Keine schnelle Fusion von T-Online und Deutscher Telekom

29.11.2005
Die Verschmelzung von T-Online auf den Mutterkonzern Deutsche Telekom wird sich weiter verzögern. Das Landgericht Darmstadt wies eine Klage von T-Online auf einen sofortigen Vollzug der Fusion zurück.

Der Antrag werde als unbegründet zurückgewiesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Emmenthal. "Wir prüfen nun die Entscheidung des Landgerichts und werden uns dann dazu äußern", sagte ein T-Online-Sprecher.

Bislang konnte die Entscheidung der Hauptversammlung nicht umgesetzt werden, weil dagegen Klagen zahlreicher Kleinaktionäre anhängig sind. T-Online hatte auf den Vollzug des Fusionsbeschlusses vom vergangenen April geklagt und wollte damit eine sofortige Eintragung in das Handelsregister ereichen.

Die T-Online AG kann Beschwerde gegen die Entscheidung der Darmstädter Behörde einlegen. "Ich gehe davon aus, dass T-Online dies tun wird", sagte Peter Dreier, der zwei Fusionsgegner sowie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in dem Verfahren vertritt. Die Fusion werde auf jeden Fall nicht mehr in diesem Jahr und hoffentlich auch nicht 2006 stattfinden. "Ich bin sehr zufrieden über den Beschluss." Allerdings sei dies nur ein Etappensieg. Die Telekom wollte die Übernahme des größten Internetanbieters Europas eigentlich in diesem Jahr abschließen.

Die Aktionäre von T-Online hatten auf der Hauptversammlung mit knapp 99,5 Prozent für die Wiedereingliederung in den Mutterkonzern gestimmt. Allerdings sind bei dem Landgericht Frankfurt mehrere Tausend Klagen gegen die Fusion anhängig. Anwalt Dreier sieht die Chance für das Verfahren in Frankfurt nun verbessert. "Es spricht nun einiges für uns", sagte er.

Die Deutsche Telekom will mit der Wiedereingliederung von T-Online ihr Festnetz stärken. Der Konzern hatte zum Jahreswechsel seine Vier-Säulen-Struktur aufgelöst und richtet sich auf die Geschäftsfelder, Festnetz/Breitband, Mobilfunk und Geschäftskunden aus. (dpa/tc)