"Cloud 28+"

HP macht sich für gemeinsamen Datenraum in Europa stark

15.09.2014
Mehrere deutsche IT-Firmen haben sich im Zuge der Spionageaffäre um die NSA für eine Abschottung europäischer Internetdienste stark gemacht. Nun macht der US-Konzern Hewlett-Packard einen Vorschlag für einen europäischen Datenraum. Auch Microsoft prüft Möglichkeiten.

Der US-Computerhersteller Hewlett-Packard will sich für einen gemeinsamen europäischen Datenraum einsetzen. "Wir treten für eine europäische Cloud ein", sagte HP-Deutschlandchef Heiko Meyer der Nachrichtenagentur dpa. "Wir sollten einen gemeinsamen Datenraum für Europa entwickeln wie den europäischen Wirtschaftsraum." Zugleich prüft Microsoft Cloud-Möglichkeiten für den deutschen Mittelstand.

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HP will die europäische Cloud.
Foto: Sergey Nivens - fotolia.com

Im Zuge der NSA-Affäre hatten sich mehrere europäische Firmen für rechtliche Abkommen zu Diensten und Software ausgesprochen, auf die Nutzer über das Internet zugreifen (Cloud Computing). Der ehemalige SAP-Chef Jim Hagemann Snabe forderte vergangenes Jahr europäische Regeln für Datendienste. Ex-Telekom-Chef René Obermann sprach sich für ein sogenanntes "Schengen-Routing" aus - Internet-Dienste, bei denen die Daten auf dem Weg zwischen zwei Punkten in Europa entsprechend auch die europäischen Grenzen nicht verlassen sollen.

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HP will sich nun der Technologie dahinter annehmen. Unter dem EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 habe HP einen Antrag für ein Projekt namens "Cloud 28+" eingereicht, sagte Meyer. Darunter versteht der IT-Konzern, der neben Computern und Servern auch IT-Dienstleistungen anbietet, einen rechtlichen und technologischen Rahmen für Cloud-Dienste in den 28 EU-Mitgliedsländern. Auf dieser Basis will der IT-Konzern einen gemeinsamen Marktplatz für Cloud-Anwendungen schaffen. "Das wird unseren gemeinsamen Wirtschaftsraum stärken", so Meyer.

Microsoft prüft ebenfalls

Auch Microsoft will Datenschutzbedenken der Wirtschaft aufnehmen und prüft Möglichkeiten für eine deutsche Cloud. Bei mittelständischen Unternehmen gebe es einen Markt für Clouddienste, die aus einem deutschen Rechenzentrum heraus angeboten würden und damit deutschem oder europäischem, aber nicht amerikanischem Recht unterlägen, sagte Microsoft-Deutschland-Chef Christian Illek dem "Tagesspiegel". Ob Microsoft dem nachkomme, sei aber noch nicht abschließend geklärt. "Der einfachste Weg wäre eine Lösung, bei der die Daten bei einem Partner gehostet werden. Die Datenverwaltung und das Management würden also bei einem deutschen Partner liegen", erläuterte Illek die Überlegungen. Die Daten wären dann vor dem Zugriff der US-Behörden geschützt. "Wir sprechen mit verschiedenen Anbietern."

Christian Illek will verschiedene Partner ins Boot holen.
Foto: Microsoft

Nach einer Modellrechnung des US-Marktforschers IDC im Auftrag der EU-Kommission würde ein gemeinsamer europäischer Datenraum den Beitrag von öffentlichen Cloud-Diensten zum Bruttoinlandsprodukt auf 250 Milliarden Euro bis 2020 steigern. Ohne die europäische Cloud läge er dann lediglich bei 88 Milliarden Euro.

Europäischer Cloud-Marktplatz

In dem Entwurf von HP sollen die Internetdienste in lokalen Rechenzentren nach den jeweiligen Sicherheitsanforderungen gemanagt werden, erklärte HP-Deutschlandchef Meyer. Verbunden werden sollen die lokalen Angebote mit Hilfe von Standards und einem offenen Betriebssystem. "Im Kern ist das ein europäischer Marktplatz für Cloud-Dienste", sagte Meyer. "Geleitet werden soll das Projekt von einer Non-Profit-Organisation."

Dass sich nun trotz NSA-Affäre und Diskussionen um ein Anti-Spionage-Abkommen ausgerechnet ein US-Unternehmen um europäische Cloud-Dienste kümmern soll, findet der HP-Deutschlandchef nicht weiter erwähnenswert. "Es spielt keine Rolle, dass wir ein Unternehmen mit Wurzeln in der den USA sind", sagte Meyer. HP leite im Auftrag der EU-Kommission auch ein Projekt, das die Grundlagen für Datenschutz und Sicherheit in einer europäischen Cloud schaffen soll. (dpa/sh)

EU-Datenschutzreform 2014: Die zehn wichtigsten Änderungen
Ein Gesetz für alle
EU-weit gelten die gleichen Datenschutzregeln. Das bedeutet auch eine gestiegene Verantwortung und Haftung für alle, die persönliche Daten verarbeiten.
"Recht auf Vergessen"
Wollen Nutzer ihre Daten nicht weiter verarbeitet sehen, werden diese gelöscht - vorausgesetzt, es spricht aus juristischer Sicht nichts dagegen.
"Opt-in" statt "Opt-out"
Sollen persönliche Daten verabeitet werden, müssen Nutzer aktiv zustimmen (und nicht aktiv widersprechen wie bisher).
Recht auf Transparenz
Nutzer haben ein Recht auf Transparenz - sie dürfen erfahren, welche Daten über sie gesammelt und wie diese verarbeitet werden.
Zugang und Portabilität
Der Zugang zu den bei Dritten über einen selbst gespeicherten Daten soll einfacher möglich sein. Zudem ist die Dartenportabilität zu gewährleisten - also sicherzustellen, dass persönliche Informationen leichter von einem Dienstanbieter zu einem anderen übertragen werden können.
Schnellere Meldung
Tritt ein Datenverlust auf, müssen Unternehmen und Organisationen im Regelfall binnen 24 Stunden, mindestens aber so schnell wie möglich ihrer behördlichen Meldepflicht nachkommen.
Weniger Behördenchaos
Unternehmen müssen sich nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde auseinandersetzen - und zwar dort, wo sie ihren Hauptsitz haben.
Grenzübergreifend
Privatanwender dürfen jeden Fall von Datenmissbrauch an ihre nationale Aufsichtsbehörde melden - selbst dann, wenn die betroffenen Daten im Ausland verarbeitet wurden.
Erweiterter Geltungsbereich
Die EU-Richtlinie gilt auch für Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sobald sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder auch nur Online-Marktforschung unter EU-Bürgern betreiben.
Höhere Bußgelder
Verstößt ein Unternehmen gegen die Datenschutzbestimmungen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Bürokratieabbau
Administrative Umstände wie Meldepflichten für Unternehmen, die persönliche Daten verarbeiten, entfallen.
Erst ab 16
Die rechtswirksame Anmeldung bei Internetnetservices wie Facebook oder Instagr.am soll Jugendlichen im Regelfall erst ab 16 Jahren möglich sein - weil sie erst ab diesem Lebensalter eine gültige Einwilligung in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten geben können. Nationale Gesetze sollen laut Datenschutzverordnung hier aber Ausnahmen möglich machen.
Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden
Nationale Datenschutzbehörden werden in ihren Kompetenzen gestärkt, so dass sie die neuen EU-Regeln besser umsetzen können. Unter anderem dürfen sie einzelnen Unternehmen verbieten, Daten zu verarbeiten. können bestimmte Datenflüsse stoppen und Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die bis zu zwei Prozent der jeweiligen weltweiten Jahreseinkünfte betragen. Darüber hinaus dürfen sie Gerichtsverfahren in Datenschutzfragen anstrengen. <br /><br />(Quelle: Forrester Research)