Keine Einwände gegen die Unisys-Fusion hatte das Kartellamt vorzubringen. Die Berliner Behörde befand: Sperry und Burroughs kämen bei den Großrechnern in Deutschland lediglich auf einen Marktanteil in der Größenordnung von fünf Prozent. Daher gebe es ke

13.03.1987

Keine Einwände gegen die Unisys-Fusion hatte das Kartellamt vorzubringen. Die Berliner Behörde befand: Sperry und Burroughs kämen bei den Großrechnern in Deutschland lediglich auf einen Marktanteil in der Größenordnung von fünf Prozent. Daher gebe es keine kartellrechtlichen Hindernisse, die den Partnern im Weg stünden. Aus juristischen Gründen bedürfen Fusionen generell einer formellen Zustimmung, auch wenn nicht von einer marktbeherrschenden Marktposition auszugehen ist.