Jahr 2000: Intuit haftet nicht für Bug

11.09.1998

BOSTON (IDG) - Hersteller, deren Software nicht auf das Jahr 2000 vorbereitet ist, können offensichtlich nicht haftbar gemacht werden. Der Anbieter von Finanzpaketen Intuit zumindest hat eine von sechs Klagen erfolgreich abgewehrt. Der Privatanwender Alan Issokson war im April 1998 stellvertretend für mehrere Besitzer der Finanzprogramme "Quicken 5" und "Quicken 6" vor Gericht gezogen, weil die Software aus Mountain View, Kalifornien, nicht für den Datumswechsel im Jahr 2000 vorbereitet sei. Das zuständige Gericht legte den Fall mit der Begründung ad acta, daß es bislang noch keine Schäden aufgrund dieses Mankos gegeben habe. Außerdem existiere kein Beweis, daß ein Softwarefehler überhaupt auftreten würde. Nach diesem Urteil rechnet Intuit damit, daß auch die restlichen Verfahren in ähnlicher Sache eingestellt werden.