Kündigung wegen privaten Surfens am Arbeitsplatz rechtskräftig

06.05.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in letzter Instanz die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der während der Arbeitszeit zum einen pornografische Dateien auf seinen Büro-PC herunter geladen und außerdem eine Web-Seite erotischen Inhalts vom gleichen Rechner aus gepflegt hatte. Der Beklagte hatte zuvor betriebliche Richtlinien unterzeichnet, die die private Nutzung des Netzzugangs ausdrücklich untersagten. (tc)