ab einem Listenpreis von 78.718,50 Euro.
Einen Audi A8 .....
fahren 2,9 Prozent der Geschäftsführer. Die größte Audi-Limousine gibt es ab einem Listenpreis von 81.100 Euro.
Einen BMW 3er ....
...fahren nur 5,2 Prozent der Geschäftsführer. Der Listenpreis beginnt ab 28.900 Euro.
Die Mercedes C-Klasse....
...ist für neun Prozent der Geschäftsführer eine gute Alternative. Die C-Klasse ist ab 39.121 Euro zu haben.
Ein Audi A6 ....
...bevorzugen 13, 2 Prozent der Geschäftsführer als Dienstwagen. Er ist für einen Listenpreis ab 42.050 Euro zu haben.
Die E-Klasse von Mercedes...
...kostet ab E-Klasse ab 53.996 Euro. Sie gehört zu den zwei beliebtesten Firmenwagen der Chefs. Sie fahren 29 Prozent von ihnen.
Das liebste Auto des Chefs...
...ist der 5er BMW. Über 31 Prozent der Geschäftsführer fahren den 5er. Listenpreis: ab 42.100 Euro.
Gesamtverkaufsleiter...
...stehen den IT-Bossen in fast nichts nach - zumindest was die Firmenautos angeht.
Ein 5er BMW...
ist auch das bevorzugte Auto von 29 Prozent der Vertriebschefs.
Die Mercedes E-Klasse...
..steht bei den Vertriebschefs an zweiter Stelle, gefolgt von einem...
...Audi A6,
den immer noch fast 15 Prozent aller Gesamtverkaufsleiter fahren.
Den kleineren Audi A4...
haben dagegen nicht einmal fünf Prozent der Vertriebschefs. Listenpreis: ab 29.500 Euro
Regionalverkaufsleiter..
...geben sich mit einer Nummer kleiner als ihre Chefs zufrieden.
Sie fahren am häufigsten den 3er BMW.
Die C-Klasse von Mercedes...
ist für 14 Prozent der Regionalverkaufsleiter eine gute Alternative.
Der Audi A6...
..ist für 13,2 Prozent der Regionalverkaufsleiter die richtige Alternative.
Einen 5er BMW....
...fahren immerhin noch 13 Prozent aller Regionalverkaufsleiter.
Vertriebsbeauftragte...
...fahren am liebsten...
...einen 3er BMW ( 24 Prozent)
...oder...
einen Audi Audi A4 (20 Prozent).
Einen VW Passat ...
..fahren noch 14,4 Prozent der Vertriebsbeauftragten.
Den Opel Insignia...
nehmen dagegen nur 7,7 Prozent der Vertriebler. Listenpreis: ab 23.330 Euro
Auch der Ford Mondeo...
..ist unter Vertrieblern weniger beliebt ( 6,9 Prozent)
Einen VW Touran als Dienstwagen...
...haben auch nur drei Prozent aller Vertriebler.
Der 3er BMW dagegen...
ist unter Field Application Ingenieuren und Kundendienstleistern die absolute Nummer eins im Dienstwagen-Ranking 2011.

Klausel ist unwirksam

Hiergegen klagte die Vertriebsmitarbeiterin und bekam vom BAG in letzter Instanz Recht. Denn die Richter befanden die streitgegenständliche Klausel für unwirksam. Nach ihrer Ansicht verstoße eine Klausel, nach der eine Leistung aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden könne, gegen § 308 Nr. 4 BGB i. V. m. § 307 Abs. 1 BGB.

Ein Arbeitnehmer sei durch eine solche Klausel unzumutbar beeinträchtigt, da er nicht erkennen könne, wann ein Arbeitgeber derartige wirtschaftliche Gründe als gegeben ansehe und damit den Dienstwagen und die Möglichkeit zur privaten Fahrzeugnutzung wieder herauszuverlangen könne. Denn es müsse immer gewährleistet sein, dass ein Arbeitnehmer sich im Vorfeld konkret darauf einstellen kann, was auf ihn zukommen kann.

Da im vorliegenden Fall für den Widerruf der Nutzung in der Klausel keine weiteren konkreten Kriterien benannt waren, konnte sich die Vertriebsmitarbeiterin nach Ansicht der Richter gerade nicht darauf einstellen, unter welchen genauen Bedingungen ein solcher Widerruf erfolgen würde. Der Arbeitgeber hatte vielmehr die Möglichkeit, faktisch einseitig in das Austauschverhältnis einzugreifen und dessen (Gehalts)-Bedingungen zu verändern. Eine solche Beeinträchtigung erkannten die Richter für den Arbeitnehmer als unzumutbar (BAG, Urteil vom 13.04.2010, Az.: 9 AZR 113/09).

Das BAG erschwert mit dieser neuen Entscheidung eine sachgerechte Formulierung von solchen Widerrufsvorbehalten in erheblicher Weise. Es wird damit erforderlich, die einzelnen Gründe, die zum Widerruf berechtigen sollen, im Vertragstext so konkret wie möglich aufzuführen.

Andererseits ist es äußerst schwierig, alle potenziellen Gründe im Vorfeld genau vorherzusehen, so dass bei einer einzelnen Aufzählung aller Widerrufsgründe ein entscheidender Grund auch mal außer Betracht geraten kann, wodurch dann ein Widerruf unter Umständen letztlich wieder versagt bleibt.

Alternative: Betriebsvereinbarung

Immerhin lässt das BAG in seiner Urteilsbegründung im Wege der Zurückverweisung des Verfahrens an die Vorinstanz durchaus eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für solche Sachverhalte durchblicken: Betriebsvereinbarungen unterliegen nicht den strengen Regeln der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, sondern nur vorformulierte Bedingungen in Arbeitsverträgen.

Besteht in einem Unternehmen also ein Betriebsrat, so kann zu dem Thema "Dienstwagenüberlassung" unter Umständen auch eine Betriebsvereinbarung getroffen werden, in der flexiblere Widerrufsvorbehalte als in Arbeitsverträgen bzw. Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen verwendet werden können.

Kontakt:

Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf. Tel.: 0211 1752089-0, E-Mail: info@ra-salzbrunn.de, Internet: www.ra-salzbrunn.de

Die beliebtesten Dienstwagen 2010
Ford Mondeo
Das obere Management fährt ihn gar nicht, das mittlere Management nimmt ihn auch eher selten. Selbst für die Service Ingenieure ist ein Ford Mondeo nur in 8,5 Prozent der Fälle eine gute Alternative. Das ergab der aktuelle Gehaltsvergleich der Unternehmensberatung Interconsult, die 11.500 Positionen in 104 Hightech-Firmen auswertete.
VW Passat Kombi
Während Kombis im oberen Management verpönt sind, sind sie bei Service-Ingenieuren und Kundendienstleitern am häufigsten im Einsatz. Mehr als jeder Vierte von ihnen fährt einen VW Passat oder Golf-Kombi.
Mercedes S-Klasse
Big ist beautiful, but expensive, Teil 1: Bei einem Listenpreis ab 73.720 Euro fahren nur 2,9 Prozent aller Geschäftsführer die größte Mercedes-Limousine.
Audi A8
Big ist beautiful, but expensive, Teil 2: Bei einem Netto-Listenpreis ab 75.042 Euro fahren nur 3,1 Prozent aller Geschäftsführer die größte Audi-Limousine.
3er BMW
Ob Regionalverkaufsleiter oder Vertriebsingenieur, alle schwören auf einen 3er BMW. Während unter diesen Berufsgruppen das 3er-Modell der beliebteste Firmenwagen ist, fahren ihn nur fünf Prozent der Geschäftsführer.
Mercedes C-Klasse
Die deutschen Autohersteller haben die Nase vorn, was das Geschäft mit Firmenwägen betrifft. Auf Platz vier des Rankings findet sich die C-Klasse von Mercedes, die fast neun Prozent der Geschäftsführer fahren. Auch bei Gesamt- und Regionalverkaufsleitern sowie Vertriebsbeauftragten findet sich dieser Mercedes unter den fünf beliebtesten Dienstwägen.
Audi A6
Der Audi A6 ist nicht nur bei Geschäftsführern (12,1 Prozent) und Vertriebschefs (15,4 Prozent) beliebt, sondern auch bei Regionalverkaufsleitern, die nach dem 3er BMW vor allem den zweitgrößten Audi fahren.
Mercedes E-Klasse
Auf Platz zwei des Rankings schaffte es die E-Klasse vom Mercedes, die 28,1 Prozent aller Geschäftsführer und 19,1 Prozent aller Gesamtverkaufsleiter fahren. War früher die E-Klasse nur den Bossen vorbehalten, fahren auch mittlerweile einige Regionalverkaufsleiter und Vertrieblern ohne Leitungsfunktion die E-Klasse.
5er BMW
Auch für die Hightechindustrie gilt: Je größer der Wagen, desto höher die Stellung. Mit einem 5er BMW fahren die Geschäftsführer und Vertriebsbosse der IT- und Elektronikhersteller am liebsten vor. Jeder Dritte von ihnen bevorzugt dieses BMW-Modell.