Den Kantonen zur Verwendung empfohlen:

Mustergesetz für den Datenschutz

22.04.1983

BERN (sg) - Ein kantonales Muster-Datenschutzgesetz für den öffentlichen Bereich leitete ein Expertenausschuß der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren den Kantonen zur Prüfung zu. Der Entwurf lehnt sich an die Gesetzesentwürfe an, die in gleicher Sache auf Bundesebene vorbereitet werden.

Dem Gesetz sollen die Organe des Kantons, der Gemeinden, der anderen öffentlichen Körperschaften und der öffentlich-rechtlichen Anstalten unterstellt werden. Der Entwurf gilt auch für private Personen und Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, Personendaten sollen künftig nur dann bearbeitet werden, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht oder die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe sonst nicht möglich wäre.

Die Notwendigkeit einer speziellen kantonalen Regelung für den Datenschutz ergibt sich vor allem dadurch, daß gerade in den Kantonen viele Daten aus dem persönlichen Bereich verarbeitet werden. Den Konventionen des Europarates entsprechend gelten als besonders schätzenswerte Personendaten alle Angaben über die religiöse, weltanschauliche und politische Ansicht oder Betätigung, den persönlichen Geheimbereich, den seelichen, geistigen oder körperlichen Zustand sowie über Straftaten und die dafür verhängten Strafen.