Neue Gesetzgebung zu Preisangaben bei Infodiensten

31.08.2007
Ab dem 1. September gelten neue Regeln für Auskunftsdienste, Premium-SMS und andere Mehrwertdienste in der Telekommunikation. So müssen die Kosten nicht nur in der Werbung angezeigt werden, eine Mitteilung über die Preise erfolgt künftig auch vor Gesprächsbeginn oder der Nutzung von SMS-Services.

Ab dem 1. September gelten neue Regeln für Infodienste in der Telekommunikation. Für Auskunftsdienste, Info-SMS und andere Mehrwertdienste hat der Gesetzgeber die obligatorischen Preisangaben neu definiert. Bei telefonischen Auskunftsdiensten werden die Kosten künftig in der Werbung und zu Gesprächsbeginn genannt.

Für SMS-Dienste ab 2 Euro je Nachricht gelten strengere amtliche Auflagen: Hier müssen Kunden eine Vorab-Nachricht mit nochmaliger Preisangabe bekommen und diese bestätigen. "In manchen Fällen wird die Nutzung innovativer Services umständlicher", kommentiert BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. "Unter dem Strich hat die Bundesregierung aber eine praktikable Lösung gefunden." Die Call-by-Call-Verbindungen bleiben, wie von BITKOM gefordert, von weiteren Auflagen verschont.

Für Premium-Dienste mit 0900-Nummern gilt ein Höchstpreis von drei Euro je Minute, nach einer Stunde wird die Verbindung getrennt. Bei einem zeitunabhängigen Tarif darf der Service maximal 30 Euro kosten. 0900-Nummern werden etwa für Börsen-Services, Rechtsberatung und zur Abrechnung im Internet genutzt.

Infodienste wie die Telefonauskunft müssen ab 2 Euro je Minute ihre Kosten vor Gesprächsbeginn nochmals ansagen. Das trifft auf Nummern zu, die mit 118 oder 012 beginnen, sowie auf manche Mobilfunk-Sprachdienste. Auch bei zeitunabhängigen Tarifen ab 2 Euro werden die Kosten am Anfang der Verbindung genannt. Für 0180-Hotlines gilt die Ansagepflicht nicht, sie kosten höchstens 20 Cent je Minute aus dem Telekom-Festnetz. Ihre Kosten müssen jedoch in Werbematerialien genannt werden.

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