"Cold Calling"

Mehr Schutz vor lästigen Werbeanrufen - Bundestag stimmt für Strafen

27.03.2009
Die Verbraucher bekommen mehr Rechte im Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass Kunden aus Verträgen leichter wieder aussteigen können.

Wer gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung - im Insiderjargon "Cold Calling" - verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50 000 Euro rechnen. Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10.000 Euro Geldbuße. "Heute ist ein guter Tag für die Verbraucher", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Gesetz geht allerdings Linken, Grünen und Verbraucherschützern nicht weit genug. Die Länder scheiterten vorerst mit der Forderung, dass es für Verträge per Telefon eine schriftliche Bestätigung geben muss.

Die Verbraucher sollen künftig auch bei Zeitungs- und Zeitschriften-Verträgen, Wett- und Lotto-Angeboten ein Widerrufsrecht bekommen. Für Festnetz- oder Handy-Verträge galt dieses Recht bisher schon, es erlosch aber nach Darstellung des Justizministeriums, wenn die Umsetzung des Vertrags begann. Nun erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde auch gezahlt hat. Die Frist, um einen Vertrag rückgängig zu machen, beträgt grundsätzlich zwei Wochen - wenn der Anbieter den Kunden vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht schriftlich informiert hat - im Fall von Werbeanrufen aber einen Monat.

Das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet soll erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden. Die Regelungen müssen noch den Bundesrat passieren, die Länder haben aber kein formales Zustimmungsrecht.

Die FDP sprach sich für das Gesetz aus. "Es ist gut, dass wir jetzt diese Lücken im Recht schließen", sagte die FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Grünen lehnten den Entwurf ab und verlangten eine schriftliche Bestätigung bei telefonisch geschlossenen Verträgen. Die Linke enthielt sich. Sie forderte höhere Geldbußen und ebenfalls eine Unterschrift bei Verträgen per Telefon.

Die Verbraucherzentralen sprachen von einem Teilerfolg, weil auch künftig am Telefon abgeschlossene Verträge ohne schriftliche Bestätigung gültig seien. Der Hightech-Verband BITKOM wertete die Regeln grundsätzlich positiv. "Telefonanrufe dürfen als Marketing- und Service-Instrument nicht durch 'schwarze Schafe' in Verruf geraten", sagte Verbandspräsident August-Wilhelm Scheer.

Zypries lehnte eine schriftliche Bestätigung für mündlich geschlossene Verträge ab. Dies würde "den Verbrauchern Steine statt Brot" geben, weil es einen Streit geben könne, wer wen angerufen habe. Die CDU-Verbraucherpolitikerin Julia Klöckner sagte, die Union habe die Gesetzespläne wegen dieses Punktes nicht scheitern lassen wollen. Baden-Württembergs Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) beharrte auf der Forderung der Länder. Er warf Zypries Arroganz vor. "Das Verbraucherrecht wird durch diese Lösung nicht berücksichtigt."

Handy-Gebühren für 0180-Nummern gedeckelt

Außerdem werden Anrufe mit dem Handy bei 0180-Nummern preiswerter. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend, dass künftig maximal 42 Cent pro Minute verlangt werden dürfen sowie höchstens 60 Cent je Anruf. Ursprünglich waren sogar 28 Cent pro Minute und 40 Cent je Anruf vorgesehen. Diese Obergrenzen wurden nach Protesten von Mobilfunkanbietern aber noch einmal angehoben.

Telefonnummern mit einer 0180-Vorwahl werden vor allem für Kundenanfragen bei Unternehmen und Behörden genutzt. Wer dort mit dem Handy anruft, muss bislang mit Minutenpreise zwischen 69 und 87 Cent rechnen. Für Anrufe aus dem Festnetz gilt hingegen schon seit längerem eine Obergrenze von 14 Cent pro Minute und von 20 Cent je Anruf. (dpa/tc)