Microsoft will Chaos der ERP-Wartungsverträge ordnen

19.07.2006
Ab 1. August gelten neue Wartungskonditionen für Kunden der ERP-Lösungen "Dynamics NAV" und "Dynamics AX". Microsoft will so Ordnung in den Wildwuchs an Wartungsverträgen bringen.

Heute zahlen Anwender zwischen zehn und 20 Prozent an Wartungsgebühr. Künftig gibt es einen einheitlichen Satz von 16 Prozent. Diese Festlegung betrifft allerdings nur die Forderungen Microsofts an die Partner; es bleibt nämlich dabei, dass der indirekte Vertrieb die vom Kunden zu zahlende Summe festlegt, da dies von den jeweils vom Käufer in Anspruch genommenen Dienstleistungen abhängt. Trotzdem vereinfache sich laut Hersteller mit der neuen Regelung die Wartung, da der Softwarekonzern bislang keinen einheitlichen Prozentsatz festgelegt hatte.

Über die Zeit sollen Bestandskunden an die neuen Vertragskonditionen herangeführt werden. Dies betrifft nicht nur die Gebühren, sondern auch die Leistungen. Einzelheiten müssen die Landesgesellschaften jedoch noch festlegen.

Für Neukunden gelten die neuen Wartungsrichtlinien ab 1. August. Dann tritt auch das bereits angekündigte neue Lizenzmodell in Kraft (siehe auch Microsoft will seine Lizenzmodelle für Business-Lösungen vereinfachen und Analyst: Microsofts ERP-Lizenzmodell kommt kleinen Firmen zugute).

Zu den zusätzlichen Angeboten im Wartungskonzept zählen Online-Trainings für Anwender, die es bis dato nur optional gab. Noch wichtiger ist aus Sicht des Herstellers jedoch die rechtliche Stellung des Wartungsvertrags: "Bisher bestand keine Rechtssicherheit bezüglich des Upgrades für das Standardprodukts", so ein Microsoft-Sprecher. Ein Vertragsverhältnis bestand nur zwischen Kunde und Partner. "Theoretisch konnte der Partner einen Wartungsvertrag mit dem Kunden vereinbaren, ohne dies an Microsoft zu melden." In diesem Fall hätte der ERP-Nutzer keinen Anspruch auf Upgrades gehabt.

Nach neuem Statut schließe der ERP-Käufer einen Wartungsvertrag direkt mit Microsoft, der Partner erhalte dafür eine Provision. Zusätzlich gibt es einen Dienstleistungsvertrag zwischen Partner und Kunde, der etwa eine Hotline rund um die Uhr sowie besondere Services für Branchenlösungen umfassen kann. (fn)