Berufungsverfahren

Microsoft will US-Behörden weiter keine Daten aus Europa geben

01.09.2014
Microsoft weigert sich weiterhin, E-Mails seiner Kunden aus Europa an US-Behörden herauszugeben und setzt in einem aktuellen Fall auf ein Berufungsverfahren.

"Wir werden E-Mails nicht übergeben", erklärte ein Microsoft-Sprecher am Montag. "Dieser Fall wird vor das Berufungsgericht gehen." Es gehe jetzt darum, das geeignete Verfahren zu finden, um die Problematik zu klären. Ein amerikanisches Bezirksgericht fordert aktuell von dem Unternehmen, E-Mails und gespeicherte Dokumente eines seiner Kunden herauszugeben, die in einem Datenzentrum in Dublin lagern. Es bezieht sich dabei auf amerikanische Gesetze und betrachtet Microsoft grenzübergreifend als Betreiber der Dienste. Eine entsprechende Anordnung war zunächst ausgesetzt worden, das Gericht hob die Sperre aber vergangene Woche auf (PDF-Link), wie das "Wall Street Journal" berichtete. Das Verfahren soll nun am kommenden Freitag fortgesetzt werden.

Die US-Regierung habe nicht das Recht, den Inhalt von außerhalb der USA gespeicherten E-Mails zu durchsuchen, betonte Microsoft-Justiziar David Howard in einem Blogpost bereits im April. Microsoft und die den Konzern unterstützenden IT-Unternehmen wie Cisco und Apple (PDF-Link) haben ein maßgebliches Interesse daran, ihren Kunden Datensicherheit auch vor direktem Zugriff der US-Behörden zu garantieren. Das sogenannte Cloud-Geschäft ist derzeit eines der wesentlichen Umsatztreiber in der Branche. Sollten europäische Kunden aus Sorge um die Sicherheit ihrer Daten vor amerikanischen Anbietern den Rücken kehren, hätten diese ein massives Problem. (dpa/tc)

EU-Datenschutzreform 2014: Die zehn wichtigsten Änderungen
Ein Gesetz für alle
EU-weit gelten die gleichen Datenschutzregeln. Das bedeutet auch eine gestiegene Verantwortung und Haftung für alle, die persönliche Daten verarbeiten.
"Recht auf Vergessen"
Wollen Nutzer ihre Daten nicht weiter verarbeitet sehen, werden diese gelöscht - vorausgesetzt, es spricht aus juristischer Sicht nichts dagegen.
"Opt-in" statt "Opt-out"
Sollen persönliche Daten verabeitet werden, müssen Nutzer aktiv zustimmen (und nicht aktiv widersprechen wie bisher).
Recht auf Transparenz
Nutzer haben ein Recht auf Transparenz - sie dürfen erfahren, welche Daten über sie gesammelt und wie diese verarbeitet werden.
Zugang und Portabilität
Der Zugang zu den bei Dritten über einen selbst gespeicherten Daten soll einfacher möglich sein. Zudem ist die Dartenportabilität zu gewährleisten - also sicherzustellen, dass persönliche Informationen leichter von einem Dienstanbieter zu einem anderen übertragen werden können.
Schnellere Meldung
Tritt ein Datenverlust auf, müssen Unternehmen und Organisationen im Regelfall binnen 24 Stunden, mindestens aber so schnell wie möglich ihrer behördlichen Meldepflicht nachkommen.
Weniger Behördenchaos
Unternehmen müssen sich nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde auseinandersetzen - und zwar dort, wo sie ihren Hauptsitz haben.
Grenzübergreifend
Privatanwender dürfen jeden Fall von Datenmissbrauch an ihre nationale Aufsichtsbehörde melden - selbst dann, wenn die betroffenen Daten im Ausland verarbeitet wurden.
Erweiterter Geltungsbereich
Die EU-Richtlinie gilt auch für Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sobald sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder auch nur Online-Marktforschung unter EU-Bürgern betreiben.
Höhere Bußgelder
Verstößt ein Unternehmen gegen die Datenschutzbestimmungen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Bürokratieabbau
Administrative Umstände wie Meldepflichten für Unternehmen, die persönliche Daten verarbeiten, entfallen.
Erst ab 16
Die rechtswirksame Anmeldung bei Internetnetservices wie Facebook oder Instagr.am soll Jugendlichen im Regelfall erst ab 16 Jahren möglich sein - weil sie erst ab diesem Lebensalter eine gültige Einwilligung in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten geben können. Nationale Gesetze sollen laut Datenschutzverordnung hier aber Ausnahmen möglich machen.
Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden
Nationale Datenschutzbehörden werden in ihren Kompetenzen gestärkt, so dass sie die neuen EU-Regeln besser umsetzen können. Unter anderem dürfen sie einzelnen Unternehmen verbieten, Daten zu verarbeiten. können bestimmte Datenflüsse stoppen und Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die bis zu zwei Prozent der jeweiligen weltweiten Jahreseinkünfte betragen. Darüber hinaus dürfen sie Gerichtsverfahren in Datenschutzfragen anstrengen. <br /><br />(Quelle: Forrester Research)