Grundlage der Entscheidung war ein Rechtsgutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat. Demzufolge bewirke die geplante EU-Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen "keine Risikoverschlechterung", erklärte Peter Hofmann aus dem Amt für Informations- und Datenverarbeitung der Stadt München.
Anfang August stellte die Stadt die Ausschreibung für den Linux-Basis-Client, sprich die Software für die rund 14 000 Arbeitsplatzrechner, vorläufig zurück. Auslöser war eine Recherche des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII, www.ffii.org), derzufolge allein der Basis-Client potenziell mehr als 50 europäische Patente verletze. Sowohl die Fraktion der Grünen als auch die der CSU hatten daraufhin eine Prüfung der rechtlichen Risiken gefordert. (wh)