Kündigung wegen Flatrate-Nutzung: Verbraucherzentrale verklagt Arcor

15.04.2008
Eine Flatrate verspricht dem Wortsinn nach unbegrenztes Telefonieren oder Surfen. Einige Netzbetreiber sehen das jedoch anders und kündigen ihren Vielnutzern wegen unüblichen Gebrauchs ihres Pauschaltarifs. Dagegen wehrt sich jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen.

Die Kündigungswelle bei Flatrateverträgen in den vergangenen Wochen führt zur ersten Gegenwehr. Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat jetzt den Festnetzanbieter Arcor verklagt, weil dieser Flatrate-Kunden wegen unüblicher Nutzung kündigte. "Wir haben einige Beschwerden von Verbrauchern bekommen", sagt Theo Wolsing, Sprecher der Verbraucherzentrale. Bei den Betroffenen handele es sich um Kunden, die mehr als 50 Stunden im Monat telefoniert haben - privat und nicht geschäftlich. "Wenn man Familie im Ausland hat, geht das schnell." Die Beschwerden richteten sich dabei auch gegen Wettbewerber wie E-Plus. Das Unternehmen hatte sich in der Vergangenheit ebenfalls von Flatrate-Nutzern mit besonders hohem Datenaufkommen getrennt

Eine Flatrate verspricht dem Wortsinn nach unbegrenztes Telefonieren oder Surfen. Doch auch Vieltelefonierer und Dauersurfer mit einem solchen Pauschaltarif müssen damit rechnen, dass ihr Anbieter wegen übermäßiger Nutzung den Vertrag kündigt. Dabei stützen sich die Provider auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wie genau die unübliche, sprich übermäßige Nutzung aussieht, lasse sich dabei nicht sagen. "Das ist ein dehnbarer Begriff.", so Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel.

Arcor schließt in seinen Geschäftsbedingungen eine gewerbliche Nutzung bei bestimmten Tarifen aus. Diese gewerbliche Nutzung glaubt der Anbieter laut Pressesprecher Michael Peter anhand des Anwendungsverhaltens seiner Kunden erkennen zu können. Was genau für den Provider zu viel ist, verrät Arcor allerdings nicht. Arcor hat in jüngster Vergangenheit vor allem Kunden angeschrieben, die eine Flatrate-Option für Telefonate ins Ausland gebucht und davon nach Ansicht des Unternehmen zu intensiv Gebrauch gemacht haben.

Der Rechtsanwalt Jürgen Weinknecht aus Itzehoe sieht das Vorgehen ohnehin keptisch: "In den AGB auf der Website finde ich keine Einschränkungen hinsichtlich der gewerblichen Nutzung, sagt der Jurist. Laut Weinknecht wäre es unter anderem deshalb für das Unternehmen nicht besonders aussichtsreich, sich in einem Rechtsstreit auf die Vertragsbedingungen berufen zu wollen. Das wird man bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gerne hören.

Jürgen Weinknecht rät Betroffenen, eine entsprechende Kündigung nicht einfach hinzunehmen: "Sie sollten der Kündigung beziehungsweise der Kündigungsdrohung schriftlich widersprechen. Weisen Sie darauf hin, dass eine geschäftliche Nutzung durch die AGB nicht ausgeschlossen wird", rät der Jurist.

Derweil hat auch der Mobilfunk- und DSL-Discounter Congstar einigen Flatrate-Kunden gekündigt. Über die Beweggründe wird in der Online-Welt reichlich spekuliert, die Telekom-Tochter selbst macht zu den Gründen keine Angaben. Das sei auch nicht nötig, so Weinknecht, wenn es wie bei Congstar keine Mindestvertragslaufzeit gebe und fristgerecht gekündigt werde. Manche Verbraucherschützer vermuten jedoch auch hinter diesem Vorgehen eine Masche: Die Provider werben mit einer Flatrate, schmeißen dann aber zu teure Kunden raus.

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