Neue Gerichtsurteile

Mehr IT-Freelancer werden als Freiberufler anerkannt

14.07.2010
Der Bundesfinanzhof stellt IT-Autodidakten mit Informatikern gleich und lässt sie als Freiberufler zu.

Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen und dem Finanzamt nur eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung vorlegen. Die Umsatzsteuer, die ein Freiberufler zahlen muss, richtet sich nach den wirklich vereinnahmten Entgelten. Kein Wunder, dass viele Selbständige den Status eines Freiberuflers anstreben, doch die gesetzlichen Regelungen sind schwammig, die Handhabung bei den Finanzämtern oft rigide.

In der IT-Branche ging bislang der Diplom-Informatiker, der Software programmiert, als Freiberufler durch, die große Schar der Systemadministratoren oder freien IT-Projektleiter, die ihr Wissen abseits klassischer Studiengänge erworben haben, jedoch nicht.

Drei neue Urteile: IT-Autodidakten werden als Freiberufler anerkannt

Neue Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) erweitern jetzt die Auslegung, welche IT-Tätigkeit als freier Beruf anerkannt wird:

Was sollten Betroffene tun?

Alle, die ihre selbständige Tätigkeit in den Präzedenzurteilen wiedererkennen, sollten ihrem Finanzamt mitteilen, dass sie als Freiberufler eingestuften werden möchten. Sie sollten ihre Tätigkeiten schildern und Belege (etwa Rechnungen) einreichen. Folgt das Finanzamt der Darlegung, werden alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide geändert und die Gewerbesteuerbescheide aufgehoben.

Doch Vorsicht: Fällt die Gewerbesteuer weg, steigt die Einkommensteuer und dies kann teils erhebliche Nachzahlungsforderungen auslösen, auf die jeder Betroffene vorbereitet sein sollte.

Mehr Informationen zum Thema freie Berufe versus Gewerbe hat das Online-Steuerbüro steuerberaten.de in einem kostenlosen PDF. Hier gehts zum PDF-Download.