Wer übertreibt, riskiert den Job

Internetnutzung am Arbeitsplatz

08.12.2014 von Renate Oettinger
Wer das Internet an seinem Arbeitsplatz exzessiv während seiner Arbeitszeit nutzt, kann auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Stefan Engelhardt stellt ein Urteil zu diesem Fall vor.

Das LAG Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung vom 6.5.2014, 1 Sa 421/13 geklärt, dass ein Arbeitnehmer, der das Internet an seinem Arbeitsplatz exzessiv während seiner Arbeitszeit nutzt, auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden kann. Geklagt hatte ein seit 21 Jahren beschäftigter Arbeitnehmer, der unangenehm auffiel, nachdem sich die Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen massiv verlangsamten. Sein Arbeitgeber schaute sich daher die heruntergeladenen Datenmengen an und stellte fest, dass sich auf dem PC des Klägers mehr als 17.000 private Dateien befanden.

Verletzung der Arbeitspflicht: Arbeitnehmer dürfen ihren dienstlichen PC nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Arbeitgebers für private Zwecke nutzen.
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Zu viele Social-Media-Plattformen

Der Kläger hatte intensiv diverse Social-Media-Plattformen besucht und umfangreich Downloads von Filmen und Musik über Share-Plattformen durchgeführt. Zwar waren die Dateien inzwischen gelöscht, die Löschung konnte der Arbeitgeber aber rückgängig machen und kündigte dem Kläger festgerecht. Der Kläger bestritt allerdings, die Daten auf seinen PC geladen zu haben, hatte damit jedoch weder vor dem Arbeitsgericht noch vor dem Landesarbeitsgericht Erfolg.

Massive Verletzung der Arbeitspflicht

Das Gericht hat dies damit begründet, dass nach einer Beweisaufnahme feststand, dass der Kläger die Daten heruntergeladen hat, sodass er seine Arbeitspflicht so massiv verletzt hat, dass sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne eine vorherige Abmahnung kündigen durfte.

Arbeitnehmer dürfen ihren dienstlichen PC am Arbeitsplatz grundsätzlich nur bei einer ausdrücklichen Erlaubnis oder einer nachweisbaren stillschweigenden Duldung des Arbeitgebers für private Zwecke nutzen. Von einer solchen Duldung durfte der Kläger jedoch hier nicht ausgehen, da seine Nutzungen extrem intensiv waren.

Zudem hat er durch das Aufsuchen von Share-Plattformen zum Download von Musik auch die konkrete Gefahr geschaffen, dass das betriebliche Datenverarbeitungssystem mit Viren infiziert wird.

Weitere Infos: Stefan Engelhardt ist Rechtsanwalt und Landesregionalleiter "Hamburg" der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., www.mittelstands-anwaelte.de
Kontakt: Stefan Engelhardt, Roggelin & Partner, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft (AG Hamburg PR 632), Alte Rabenstraße 32, 20148 Hamburg, Tel.: 040 769999-31, E-Mail: stefan.engelhardt@roggelin.de, Internet: www.roggelin.de

Zehn Fakten über Büromaterial
Denkmal für Büroklammern
Auch die Büroklammer wird in ihrem Heimatland Norwegen verehrt. In Sandvika in der Nähe von Oslo steht mit einer Höhe von sieben Metern und einem Gewicht von 600 Kilogramm die wohl größte Büroklammer der Welt.
Denkmal für Reißzwecke
Die besondere Bedeutung eines wichtigen Bürohelfers würdigt man im brandenburgischen Lychen: Hier steht das weltweit einzige Reißzweckendenkmal.
Feuerwerk und Röntgenstrahlung bei Klebestreifen
Zieht man einen Klebestreifen schnell ab, lassen sich bei genauem Hinsehen Lichtblitze erkennen, und im Labor ist gar Röntgenstrahlung nachweisbar. Ursache hierfür ist eine Ladungstrennung beim ruckartigen Entfernen des Klebestreifens. Die Klebefläche des Tesastreifens lädt sich positiv auf, die glatte Fläche hingegen negativ. Es entsteht eine elektrische Spannung, und die Elektronen springen über die Luft über. Die ausführliche Erklärung gibt es hier.
Das Gedächtnis der Büroklammern
Will man eine stark verbogene Büroklammer per Hand in ihre ursprüngliche Form zurückzubringen, bleibt irgendwo immer eine Delle zurück. Bei manchen Büroklammern geschieht jedoch Verblüffendes, wenn man sie nur leicht über eine Kerzenflamme hält. Wie von allein nehmen sie ihre Ausgangsform ein. Möglich wird dies durch eine spezielle Legierung – dem sogenannten Memory-Metall. Für alle Physikinteressierten gibt es hier die ausführliche Erklärung.
Beim siebten Mal ist Schluss
Auch mit Gewalt schafft man es nicht, ein dünnes Blatt mehr als sieben Mal zu falten. Wer denkt, größere Papierformate ließen sich automatisch auch viel häufiger falten, irrt: Selbst bei A0 ist nach acht Faltvorgängen Schluss. Grund: Die durch das Falten aufeinanderliegenden Lagen werden höher, als es die Umschlagkante erlaubt. Wer das immer noch nicht glauben kann, kann sich in diesem Video vom WDR überzeugen.
Kunstwerke aus Haftnotizen
Auch kleine Post-its wurden im brasilianischen São Paulo bereits zu großer Kunst, als dort mittels 350.000 Haftnotizen ein Stop-Motion-Video gedreht wurde.
Kunstwerke aus Klebeband
Aus durchsichtigem Klebeband kann durchaus ansehbare Kunst werden. Der ukrainische Künstler Mark Khaismann schafft aus durchsichtigem Paketklebeband Meisterwerke, die mit der Lichtdurchlässigkeit des Materials spielen.
Kein Holz im All
Heutzutage setzen Weltraumfahrer auf einen eigens für sie entwickelten Space Pen, da Bleistifte aus Holz und Graphit in der sauerstoffreichen Luft eines Raumschiffes ein Brandrisiko darstellen.
Kein Problem, Houston!
Mehr als 360.000 Kilometer von der Erde entfernt, rettete 1969 ein Filzstift das Leben der Besatzung von Apollo 11: Auf dem Rückflug von der Mondmission stellte der Astronaut Buzz Aldrin fest, dass der Hebel eines wichtigen Schalters abgebrochen war. Kurzerhand ersetzte er diesen durch einen Filzstift.
Klein und weit
Mit einem klassischen Bleistift kann man im Durchschnitt eine Linie von 56 Kilometern ziehen.